Der Familienservice im Gleichstellungsbüro der HAWK bietet eine persönliche und individuelle Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familienverantwortung. Hier können Sie sich über die familienfreundlichen Angebote der HAWK informieren. Bei Bedarf kann an externe Fachberatungen vermittelt werden.
Die Beratungen können online im Videochat (Zoom) oder telefonisch stattfinden. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die Referentinnen für den Familienservice.
Sie finden auf dieser Seite Informationen zu den familienfreundlichen Angeboten der HAWK, zu Regelungen für Studierende mit Familienverantwortung sowie allgemeine Informationen zur Familienverantwortung, z.B. zum Elterngeld.
Für Studierende und für Promovierende in der Abschlussphase bietet der Familienservice der HAWK das Stipendium "Mit Verantwortung zum Abschluss" an.
Pro Semester werden für Studierende zwei Stipendien in Höhe von je 1000 Euro (einmalige Zahlung) und für Promovierende ein Stipendium in Höhe von 1000 Euro (einmalige Zahlung) zur Verfügung gestellt. Die Stipendiat*innen sollen damit in der Phase der Abschlussarbeit entlastet und dabei unterstützt werden, ihr Studium erfolgreich abschließen zu können.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Für das Stipendium „Mit Verantwortung zum Abschluss“ können sich Studierende in der Abschlussphase aus allen Studiengängen der HAWK sowie Promovierende in der Abschlussphase (Mitbetreuung der Promotion durch eine*n Lehrende*n der HAWK) bewerben, die Familienverantwortung haben. Familienverantwortung heißt die Erziehungsverantwortung für ein Kind oder mehrere Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, eine bestehende Schwangerschaft und / oder die Pflegeverantwortung für eine pflegebedürftige Person (mindestens Pflegegrad 2).
Zur Bewerbung müssen Interessierte die vollständig ausgefüllten Formulare beim Familienservice per E-Mail einreichen. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungstexten und die jeweils für Studierende und Promovierende gültigen "Grundlagen zur Vergabe". Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.
Ab Mitte Februar 2023 finden Sie an dieser Stelle die Bewerbungs- und Ausschreibungsunterlagen für das Sommersemester 2023.
Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlprozess beantwortet der Familienservice.
Sie planen ein Auslandssemester oder -praktikum mit Kind?
Erasmus+: Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen
Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Erasmus+ Programms ist der Punkt soziale Teilhabe. So sollen mit Erasmus+ Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt gefördert werden. Ein zentrales Instrument ist die Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.
An der HAWK können ab dem WiSe 22/23 Studierende mit Kind, behinderte oder chronisch kranke Studierende, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen die Zusatzförderung beantragen.
Die Zusatzförderung beträgt 250 €/Auslandsmonat.
Weitere Infos vom Akademischen Auslandsamt zum Auslandspraktium.
Weitere Infos vom Akademischen Auslandsamt zum Auslandsstudium.
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Spannende Erfahrungsberichte und hilfreiche Informationen zur Organisation, Finanzierung und Durchführung eines Auslandsstudiums mit Kind finden Sie im Informationsportal Auslandsstudium mit Kind.
Studierende und Beschäftigte der HAWK erhalten als „frisch gebackene“ Eltern für ihre Kinder ein „Baby-Begrüßungspaket“ des Familienservice. Schicken Sie dazu diese Karte unter Angabe Ihrer Adresse zurück an den Familienservice und wir lassen Ihnen das Baby-Begrüßungspaket zukommen.
An der HAWK werden verschiedene Lehrangebote in der Form von eLearning / Blended Learning möglich gemacht. In den Lehrveranstaltungen wird eLearning je nach Studiengang unterschiedlich eingesetzt. Mit der Nutzung webbasierter Lehrformen wird den Studierenden und Lehrenden eine größere Flexibilität ermöglicht, auch in Bezug auf die Vereinbarkeit mit Familienverantwortung.
An der HAWK finden Sie in jedem Gebäude eine Wickelmöglichkeit für Ihr Kind. An allen Standorten findet sich außerdem ein Familienraum. Die Familienräume sind ebenfalls mit einer Wickelmöglichkeit, einem Kinderbett und Spielsachen für verschiedene Altersklasse sowie mit PC Arbeitsplätzen ausgestattet. In der Übersicht zu Familienräumen und Wickelmöglichkeiten finden Sie die Raumnummern und ggf. Informationen zur Freischaltung für die Raumnutzung.
Familienräume:
Die Wickelmöglichkeiten sind zahlreich. Bitte entnehmen Sie diese der Übersicht zu Familienräumen und Wickelmöglichkeiten.
Bitte beachten Sie die Nutzungsregeln, damit sich jede*r im Familienraum wohlfühlen kann.
Informationen zu hochschulinternen (Mobile Kinderbetreuung) und externen Betreuungsangeboten finden Sie hier.
Mit dem Piepmampf-Pass des Studentenwerks OstNiedersachsen erhalten Kinder (bis 10 Jahre) von Beschäftigten und Studierenden der HAWK in den Mensen in Hildesheim und Holzminden für 1 Euro eine „Piepmampf-Portion“.
In den Mensen des Studentenwerks Göttingen können Kinder (bis 14 Jahre) von Studierenden der HAWK mit der MensaKidsCard umsonst essen.
In allen Mensen an den HAWK Standorten finden sich Kinderstühle.
Das Merkblatt zum Mutterschutz für Studentinnen informiert über die Abläufe an der HAWK.
Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere und stillende Studentinnen, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt, d.h. bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Exkursionen und Praktika (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG). Durch das Gesetz sollen schwangere bzw. stillende Frauen und das (ungeborene) Kind vor Gefährdungen und Gesundheitsschädigungen geschützt werden. Damit der Mutterschutz gilt, muss die Studentin ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit der Hochschule melden (§ 15 Abs. 1 MuSchG).
Auf die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes kann sich eine Studentin nur berufen, wenn sie ihre Schwangerschaft gegenüber der Hochschule (Abteilung für studentische Angelegenheiten) mitteilt. Verschweigt die Studentin ihre Schwangerschaft, greifen die Schutzrechte des Mutterschutzgesetzes nicht. In ihrem eigenen Interesse ist daher eine Mitteilung so früh wie möglich zu empfehlen. Mit dem Formular "Mutterschutz im Studium" kann die Schwangerschaft, Geburt und/oder Stillzeit offiziell gemeldet werden. Das Formular muss dazu an die Abteilung für Studentische Angelegenheiten gesendet werden.
Studentinnen dürfen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt sowie mind. acht Wochen nach der Geburt) nicht an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika teilnehmen, es sei denn sie erklären sich ausdrücklich (d.h. schriftlich) dazu bereit. Studentinnen dürfen während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht an Sonn- und Feiertagen (§ 5 Abs. 2 MuSchG) sowie nach 20 Uhr (bis spätestens 22 Uhr) an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen (§ 6 Abs. 2 MuSchG), außer sie verlangen dies ausdrücklich (d.h. schriftlich).
Die Bereitschaftserklärungen zur Teilnahme unter diesen Bedingungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (§ 3 MuSchG).
Eine weitere Neuerung ist die notwendige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen (§ 10 MuSchG) sowie damit einhergehende Ersatzmaßnahmen (Nachteilsausgleiche) bei vorhandenen Gefährdungen (§ 9 MuSchG Abs. 1).
Weitere Informationen:
Im Rahmen vom Nachteilsausgleich können Studierende mit Familienverantwortung (Schwangerschaft, Erziehungsverantwortung und Pflegeverantwortung) Anträge stellen, um Prüfungen unter angepassten Prüfungsbedingungen abzulegen. Die Art des Nachteilsausgleich ist gemeinsam mit einer Begründung im Antrag darzulegen. Es sind dem Antrag geeignete Nachweise beizufügen. Die Prüfungskommission der Fakultät entscheidet über die Anträge.
In einigen Prüfungsordnungen ist auch geregelt, dass bei Schwangerschaft bzw. einer in den Prüfungszeitraum fallenden Geburt von einer Prüfung zurückgetreten werden kann, ohne dass dies als Versuch gewertet wird.
Bitte prüfen Sie in der für Ihren Studiengang gültige Prüfungsordnung, inwiefern diese Regelungen greifen.
Weitere Informationen:
Ein Studium mit Pflegeverantwortung zu vereinbaren, kann sehr herausfordernd sein. An der HAWK macht der weite Familienbegriff deutlich: Familie umfasst nicht nur die Erziehungsverantwortung für Kinder, sondern genauso das Thema Pflegeverantwortung. Aus diesem Grund gelten alle unterstützenden familienfreundlichen Maßnahmen für Studierende bei Erziehungs- und Pflegeverantwortung.
Weitere Informationen allgemein zum Thema Pflegeverantwortung gibt es auf der Seite Pflege von Angehörigen.
Alle immatrikulierten Studierenden, also auch Studierende mit Familienverantwortung, müssen bei der Einschreibung und bei der Rückmeldung pro Semester den Semesterbeitrag entrichten.
Langzeitstudiengebühren fallen bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit des Studiengangs zuzüglich sechs weiterer Semester an. Studierende mit Familienverantwortung sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren entbunden.
Die Langzeitstudiengebühr wird auf Antrag u.a. nicht erhoben für ein Semester, in dem die oder der Studierende
Weitere Informationen:
Standort Hildesheim:
Das Sportprogramm des Hochschulsports der Universität Hildesheim steht den Anghörigen der HAWK offen.
Standort Göttingen:
Beim Hochschulsport Göttingen können Angehörige der HAWK mit ihrem Status als Studierende oder Bedienstete teilnehmen.
Alle Standorte:
Die HAWK bietet ein Kursprogramm als Zusatzangebot für Studierende an. Es gibt u.a. Kurse für konzentriertes Arbeiten, Stressreduktion und Zeitmanagement.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über Stud.IP. Die Übersicht der Kurse ist auf der Homepage und im Stud.IP-Vorlesungsverzeichnis unter dem Stichwort "Zusatzangebote" zu finden.
An allen Fakultäten der HAWK gibt es die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Die Beantragung eines Teilzeitstudiums an der HAWK muss für zwei aufeinander folgende Semester bzw. ein Teilzeit-Studienjahr erfolgen. Gemeinsam mit dem/der jeweiligen Fakultätsbeauftragten für das Teilzeitstudium ist für diesen Zeitraum ein verbindlicher Teilzeit-Studienverlauf im Umfang von max. 50 % eines Vollzeitstudiums zu planen und im Rahmen eines so genannten „Teilzeitstudium-Learning Agreements“ festzuschreiben.
Die Semesterbeiträge bleiben vom Teilzeitstudium unberührt und sind daher in voller Höhe zu zahlen.
Da Studierende in regulären Teilzeitstudiengängen vom BAföG ausgeschlossen sind, können sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen:
Züge
In den Zügen der DB gilt die Regelung, dass Kinder (in unbegrenzter Anzahl) bis zum Erreichen des 6. Lebensjahres generell kostenfrei befördert werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder in Begleitung einer Person mit gültigem Fahrschein sind.
Bus
Im Rahmen des Semestertickets können studierende Eltern bis zu drei Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr im städtischen und regionalen Busverkehr in Hildesheim mitnehmen.
Auto (Parkplätze)
Die HAWK gewährt in der Regel bis zu vier Urlaubssemester. Bei Schwangerschaft oder Mutterschutzfristen können mehr Urlaubssemester gewährt werden.
Der Antrag auf Beurlaubung muss zur Rückmeldefrist des jeweiligen Semesters beim Amt für Studentische Angelegenheiten eingegangen sein. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann eine Beurlaubung auch noch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn erfolgen.
Studierende dürfen während eines Urlaubssemesters keine Leistungsnachweise/Prüfungsleistungen erbringen.
Ob für Sie in der Zeit des Urlaubssemesters Gebühren anfallen, überprüfen Sie bitte auf dem aktuellen Antrag auf Beurlaubung.
Es besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf die Zahlung von BAföG. Studierende können jedoch für diesen Zeitraum ggf. Arbeitslosengeld II beantragen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen:
Studierenden in besonderen Lebenslagen, z.B. mit Familienverantwortung oder mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen, können sich vorzeitig in Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkungen verschiedener Fakultäten sowie bei HAWK Plus eintragen. Informationen zur Voraussetzung zur vorzeitigen Eintragung finden Sie im Informationsblatt. Die Verfahren zur Eintragung in Lehrveranstaltungen an allen Fakultäten sind in einer Übersicht (Stand: März 2022) zusammengestellt.
Bei Fragen können Sie sich an die jeweiligen Studiengangskoordinator*innen bzw. die Studiendekan*innen oder den Familienservice der HAWK wenden.
Standort Hildesheim:
Das Studentenwerk OstNiedersachsen bietet in Hildesheim keine Wohnungen speziell für das Wohnen mit Kindern an.
Es gibt im Studentenwohnheim Blauer Kamp jedoch Kleinwohnungen mit zwei Zimmern in der Größe von 24 bzw. 26qm, die geeignet sein können für ein Elternteil mit Kind.
Mietpreis: 457 Euro, bzw. 475 Euro (Stand: 11/2021)
Die Vergabe erfolgt nach Warteliste.
Standort Holzminden:
In Holzminden gibt es vom Studentenwerk OstNiedersachsen keine Wohnanlagen und somit auch keine speziellen Wohnungen für Familien.
Standort Göttingen:
Das Studentenwerk Göttingen bietet 170 Familienwohnungen an.
Die Familienwohnungen haben meist einen Spielplatz in der Nähe und befinden sich in ruhiger Umgebung. Die Wohnungen bestehen aus zwei oder drei Zimmern.
Die Vergabe erfolgt nach Dringlichkeit/ sozialen Kriterien.
Studierende erhalten in der Regel kein Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), da sie BAföG beziehen können. In einigen Ausnahmefällen, z.B. während eines Urlaubssemesters, können sie Arbeitslosengeld II beziehen.
Weitere Informationen:
Das BAföG sieht Sonderregelungen für schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind(ern) vor.
Kinderbetreuungszuschlag: Studierende, die mit einem eigenen Kind bis zum Alter von 14 Jahren in einem Haushalt leben, können auf Antrag einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Der Kinderbetreuungszuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Er wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Seit 01. August 2019 beträgt der Kinderbetreuungszuschlag 140 Euro; zum 01. August 2020 wird er noch einmal auf 150 Euro monatlich erhöht.
Verlängerung der Förderungshöchstdauer: Die Förderhöchstdauer kann aufgrund von Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung mindestens eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf Antrag verlängert werden. Folgende Verlängerungszeiten sind möglich:
Die Förderung, die in diesen zusätzlich geförderten Semestern geleistet wird, wird vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die BAföG-Schulden erhöhen sich dadurch also nicht.
Leistungsnachweise: Auf Antrag ist es möglich, die Leistungsnachweise, die normalerweise nach Beginn des vierten Fachsemesters erbracht werden müssen, aufgrund von Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines eigenes Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.
Freibeträge: Falls neben dem Studium und der Kindererziehung ein eigenes Einkommen erzielt wird, erhöhen eigene Kinder Ihre Freibeträge, d.h. das Einkommen, das Sie verdienen dürfen, ohne dass ihr BAföG gekürzt wird. Derzeit wird für jedes Kind, das neben dem Kindergeld kein weiteres Einkommen erzielt, ein Freibetrag in Höhe von mind. 555 Euro/Monat gewährt. Je nach Bewilligungszeitraum können die Freibeträge höher ausfallen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bildungsministeriums.
Darlehensrückzahlung: Ehemalige Studierende in der Rückzahlungsphase (5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer) können bei geringem Einkommen einen Freistellungsauftrag stellen, der wie eine zinslose Stundung wirkt. Bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens kann neben dem gewährtem Grundfreibetrag in Höhe von 1.070 Euro für jedes Kind zusätzlich ein Freibetrag in Höhe von mind. 555 Euro geltend gemacht werden. Stufenweise werden die Freibeträge bis 2021 weiter angehoben.
Der Familienservice empfiehlt eine Beratung zu diesem Thema bei der BAföG-Beratung des zuständigen Studentenwerks.
Weitere Informationen:
Auch Studierende können Elterngeld beziehen. Das Studium muss dazu nicht unterbrochen werden. Auf die Anzahl der Wochenstunden, die für das Studium aufgewendet werden, kommt es dabei – anders als bei Arbeitnehmer/innen – nicht an. Studierende erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen regionalen Elterngeldstelle gestellt werden.
Weitere Informationen:
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes. Kindergeld erhält, wer in Deutschland seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder als Ausländer/in in Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis ist. Bestimmte Aufenthaltstitel können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld darstellen. Das Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs und unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewährt. Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.
Das Kindergeld wird auf schriftlichen Antrag bewilligt. Der Antrag muss mit der Geburtsurkunde als Nachweis innerhalb von vier Wochen nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist in der Regel die die mit der Festsetzung der Bezüge befasste Stelle des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn zuständig. Im Fall der HAWK ist dies die Landesfamilienkasse des NLBV.
Wenn eine Studentin schwanger ist und ihre Eltern noch für sie selbst Kindergeld erhalten, muss die Familienkasse unverzüglich über die Schwangerschaft und bei Beginn des Mutterschutzes benachrichtigt werden.
Erhöhung des Kindergeldes ab 2021: Ab dem 1. Januar 2021 wird es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro betragen, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich zum Kindergeld ein Kinderzuschlag bezogen werden. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 185 Euro pro Monat. Seit 1. Januar 2020 gelten andere gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde dadurch erweitert. Die erneute Prüfung des Anspruchs ist deshalb empfohlen. Auf der Seite "KiZ-Lotse" kann ermittelt werden, ob ein Anspruch besteht. Da bei der Antragsstellung viele Aspekte berücksichtigt werden, ist es empfohlen, sich vorab an die Sozialberatung des zuständigen Studentenwerks zu wenden.
Weitere Informationen:
Weitere finanzielle Unterstützung können Studierende mit Familienverantwortung bei Stiftungen oder über Stipendien erhalten.
Für das AStA Referat "Studieren mit Familie" ist Marie Bremer zuständig.
E-Mail: familie(at)asta.studhawk.de
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
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Studieren mit Kind an der HAWK - Stimmen und Erfahrungen aus Holzminden (BWL berufsbegleitend)