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B BA(H)J |
Achten Sie ab Beginn des Semesters auf die täglichen Fußnoten in Ihren Plänen. Dort sind Änderungen, Anmerkungen und Ausfälle notiert. Die Vorlesungspläne werden jeweils über Nacht aktualisiert.
Semesterterminplan (ohne Gewähr) |
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Raumübersicht HOA und HOB |
Studieren nach BPO 2017
Studieren nach BPO 2010
Laden Sie sich bitte die Unterlagen auf der Seite BPO 2010 herunter.
Die Prüfungsordnung nach BPO 2010 sowie Formulare für Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie unter BPO 2010.
Die zu erbringenden Prüfungs-/Studienleistungen nach der BPO 2017 können aus der Studienverlauf-Übersicht oder den Modulbeschreibungen entnommen werden.
Für jede zu erbringende Leistung ist ein separates Formular zu verwenden.
Die Formulare zu den Prüfungsleistungen finden Sie in Stud,IP
Nachweise Studienleistungen
Über das Kommunikationsportal Stud.IP erhalten Sie Informationen aus dem Prüfungsamt.
je 1 Wahlmodul aus den Handlungsformen (Einführung)
je 1 Wahlmodul aus den Handlungsformen (Vertiefung)
je 1 Wahlmodul aus den Handlungsformen (Einführung)
Wahlbereich in den Handlungsfeldern
je 1 Wahlmodul aus den Handlungsformen (Vertiefung)
Wahlbereich in den Handlungsfeldern
Wahlbereich in den Handlungsfeldern
Der Bachelorstudiengang der Sozialen Arbeit kann wahlweise in Voll- oder Teilzeit studiert werden.
Hinweise zum Verfahren und den Fristen für einen Antrag auf ein Teilzeitstudium sowie die Formulare finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts (Studentische Angelegenheiten) unter Teilzeitstudium.
Für jedes Semester ist der Abschluss eines Learning Agreements mit dem Studiendekanat erforderlich. Im Learning Agreement wird vor Beginn eines Semesters festgehalten, welche Module in dem jeweiligen Semester studiert werden.
Hinweise zum Abschluss eines Learning Agreements
Im BA Soziale Arbeit sind zwei berufspraktische Phasen integriert.
Beide berufspraktischen Phasen werden in dafür ausgewiesenen Seminaren systematisch vor- und nachbereitet: Das erste Praktikum wird im Modul Professionelle Identitätsbildung vor- und nachbereitet, das zweite Praktikum in Modulen des Studienbereichs Handlungsfelder und Projekte.
Eine studienbegleitende berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit kann auf Antrag im Umfang von bis zu 150 Stunden sowohl für die erste als auch zweite berufspraktische Phase angerechnet werden.
Im Einzelfall kann auf Antrag eine darüber hinaus gehende Stundenzahl angerechnet werden, wenn die Berufstätigkeit sozialarbeiterisch/sozialpädagogisch relevante Tätigkeiten, Aufgaben beinhaltet und regelmäßige Reflexionsgespräche mit einem/r Soz.arb./Soz.päd. durchgeführt werden, welche/r im gleichen Arbeitsbereich der Einrichtung tätig und von dieser als Mentor/in benannt worden ist.
Jeder Antrag auf Anrechnung wird als Einzelfall geprüft und entschieden.
1. berufspraktische Phase
2. berufspraktische Phase
Absolvierte Praktika sind durch Praktikumsbescheinigungen in folgenden Modulen zu belegen:
Die staatliche Anerkennung wird in einer zweiphasigen Ausbildung erworben. Die curriculare Struktur des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit der Fakultät [m] mit den beiden in das Studium integrierten berufspraktischen Phasen basiert darauf, dass sich nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ein Berufsanerkennungs(halb)jahr (BA(H)J) zur Erlangung der staatlichen Anerkennung anschließt. Bei Inanspruchnahme der Anrechnungsmöglichkeiten des Bachelor-Studiums ist ein BAHJ – sechs Monate bei einer Vollzeittätigkeit – zu leisten. Werden die Anrechnungsmöglichkeiten nicht in Anspruch genommen, ist ein BAJ – zwölf Monate bei einer Vollzeittätigkeit – zu leisten. Diese Anrechnungsmöglichkeit kann nur von Absolvent/inn/en der beiden Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit an der HAWK (Fakultät [m] sowie [s]) genutzt werden.
Das Berufsanerkennungs(halb)jahr ist eine eigenständige Ausbildungsphase am Lernort „Praxis“, es zählt nicht zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Es kann mit dem konsekutiven Masterstudiengang „Soziale Arbeit im sozialräumlichen Kontext“ der Fakultät [m] verknüpft werden.
Für das Berufsanerkennungs(halb)jahr nimmt die Fakultät [m] die staatliche Aufsicht wahr, auf Grundlage der (niedersächsischen) Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17.05.2017. Die staatliche Anerkennung, welche nach erfolgreichem Abschluss des Berufsanerkennungs(halb)jahres erteilt wird, ist das anerkannte Qualitätssiegel einer nachgewiesenen eigenständigen und kompetenten Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin, eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogenern.
Das Berufsanerkennungs(halb)jahr ist in einer, höchstens zwei geeigneten Einrichtung/en der Sozialer Arbeit (Ausbildungseinrichtung) zu absolvieren.
Bei einem Berufsanerkennungshalbjahr kann die Ausbildungseinrichtung in begründeten Ausnahmefällen nur innerhalb der ersten zwei Monate gewechselt werden, bei einem Berufsanerkennungsjahr ist ein Wechsel auch später möglich.
Das Berufsanerkennungs(halb)jahr kann im Ausland geleistet werden.
Hierfür ist die Zulassung einer geeigneten Einrichtung der Sozialen Arbeit als Ausbildungseinrichtung durch die Fakultät erforderlich.
Die qualitativen Standards des Berufsanerkennungs- (halb)jahres einschließlich der notwendigen verwaltungspraktischen Tätigkeiten müssen von der Ausbildungseinrichtung gewährleistet werden. Interessierte Studierende sollten ein solches Vorhaben sehr frühzeitig planen.
Zum Berufsanerkennungs(halb)jahr zählt die Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen im Umfang von acht Tagen bei einem Berufsanerkennungshalbjahr; bei einem Berufsanerkennungsjahr sind es sechzehn Tage.
Diese gliedern sich in Reflexions-/Supervisionsseminare sowie Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.
Der Besuch begleitender Lehrveranstaltungen setzt eine Zulassung als Gasthörer/in gemäß der aktuell gültigen Immatrikulationsordnung oder eine Einschreibung als Masterstudierende/r der HAWK voraus.
Absolvent/inn/en im Berufsanerkennungsjahr anderer Hochschulen können prinzipiell an Begleitveranstaltungen für das Berufsanerkennungs(halb)jahr im Sommer- und im Wintersemester teilzunehmen.
Hierfür ist ein formloser Antrag an die Beauftragte für die staatliche Anerkennung, Frau Luisa-Marie Lange zu stellen und erforderliche Unterlagen sind beizufügen (Lebenslauf, Bachelor-Zeugnis, Bachelor-Urkunde).
Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage einer Einzelfallprüfung und ist abhängig von den vorhandenen Kapazitäten. Die Einschreibung als Gasthörer/in ist bei einer positiven Entscheidung zwingende Voraussetzung.
Die Anerkennung der an der Fakultät besuchten begleitenden Lehrveranstaltungen durch die Heimathochschule, welche das Berufsanerkennungsjahr begleitet, muss von auswärtigen Absolvent/inn/en im BAJ selbst sichergestellt werden.
Alle Formulare sind, ausgedruckt und unterschrieben, zu folgender Anschrift einzureichen:
HAWK Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Studienbereich Soziale Arbeit
Berufsanerkennungs(halb)jahr
Haarmannplatz 3
37603 Holzminden
Vor bzw. zu Beginn des BA(H)J:
Vier Wochen vor Beendigung des BA(H)J
Weitere Informationen
Um die zuvor erhobenen und der Verbesserung der Lehre zugute gekommenen Studienbeiträge zu ersetzen, werden den Hochschulen seit Beginn des Wintersemesters 2014/15 sog. Studienqualitätsmittel zur Verfügung gestellt.
Da die Verwendung dieser Beiträge ausschließlich zur Verbesserung der Lehre erfolgt, profitieren Studierende z.B. durch Lehraufträge zur Verkleinerung von Gruppen und Bereicherung des Lehrangebots, durch kostenlosen Verleih von Medien, durch eine Verbesserung des Bibliotheksangebots, durch Zuschüsse zu Druckkosten usw. Darüber hinaus können aber auch individuelle Projekte aus diesen Mitteln bezuschusst werden, z.B.