
Die Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie trifft das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche und wissenschaftliche Leben gleichermaßen. Diese Pandemie-Lage ist eine Gefahr für die Gesundheit einer unbestimmten Anzahl von Personen auf aktuell unbestimmte Zeit. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben jedes Einzelnen und der ganzen Arbeits- und Lernwelt.
Zentrale HAWK-Corona-Hotline:
05121/881-500
Täglich erreichbar, auch am Wochende.
Zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und weitere Fragen in diesem Zusammenhang.
Rufen Sie an, wenn Sie:
- positiv auf das Virus getestet wurden und Kontakte an der Hochschule hatten.
- Krankheitssymptomehaben aber keinen Test und sich unsicher sind, ob Sie an die Hochschule kommen sollten – zur Abstimmung des weiteren Vorgehens auf Basis des Merkblatts „Krankheitssymptome“.
- aus Risikogebieten anreisen und wissen möchten, ob die Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen möglich ist.
Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Bausteine zu dem betrieblichen Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz an der HAWK. Diese bestehen aus dem Hygieneplan und der Muster-Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Tätigkeiten an der Hochschule.
Maßnahmen zum Infektionsschutz
Studierende und Beschäftigte aus Risikogebieten, in denen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer beschränkt werden muss, dürfen trotzdem zu den ja ohnehin äußerst begrenzten Präsenzen an die Hochschule kommen – auf der Basis der Abstands- und Hygienevorschriften und des Merkblattes „Krankheitssymptome“.
Bei der temporären Corona-Stabsstelle mit der Hotline 05121/881-500 ist in dieser Woche kein neuer Fall eingegangen. In den vergangenen Monaten konnte die HAWK das Infektionsgeschehen aufgrund von Meldungen an die Hotline frühzeitig erkennen und die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Auch die Meldungen von Quarantäne-Anordnungen durch die örtlichen Gesundheitsämter haben für die HAWK-Corona-Hotline eine große Bedeutung.
Wer Krankheitssymptome hat, positiv getestet wurde, Kontakte mit Infizierten hatte oder Fragen rund um das The-ma stellen möchte, wendet sich bitte auf der Basis des Merkblattes Krankheitssymptome an die Hotline.
In dieser Woche hat es keine Meldung bei der Corona-Hotline gegeben und es liegen keine aktiven Meldungen vor. Insgesamt konnte die Hochschule bereits 52 Meldungen schließen und das Zutrittsverbot für die entsprechenden Personen umgehend aufheben. Die folgende Tabelle informiert über die an die Hotline gemeldeten und noch akti-ven Meldungen und die damit verbundenen Zutrittsverbote zur Hochschule.
Statistik Kalenderwoche 9
Standort | Fall nach Merkblatt | Personenzahl |
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Hildesheim |
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Holzminden |
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Göttingen |
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Summe |
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(Tabelle: Die Zahlen in den Klammern bezeichnen die Werte aus der Vorwoche)
Die Fachhochschule Münster hat sich mit der Wiederverwendung von FFP2-Masken befasst und hierzu eine Broschüre auf Basis der neuesten Forschungsergebnisse erstellt. Normalerweise kommen FFP2-Masken im Gesund-heitswesen in Bereichen mit einem erhöhten Infektionsrisiko zum Einsatz. Dort sollten Fachkräfte die als Einmal-produkt konzipierten Masken nach Gebrauch zur Vermeidung weiterer Infektionsrisiken entsorgen. Bei der privaten Verwendung von FFP2-Masken, beispielsweise beim Einkaufen und auch bei der Nutzung in der HAWK, ist mit einer geringeren Erregerbelastung zu rechnen. Daher lassen sich diese so eingesetzten Masken bei der richtigen Hand-habung personenbezogen bis zu fünf Mal wiederverwenden.
Die Infobroschüre „Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage“ zeigt zwei Möglichkeiten zur Reduzierung möglicher SARS-CoV-2-Erreger auf. Das sind die Maßnahmen „7 Tage trocknen bei Raumluft“ und „80°C trockene Hitze“ im Backofen.
Wer seine Masken im Backofen nach dem Verfahren „80°C trockene Hitze“ trocknen möchte, darf die Temperatur von 80°C weder unter- noch überschreiten. Bei unter 70°C kann SARS-CoV-2 infektiös bleiben, bei über 90°C kön-nen sich Masken verformen. Temperaturen von über 105°C beeinträchtigen die Filterleistung der Masken möglich-erweise deutlich. Diesen „Trockenzyklus“ sollte man nur fünf Mal wiederholen, danach sollte man die Masken über den Hausmüll entsorgen.
Weitere Informationen, insbesondere auch zu geeigneten und ungeeigneten Wiederaufbereitungsverfahren sowie zum richtigen Anlegen und Ablegen der FFP2-Masken liefert die Broschüre der Fachhochschule Münster. Sie finden das Dokument auch im Anhang dieser HAWK.INFO.
Kontakt:
Hans-Henning Hennies
Stabsstelle Sicherheitsingenieur
Tel.: 05121/881-196
E-Mail: hans-henning.hennies@hawk.de
Björn Kiefner
Leitung Gebäudemanagement
Tel.: 05121/881-696
E-Mail: bjoern.kiefner@hawk.de
Im Zuge der aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse zur Verschärfung der Coronavirus-Schutzmaßnahmen hält die Hochschulleitung eine Anpassung des HAWK-Hygieneplans für erforderlich. Die Regelungen gelten ab Mittwoch, 27. Januar 2021, für alle Mitglieder der HAWK.
Homeoffice
Arbeitgebende müssen ihren Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Das realisiert die HAWK schon seit Beginn des Lockdowns im März 2020. An dieser Stelle sind keine Änderungen notwendig, da die entsprechenden Regelungen an der HAWK greifen.
Die Änderungen:
Medizinische Masken
Auf dem Gelände und in den Gebäuden der HAWK ist das Tragen einer medizinischen Maske, also einer sogenann-ten OP-Maske oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 bis zum Arbeitsplatz erforderlich. Nur bei Einzel-anwesenheit am Arbeitsplatz darf die medizinische Maske abgelegt werden.
Bezug medizinischer Masken
Die Abteilung Gebäudemanagement, die seit dem ersten Lockdown im März 2020 auch schon medizinische Mas-ken ausgegeben hat, stellt diese auch weiter zur Verfügung. Der Bestand sogenannter OP-Masken oder Masken des Standards FFP2 ist unterdessen aufgestockt worden und steht zur Verfügung. Die Verteilung wird wie bisher durch den jeweiligen Hausdienst geregelt: Beschäftigte können die Masken über die für sie zuständigen Hausdienstmit-arbeiter bekommen. Das gilt auch für die Leitungen aller Veranstaltungen in Präsenz, die dann bei Bedarf die Stu-dierenden der jeweiligen Veranstaltung versorgen können.
Maskenpflicht bei Lehrveranstaltungen und (gegebenenfalls) Prüfungen in Präsenz
Auf dem Gelände und in den Räumen der HAWK sind medizinische Masken, also sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2, bis zum Arbeitsplatz beziehungsweise Prüfungsplatz zu tragen. Die Masken sind auch während der Prüfung zu tragen, wenn mehr als eine Person im Raum ist. Die Veranstaltungs- oder Prüfungsleitungen können die Masken beim entsprechenden Hausdienst bestellen und bei Bedarf an die Teilnehmenden aushändigen. Für Personen mit Beeinträchtigung der Atemwege können FFP2-Masken mit Atemven-til von der Prüfungsleitung bestellt und ausgegeben werden.
Sie finden den HAWK-Hygieneplan auf unserer Webseite Coronavirus im Download-Bereich.
Die erste Phase der Verteilung der Materialien für Personen des Kernbetriebs (Passierschein-Inhaber) begann am Montag, 11. Mai 2020.
- Die örtlichen Kollegen vom Hausdienst werden sich bei der jeweiligen Leitung der Organisationseinheit melden und einen Termin vereinbaren. Die Materialien werden dann nach dieser Abstimmung kontaktfrei in einer Transportbox übergeben.
- Als Grundausstattung sind für jede Person des Kernbetriebs vier wiederverwendbare Mund-Nasen-Schutzmasken und zwei Paar Einweg-Handschuhe vorgesehen.
- Je nach Größe der Organisationseinheit und je nach den räumlichen Gegebenheiten werden eine Anzahl von Sprühflaschen mit Handdesinfektion und Reinigungstücher mit Flächendesinfektion sowie Einweg-Masken übergeben.
- Die Versorgungslage ist gesichert, so dass aufgebrauchte Materialien nach Terminvereinbarung mit dem örtlichen Hausdienstkollegen nachgeliefert werden können.
Die zweite Phase, die Verteilung der Materialien für die genehmigten Veranstaltungen/Tätigkeiten in Präsenz (Präsidiumsbeschluss erforderlich) werden nach Terminvereinbarung zwischen den Hausdienstkollegen und der verantwortlichen Person nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung vorgenommen.
Der Hygieneplan ist alleine nicht ausreichend um ein betriebliches Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 gemäß den aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zu erreichen.
Da die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen der Arbeitgeber trägt (delegierbar), ist zusätzlich noch eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten in Präsenz an der HAWK erforderlich.
Hierzu wurde eine Muster-Gefährdungsbeurteilung erarbeitet, die Anwendung finden soll.
Dokumente GBU:
- Gefährdungsbeurteilung (06.08.2020)
- GBU Muster Abschnitt c (06.08.2020)
- GBU Muster Abschnitt d (06.08.2020)
- GBU Muster Abschnitt e (06.08.2020)
Der Hygieneplan wird laufend evaluiert und ggf. durch neue Evidenz oder rechtliche Rahmenbedingungen geändert oder angepasst.
- Download Hygieneplan
Aus Gründen der Fürsorgepflicht für alle Mitglieder der Hochschule hat das Präsidium der HAWK auf der Basis seines Hausrechts beschlossen, dass die Regeln der "Allgemeinverfügung Soziale Kontakte beschränken" – anlässlich der Corona-Pandemie vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung herausgegeben – auch innerhalb der Hochschule gelten.
Das bedeutet:
- In den Räumen und auf dem Gelände der HAWK sind Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind.
- Der Aufenthalt ist Einzelpersonen gestattet, Zusammenkünfte sind auf höchstens zwei Personen beschränkt.
- Es ist auf jeden Fall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Nach Möglichkeit sollte sich nur eine Person in einem Raum aufhalten. Das gilt selbstverständlich auch und in erster Linie für die sogenannten betriebsnotwendigen Personen.
Die bisher getroffenen Entscheidungen für einen nahezu präsenzfreien Kernbetrieb und zu den Beschränkungen des Zutritts zu den Gebäuden bleiben zudem aufrecht erhalten. Basis ist die Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 22. März 2020.
Bei einem Infekt mit ausgeprägtem Krankheitswert oder einem Infekt mit schwerer Symptomatik oder einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Fall ist umgehend Kontakt mit der zuständigen Stelle innerhalb der Hochschule aufzunehmen, also den jeweiligen Dienstvorgesetzten und/oder dem Dekanat bzw. Dekanatssekretariat. Dies ist wichtig, damit weiterführende Maßnahmen erfolgen können, wie ein temporäres Zutrittsverbot, frühzeitige Nachverfolgung von möglichen Kontaktpersonen oder gar frühzeitige Identifikation eines lokalen Ausbruchgeschehens.
Weitere Informationen dazu, wie Sie bei Krankheitssymptomen vorgehen sollten, finden Sie im Downloadbereich.
Die HAWK setzt ihren Lehrbetrieb an allen drei Standorten aus.
Das bedeuet:
- Studierende haben keinen Zutritt mehr.
- Zutritt Mitarbeitende (ohne Hochschullehrerinnen/ Hochschullehrer) nur mit Berechtigungen nach der Liste für den Kernbetrieb.
- Zutritt für alle Personen, die nicht zu den Berechtigten nach der Liste für den Kernbetrieb gehören, nur noch mit einer Genehmigung, die über die Dekanate an das Präsidium eingereicht werden kann.
Außerdem bittet die Hochschulleitung alle Hochschulmitglieder, insbesondere die Studierenden, sich nicht für gesellige Treffen auf dem Hochschulgelände zu versammeln. Angesichts der Situation gilt für alle: Möglichst zuhause bleiben. Nehmen Sie das „social distancing“ bitte sehr ernst.
Bei Fragen zu den Gebäuden, der Gebäudezugänglichkeit und der Gebäudetechnik der HAWK wenden Sie sich bitte an die Rufbereitschaft des Gebäudemanagements:
Telefon: 05121/881-696
Am vergangenen Freitag, 23. Oktober 2020, hat die temporäre „Stabstelle Corona“ mit der HAWK-Corona-Hotline unter der Telefonnummer 05121/881-500 ihre Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aber auch für Fragen in diesem Zusammenhang aufgenommen.
Die HAWK-Corona-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und wird aktuell von sechs Personen in wechselnder Zuständigkeit betreut. Vorbereitet wurde eine Meldekette, nach der die notwendigen Stellen in der Hochschule informiert und die weiteren Schritte eingeleitet werden. Die Grafik der Meldekette finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite unter dem Titel "Kommunikationskette"
Um auf eine zweite Welle des Infektionsgeschehens vorbereitet zu sein, wurde für die HAWK eine Betriebsstufen-Tabelle erarbeitet. Diese wurde den Fakultätsleitungen Ende vergangener Woche vorgestellt. Die Betriebsstufen-Tabelle definiert Betriebszustände, die, je nach weiterem Verlauf des Infektionsgeschehens oder durch behördliche Auflagen, den Präsenzanteil an der HAWK über alle Bereiche darstellt. Sie bietet Orientierung über die Möglichkeiten beziehungsweise Einschränkungen an den unterschiedlichen Stellen, je nach Betriebsstufe. Seit 01. Oktober 2020 befindet sich die Hochschule im „eingeschränkten Betrieb“. Die Betriebsstufen-Tabelle finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.