Die Fakultät arbeitet in allen Veranstaltungen mit Stud.IP. Dort können Anmeldungen vorgenommen und Unterlagen zu den einzelnen Veranstaltungen abgerufen werden. Änderungen zum Vorlesungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Stud.IP pro Veranstaltung.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur in Stud.IP selbst der aktuellste Stand zu finden ist.
Klicken Sie hier, um eine Übersicht der laufenden und der ab jetzt noch anstehenden Lehrveranstaltungen zu erhalten.
Zielgruppe
Das Teilzeitstudium richtet sich an Studierende, die wegen der Erziehung von Kindern, die sie überwiegend selbst betreuen und erziehen und die in ihrem Haushalt leben, oder der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen kein Vollzeitstudium absolvieren können. Gleiches gilt für sonstige Gründe, die den vorgenannten Punkten in der Wertigkeit entsprechen. Hierzu zählt in der Regel eine Erwerbstätigkeit.
Studienablauf
Es handelt sich nicht um einen berufsbegleitenden Studiengang! Bitte beachten Sie dies.
Es handelt sich um ein Präsenzstudium.
Das Teilzeitstudium im Studiengang Soziale Arbeit unterscheidet sich nur in wenigen Punkten vom Regelstudium. Die Teilzeitstudierenden besuchen mit den Vollzeit-Studierenden zusammen die Seminare und Vorlesungen. Sie sind in den normalen Studienablauf integriert.
Während des Teilzeitstudiums können nicht mehr als 30 Credit Points in einem Studienjahr (bzw. 15 Credit Points im Semester) erworben werden.
Bewerbung/Zulassung
Die Einschreibung im Teilzeitstudium muss für mindestens zwei aufeinander folgende Semester erfolgen. Gemeinsam mit der Ansprechpartnerin der Fakultät ist dann für diesen Zeitraum ein verbindliches Studienprogramm im Umfang von max. 50 % eines Vollzeitstudiums zu planen und im Rahmen eines „Learning Agreement“
festzuschreiben. Für die Erstellung des „Learning Agreement“ benutzen Sie bitte das Modulhandbuch.
Eine BAföG-Förderung für ein Teilzeitstudium ist derzeit nicht möglich!
Der Antrag auf ein Teilzeitstudium ist jeweils innerhalb der Rückmeldefristen, d.h. für ein Wintersemester bis zum 10. Juli des Jahres und für ein Sommersemester bis zum 10. Januar des Jahres, für ein Studienjahr bzw. zwei aufeinander folgende Teilzeitsemester nur beim Immatrikulationsamt einzureichen.
Semesterbeitrag 374,18; Langzeitstudiengebühr (LSG) 500,00, im Teilzeitsemester die Hälfte der LSG
Weitere Hinweise: Ordnung zum Teilzeitstudium, Stand 2011