Niedersachsen verlängert Regelstudienzeit für Studierende um vier Semester
- Für Studierende, die im Zeitraum vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 für drei Semester immatrikuliert waren, gilt eine um drei Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
- Für Studierende, die im Zeitraum vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 für vier Semester immatrikuliert waren, gilt eine um vier Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
Dies wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) Nr. 4/2022 vom 01.02.2022 bekannt gegeben.
Diese weitere Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und die damit verbundene Erhöhung des Studienguthabens um ein weiteres drittes bzw. viertes Semester wurde bereits für alle Studierenden der HAWK verbucht.
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