Ablauf an der HAWK

Erscheinungsdatum: 22.11.2019

Auch schwangere und stillende Studentinnen fallen heute unter das Mutterschutzgesetz. Einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und den Ablauf an der HAWK gibt nun ein neues Informationsfaltblatt.

Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere und stillende Studentinnen, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt. Das gilt etwa bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Exkursionen und Praktika. Das Gesetz soll schwangere und stillende Frauen und das (ungeborene) Kind vor Gefährdungen und Gesundheitsschädigungen schützen.

 

Damit schwangere oder stillende Studentinnen den Mutterschutz in Anspruch nehmen können, ist eine schriftliche Mitteilung der Schwangerschaft oder der Stillzeit an die HAWK notwendig. Auf die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes kann sich eine Studentin nur berufen, wenn sie ihre Schwangerschaft oder Stillzeit gegenüber der Hochschule mitteilt. Zuständig ist hierfür die Abteilung für Studentische Angelegenheiten.

Studentinnen dürfen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt sowie mindestens acht Wochen nach der Geburt) nicht an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika teilnehmen, es sei denn sie erklären sich ausdrücklich (schriftlich) dazu bereit. Studentinnen dürfen während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht an Sonn- und Feiertagen sowie nach 20:00 Uhr (bis spätestens 22:00 Uhr) an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, außer sie verlangen dies ausdrücklich (schriftlich). Die Bereitschaftserklärungen zur Teilnahme unter diesen Bedingungen können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Eine weitere Neuerung ist die notwendige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen sowie damit einhergehende Ersatzmaßnahmen (Nachteilsausgleiche) bei vorhandenen Gefährdungen.

Im Downloadkasten finden sich das Formular zur Mitteilung der Schwangerschaft bzw. Stillzeit und das Informationsfaltblatt. Persönliche Beratungen zum Thema Mutterschutz bietet der Familienservice der HAWK.

Kontakt

Profilbild Klintworth
Referentin für den Familienservice
Zulassung, Bewerbung: BEng/MEng Bauingenieurwesen, BEng Holzingenieurwesen, BA Soziale Arbeit Hildesheim/Holzminden (Namen H-Q), BA Soziale Arbeit berufsbegleitend Holzminden (Namen M-Z), BEng Baumanagement