Sollte ich bei Krankheit in die Hochschule gehen? Erfahren Sie auf der Seite für Infektionsschutz und Hygienevorschriften, wie Sie sich richtig bei Krankheitssymptomen verhalten
Aktuell besteht an der HAWK kein grundsätzliches Zutrittsverbot für Personen, die in einer innerdeutschen Region wohnhaft sind, in der der Grenzwert von 50 Fällen/100.000 Einwohner überschritten wird, und die keine Krankheitssymptome haben und keinen Kontakt zu Infizierten hatten.
Präsenzveranstaltungen sind nur unter Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung zulässig (sofern sich der Hygieneplan einhalten lässt)
Aufgrund aktueller rechtlicher Anforderungen und hochschulinterner Richtlinien haben das Präsidium, das Gebäudemanagement und der Sicherheitsingenieur einen neuen Hygieneplan erstellt. Die Hochschulleitung bittet alle HAWK-Angehörigen darum, diesen aufmerksam zu lesen und anzuwenden. Der neue Hygieneplan befindet sich auf den HAWK-Seiten zu Hygiene und Infektionsschutz sowie im HAWK.INFO-Archiv in der Cloud.
Zudem findest sich eine überarbeitete Gefährdungsbeurteilung für die Fakultäten auf den Seiten für Infektionsschutz und Hygienevorschriften