Mitbestimmung ist ein zentraler Begriff im Hochschulalltag. Alle wichtigen Entscheidungen werden in Gremien vorbereitet oder entschieden. In jedem Gremium sind neben Lehrenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Studierende vertreten.
Das StuPa ist das höchste studentische Gremium. Es wählt und kontrolliert die AStA-Mitglieder und fasst Beschlüsse bezüglich des Haushaltsplans und der Organisationssatzung der Studierendenschaft.
Der Fachschaftsrat Management, Soziale Arbeit, Bauen besteht aus gewählten Studierenden der Fakultät. Er ist Ansprechpartner bei Problemen im Studium, beruft die Fakultäts-Vollversammlung ein, hält Kontakt zu anderen Hochschul-Gremien und versucht regelmäßig über alles Interessante an der Hochschule zu informieren.
Organe der Fakultät sind der Fakultätsrat und die Fakultätsleitung. Der Fakultätsrat besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern sowie ohne Stimmrecht den Mitgliedern der Fakultätsleitung. Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder des Dekanats und beschließt die Ordnungen der Fakultät (z. B. Prüfungsordnungen).
Als Fakultätsgleichstellungsbeauftragte setzten wir uns für eine gleichstellungsorientierte sowie vielfalts- und familienfreundliche Hochschulkultur ein. Dabei ist es uns wichtig, sowohl Studierende als auch alle Beschäftigten der Fakultät Management, soziale Arbeit, Bauen für Gleichstellungsarbeit zu sensibilisieren und auch auf struktureller Ebene Weichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit an der HAWK und in der Gesellschaft zu stellen.
Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen sind Teil menschlicher Vielfalt. Als Beauftragte für Inklusion setze ich mich dafür ein, dass Studierende mit Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Holzminden gut und gerne studieren können, dass Inklusion an der Fakultät sichtbar wird und bestehende Rechte eingelöst werden. Wichtig ist mir dabei, den Austausch der Studierenden untereinander im Sinne von Empowerment und Selbsthilfe zu fördern.
Aufgabenspektrum
Inklusion und Studieren mit Behinderung
Weitere Informationen
Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
Antrag auf Nachteilsausgleich: Ablauf der Beantragung
Die Studienkommission ist für eine oder mehrere Studiengänge zuständig. Ziel der Studienkommission ist es, gemeinsam mit den Studiendekan*innen die Organisation der Lehre zu verbessern und eventuelle Mängel abzustellen.
Die Prüfungskommission fasst Beschlüsse zu allen Fragen, die die Durchführung von Prüfungsleistungen betreffen.
Mit dem Fakultäts-Datei-System (FDS) können sich alle Angehörigen der Fakultät einen Überblick über die Beratungen und Beschlüsse aller Gremien verschaffen. Je nach Status erhalten sie Zugriff auf alle fakultätsöffentlichen oder nicht-öffentlichen Einladungen, Anlagen, Vorlagen und Protokolle des jeweiligen Gremiums. Durch die chronologische Aufbereitung aller Daten und Unterlagen ist eine transparente, wahlperioden-übergreifende Information aller Fakultätsangehörigen möglich.
Die Zugangsdaten werden den betreffenden Gruppen gesondert zugestellt.
Für die Nutzung außerhalb der HAWK müssen Sie eine VPN-Verbindung vor Seitenaufruf starten.
Die Studiendekaninnen und Studiendekane sind dem Präsidium gegenüber verpflichtet, einen Nachweis über die im Semester geleisteten Lehrverpflichtungsstunden zu führen und auf Anfrage vorzulegen.
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Lehrende der Studienbereiche Management und Bauen können über ein Online-Formular im SQM-Portal Studienqualitätsmittel beantragen. Das Formular ist für den Browser Mozilla Firefox bzw. Internet Explorer optimiert.
Bitten füllen Sie die Eingabefelder sorgfältig aus, denn eine Änderung der Eingaben nach Absenden des Datensatzes ist für Sie nicht mehr möglich. Falls dennoch nachträgliche Änderungen notwendig sein sollten, teilen Sie diese bitte per E-Mail Christopher Jäger mit.
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Das Präsidium leitet die Hochschule und fördert unter Beteiligung des Hochschulrates und des Senats gemeinsam mit den Fakultäten die innere und äußere Entwicklung der Hochschule.
Der Hochschulrat berät das Präsidium und besteht aus sieben Mitgliedern, von denen vier aus dem Senat und drei vom Wissenschaftsministerium bestellt werden.
Dem Senat gehören 19 stimmberechtigte Mitglieder sowie ohne Stimmerecht die Mitglieder des Präsidiums, der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie die Dekane und Dekaninnen der Fakultäten an.
Der Senat bildet je eine Kommission für die Aufgaben Forschung, Frauenförderung und Gleichstellung, Haushalt, Hochschulentwicklungsplan sowie Studium und Lehre.