Die Brandschutzordnung ist das zentrale Element des vorbeugenden, betrieblichen Brandschutzes. Hier sind organisatorische Maßnahmen festgelegt, die verhindern sollen, dass es überhaupt zu Bränden kommt.
Sie enthält ebenfalls Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes.
Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile, und ist an verschiedene Zielgruppen gerichtet:
Die Brandschutzordnung Teil A ist zusammen mit dem Alarmplan dargestellt. Dieser enthält eine schematische Übersicht über Handlungsanweisungen bei unterschiedlichen Notfällen. Die für die jeweiligen Gebäude zutreffenden Kontakte sind in den Aushängen vor Ort ausgefüllt.
Di*er Brandschutzbeauftragte*r hat die Aufgabe das Präsidium in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Dey ist außerdem Ansprechperson für alle Beschäftigten und Studierenden in Fragen des Brandschutzes.
Zu den Aufgaben gehören beispielsweise das Erstellen der Brandschutzordnung, die Durchführung von Unterweisungen, Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden & Feuerwehr, aktuell halten von Flucht- und Rettungsplänen, oder die Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen.
Während die Stabsstelle Brandschutz sich zentral um die Belange des organisatorischen Brandschutzes kümmert, sind die Brandschutzhelfer*innen ein wichtiger dezentraler Beitrag zur Sicherheit in den einzelnen Gebäuden. Durch die Vielzahl der Gebäude der HAWK ist es erforderlich mindestens zwei Hilfskräfte pro Gebäude zu haben. Die 66 Brandschutzhelfer*innen machen so ca. 10% der Beschäftigten aus. (Stand 03.2020)
Im Alarmfall haben sie die Aufgabe die Räumung des Gebäudes zu unterstützen und zu überprüfen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten! Sie sind erkennbar durch gelbe Warnwesten mit entsprechendem Aufdruck auf dem Rücken. Wenn Sie jemanden am Sammelplatz vermissen, den*die sie zuvor noch im Gebäude gesehen haben, informieren Sie umgehend die Brandschutzhelfer*innen, oder direkt die Feuerwehr.
Brandschutzhelfer*innen sind außerdem im Umgang mit Feuerlöschern und Wandhydranten ausgebildet, und sollen, wenn möglich, versuchen Entstehungsbrände unter Wahrung des Selbstschutzes bekämpfen.
Im normalen Betrieb ist es ihre Aufgabe die Augen und Ohren offen zu halten, um mögliche Brandgefahren frühzeitig identifizieren und beheben zu können.
Sollten Sie selbst daran interessiert sein sich als Brandschutzhelfer*in ausbilden zu lassen, nehmen Sie gerne Kontakt auf! Informationen über die Inhalte der Ausbildung können Sie hier finden.
Es gibt vier grundsätzliche Regeln für den Betrieb von Heizgeräten:
Wenn Sie beispielsweise einen Wasserkocher anschalten, ins Büro gehen, eine Tasse holen und zurückkommen ist völlig in Ordnung. Jedoch eine Kaffeemaschine mit Heizplatte mehrere Stunden unbeaufsichtigt in einer personenlosen Teeküche zu betreiben ist nicht sicher.
Alle Geräte, die dafür bestimmt sind, Wärme zu erzeugen, können Defekte aufweisen, die dazu führen, dass sie zu viel oder zu lange Wärme erzeugen. Das kann leicht zu Bränden führen. Eine weitere Schutzmaßnahme dafür ist der Betrieb auf nicht-brennbaren Unterlagen. Um das Restrisiko zu vermeiden, müssen Sie das Gerät außerdem vom Stromnetz trennen (ausstecken, oder mit einem mindestens 2-poligen Schalter trennen), wenn Sie den Raum verlassen. Wasserkocher müssen nicht ausgesteckt werden, sie dürfen einfach neben die Bodenplatte gestellt werden.
Sollte das Gerät ein privates sein, müssen Sie dieses außerdem (wie alle Privatgeräte) vor der ersten Inbetriebnahme an der Hochschule dem Gebäudemanagement zur elektrotechnischen Überprüfung vorführen.
Es gibt einige logische, wenn auch "weiche" Gründe, die man vorweg anführen könnte:
Die "harten" Gründe sind allerdings die entscheidenden:
Um das möglichst fair und neutral zu gestalten, wurden gemeinsam von Präsidium, Gebäudemanagement und Brandschutz drei Bedingungen festgelegt, von denen mindestens eine erfüllt sein muss, um ein Wasser-, oder Heizgerät im Büro betreiben zu dürfen:
Wenn eine der Bedingungen erfüllt ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stabsstelle Brandschutz auf, um die Aufstellmöglichkeiten in Ihrem Büro zu klären.
Darf an der HAWK eigentlich gegrillt werden? Die Brandschutzordnung sagt dazu eigentlich Nein. Das Präsidium erkennt jedoch an, dass das eine relevante Aktivität des Hochschullebens ist. Der Senat hat deswegen eine Brandschutzordnung verabschiedet, in der Grillen unter gewissen Voraussetzungen geduldet wird, auch ohne gesonderten Erlaubnisschein. Welche Bedingungen das sind, können Sie in diesem Leitfaden nachlesen.
Hier finden Sie eine Video-Erklärung zu diesem Thema.
Wenn Sie feuergefährliche Arbeiten (z. B. Schweißen) außerhalb der dafür vorgesehenen Arbeitsstätten durchführen (lassen) wollen, müssen Sie diese im Vorhinein bei der Stabsstelle Brandschutz anmelden und schriftlich genehmigen lassen. Das gilt ebenfalls für staubbildende Arbeiten, bei denen Teile von Brandmeldeanlagen vorübergehend abgeschaltet werden müssen.
Bei kleineren Staubarbeiten von nicht mehr als einem Tag kann die Genehmigung direkt vom Gebäudemanagement erteilt werden.
Füllen Sie das Formular (Link unten) bitte so vollständig wie möglich aus. Bei Rückfragen können Sie telefonischen Kontakt aufnehmen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular per eMail an die Stabsstelle Brandschutz. Sie erhalten die Genehmigung mit digitaler Unterschrift zurück, und drucken das Dokument bitte vor Ort aus um sich die erforderlichen Unterschriften in Papierform einzuholen. Danach dürfen die Arbeiten beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten senden Sie das Dokument in Papierform bitte an die Stabsstelle Brandschutz.
Hier können Sie den Erlaubnisschein und das Merkblatt für Brandposten herunterladen.
In Versammlungsstätten gelten bezüglich des Brandschutzes speziellere Vorschriften.
Der Leitfaden "Brandschutz in Versammlungsstätten" stellt die Situation und die damit einhergehenden Vorschriften für das Gebäude HOA (Haarmannplatz 3, Holzminden) dar. Mit wenigen Ausnahmen sind die darin enthaltenen Regeln auch auf Sonderveranstaltungen an anderen Standorten anzuwenden. Setzen Sie sich im Zweifel mit der Stabsstelle Brandschutz in Verbindung.