Ziele

Die öffentliche Sozialverwaltung und mit ihr verbunden auch viele Träger der freien Wohlfahrtspflege, die im Auftrag der öffentlichen Sozialverwaltung oder durch diese finanziert Leistungen erbringen, sind ein nicht unerhebliches und interessantes Berufsfeld für Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen. Denn diese sind zentrale Anlaufstellen bei sozialen Fragestellungen und Problemlagen z.B. in folgenden Bereichen:

 
  • Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Pflegekinderdienst, Schulsozialdienst, Jugendgerichtshilfe, Vormundschaften / Pflegschaften,
  • Existenzsicherung, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe,
  • Rechtliche Betreuung von volljährigen Personen,
  • Sozialpsychiatrischer Dienst, Beratungsstellen (u.a. für Asylsuchende und Zugewanderte, Schuldnerberatung, Drogenhilfe).

Die soziale Fallarbeit vor allem auch für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf steht hierbei oftmals im Zentrum.

Aus diesem Aufgabenprofil ergibt sich, dass Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen über vertiefte Kompetenzen in folgenden Feldern verfügen müssen:

  • Erfassen der Lebenssituation der nachfragenden Menschen
  • Umfassendes sozialrechtliches Wissen im Bereich der unterschiedlichen Leistungsgesetze und auch im Verfahrensrecht, wozu auch Zuständigkeits- und Zusammenarbeitsregelungen (Organisation und Aufbau öffentlicher Sozialverwaltung) gehören
  • Leistungsumsetzung
  • Hilfe- und Teilhabeplanung

Studierende mit Interesse an einer späteren Tätigkeit im Bereich öffentliche Sozialverwaltung können die oben   genannten Kompetenzen durch eine individuelle Studienvertiefung im Verlauf ihres Studiums stärken.
Im Mittelpunkt stehen dabei Handlungskompetenzen sowie sozialpolitische und –rechtliche Grundlagen. Außerdem ist ein Projektstudium mit Praxiszeit von 300 h in einem oder zwei Bereichen der Sozialverwaltung bzw. in einem öffentlichen Sozialdienst obligatorisch. Es besteht zu diesem Zweck eine enge Kooperation mit kommunalen Arbeitgebern der Region.

Inhalte

Nach dem Besuch einer Einführungsveranstaltung zu den Grundlagen der Sozialverwaltung im ersten Semester können sich Studierende bestimmte Einzelveranstaltungen ausgewählter Module im Verlauf ihres Studiums der Sozialen Arbeit anerkennen lassen. Dies gilt sowohl für den Pflicht- als auch den Wahlpflichtbereich. Es bestehen dazu bereits umfangreiche Absprachen mit allen Lehrenden und Modulverantwortlichen.

 

Das Zertifikat ist in sechs Themenfelder gegliedert:

  • Themenfeld 1 | Handlungsformen und -felder
  • Themenfeld 2 | Sozialpolitik
  • Themenfeld 3 | Sozialrecht
  • Themenfeld 4 | Praxiszeit
  • Themenfeld 5 | Forschung
  • Themenfeld 6 | Bachelorthesis

Verzahnung mit der Praxis

Besonders hervorzuheben ist die Verzahnung mit der Praxis der öffentlichen Sozialverwaltung bereits während des Studiums: Die Praxiszeit (300 h) während der zweiten berufspraktischen Phase des Studiums ist in der öffentlichen Sozialverwaltung bzw. bei einem Sozialen Leistungserbringer der Gebietskörperschaften (Regionen, Landkreise, Städte) zu erbringen.

 

Die Studierenden erhalten auf diese Weise bereits einen Eindruck von einem möglichen späteren Arbeitsplatz, und die Träger der Sozialverwaltung können bereits Kontakte zu möglichen zukünftigen Mitarbeitenden knüpfen.

Die Zusammenarbeit zwischen der HAWK, ihren Studierenden und den Trägern der öffentlichen Sozialverwaltung entfaltet hierdurch motivierende, aktualisierende und verbindende Wirkungen