Die Beauftragten und Vertretungen der HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen sichern die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen an der Hochschule und engagieren sich für die Belange der Hochschulmitglieder.
Der Senat der HAWK hat ins seiner Sitzung am 10. Februar 2021 eine Richtlinie zur Schaffung einer Anlaufstelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an der HAWK beschlossen und in Abstimmung mit dem AStA, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat ein Koordinierungsgremium eingesetzt.
Die/Der Senatsbeauftragte für Berufungsverfahren wird vom Senat gewählt und ist zuständig für Verfahrensablauf und juristische Fragen. Dies beinhaltet u. a.
- Defintion von Abläufen und Richtlinien zu Berufungsverfahren.
- Empfelungen für Berufungskommissionen.
- Beratung bei der Erstellung vergleichender Gtuachten.
Mehr Informationen zu Berufungsverfahren finden Sie im Intranet der HAWK.
Ansprechperson ist Ass. jur. Ingrid Mintrup.
Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe das Präsidium in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist außerdem Ansprechpartner für alle Beschäftigten und Studierenden in Fragen des Brandschutzes.
Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise das Erstellen der Brandschutzordnung, die Durchführung von Unterweisungen, Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden & Feuerwehr, aktuell halten von Flucht- und Rettungsplänen, oder die Ausbildung von Brandschutzhelfern/innen.
Mehr Informationen zum Brandschutz erteilt Thomas Sonnenberg.
Der Datenschutzbeauftragte der HAWK ist mit der Sicherstellung des Datenschutzes an der Hochschule beauftragt.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bestimmen sich nach Art. 39 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Generell unterstützt der Datenschutzbeauftragte die HAWK bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.
- Beratung der Organisationseinheiten in datenschutzrechtlichen Fragen
- Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen bei der Neueinführung größerer Verfahren
- Unterstützung bei der Erstellung von Verarbeitungstätigkeiten zur Aufnahme in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten der HAWK
- Mitwirkung bei Erstellung von Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen
- Durchführen von Beratungen zu Grundlagen des Datenschutzes
Der Datenschutzbeauftragte ist zugleich Ansprechpartner der Hochschulmitglieder in datenschutzrechtlichen Belangen. In den Datenschutzgesetzen ist im Einzelnen geregelt, unter welchen strengen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Weiterhin ist der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung seiner Aufgaben von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unterstützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, bei der Einführung neuer Verfahren sowie bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten den Datenschutzbeauftragten frühzeitig im Vorfeld zu beteiligen.
DSGVO Handlungsempfehlung (PDF)
DSGVO Infoblatt (PDF)
Weitere Informationen zum Daterschutz errteilt Thomas Kittel.
Der Personalrat hat unterschiedlich gestaltete Informations-, Mitbestimmungs-, Anhörungs- Mitwirkungs- und sonstige Beteiligungsrechte bei vielen mit dem Arbeitsplatz zusammenhängenden arbeitsrechtlichen, tariflichen und sozialen Angelegenheiten, z.B. Einstellung, Eingruppierung und Vergütung, Veränderung der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsplatzgestaltung, gesundheitliche Betreuung, Beurteilungen, Weiterbildung, Kündigung usw. Er ist mit einer beratenden Stimme im Senat und im Hochschulrat der HAWK vertreten.
Weitere Informationen zum Personalrat.
Die Schwerbehindertenvertretung der HAWK ist die gewählte Vertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen und für alle schwerbehinderten Beschäftigten der MTV-Gruppe, der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und für alle Professoren/innen zuständig.
Als Vertrauensperson vertritt die Schwerbehindertenvertretung die Interessen in der Dienststelle, steht beratend zur Seite und ist zuständig für alle, die einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen möchten oder gestellt haben, schwerbehindert oder gleichgestellt sind, bzw. Fragen, Anregungen oder Kritik zu diesem Thema haben.
- Überwachungsfunktion: Die SBV hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen durchgeführt, insbesondere der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin die ihm nach dem SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
- Vorsorgefunktion: Die SBV hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen wie Integrationsamt, Arbeitsamt und Sozialversicherungsträger zu beantragen.
- Vermittlungsfunktion: Sie hat Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin auf eine Erledigung hinzuwirken. Über den Stand und das Ergebnis der Verhandlung hat die SBV die schwerbehinderten Menschen zu unterrichten.
- Unterstützungsfunktion: Bei Anträgen an das Versorgungsamt und das Arbeitsamt kann die SBV die Beschäftigten unterstützen.
- Beratungsfunktion: Die SBV hat das Recht an allen Sitzungen der Personalräte sowie am Arbeitsschutzausschuss beratend teilzunehmen.Sie hat das Recht zu beantragen, dass Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder diese als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der Sitzung des Personalrates zu setzen sind.
Weitere Auskünfte erteilt Axel Engelke.