Aufgaben des Senats

Der Senat ist ein demokratisch gewähltes Selbstverwaltungsorgan der Hochschule und setzt sich aus Mitgliedern aller Statusgruppen zusammmen. Zu den Aufgaben gehören:

  • Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums
  • Bildung von Senatskommissionen für Hochschulthemen
  • Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen
  • Beschluß der Grundordnung, weiteren Ordnungen, den Hochschulentwicklungsplan sowie den Frauenförderplan

Das Präsidium ist dem Senat rechenschaftspflichtig.

Zusammensetzung

Dem Senat gehören ohne Stimmrecht die Mitglieder des Präsidiums, die Gleichstellungsbeauftragte und die Dekane und Dekaninnen der Fakultäten an sowie 19 stimmberechtigte Vertreter/innen aller Statusgruppen der Hochschule:

  • 10 Hochschullehrer/innen
  • 3 wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen
  • 3 Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung
  • 3 Studierenden

Vorsitz ohne Stimmrecht:

Senatssprechende:

Senatsbeauftragte

Besondere Funktionen nehmen die Senatsbeauftragten wahr. Sie werden direkt vom Senat für übergreifende Themen der Hochschule eingesetzt.

Senatskommissionen

Die Senatskommissionen bereiten Beschlüsse oder Stellungnahmen des Senats vor, beraten das Präsidium und je nach Aufgabenstellung auch die Fakultäten (z.B. Zentrale Studienkommission) oder die zentralen Einrichtungen (z.B. Gleichstellungskommission).

Sie werden von den Angehörigen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppe im Senat gewählt.