Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester an der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen fortsetzen wollen, haben sich innerhalb der festgesetzten Fristen rückzumelden.
Die Rückmeldung hat zu erfolgen:
- zum folgenden Sommersemester: vom 1. Januar bis zum 31. Januar,
- zum folgenden Wintersemester: vom 1. Juli bis zum 31. Juli.
Für die Rückmeldung erhalten die Studierenden kurz vor Beginn der Rückmeldefrist eine E-Mail an ihre HAWK-E-Mail-Adresse mit Informationen zur Rückmeldefrist und zum Semesterbeitrag, der für das folgende Semester zu entrichten ist.
Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der fällige Semesterbeitrag (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Semesterticket für den jeweiligen Standort sowie die evtl. fällige Langzeitstudiengebühr gem. § 13 NHG) in voller Höhe auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist und die erforderliche Krankenversicherung nachgewiesen ist.
Ohne den vollständigen Eingang des Semesterbeitrags sowie bei fehlendem Krankenversicherungsnachweis kann eine Rückmeldung zum folgenden Semester nicht erfolgen.
Als fehlender Krankenversicherungsnachweis gilt auch der Fall, dass ein von der Krankenkasse an die Hochschule gemeldeter Zahlungsverzug eines*einer Studierenden bei der Krankenkasse durch die*den Studierende*n nicht behoben wurde.
Nach erfolgter Rückmeldung ist der Studierendenausweis (Chipkarte) zwecks Verlängerung der Gültigkeit an einem der Selbstbedienungsterminals neu zu validieren.
Die Selbstbedienungsterminals zur Validierung finden Sie an folgenden Standorten:
Hildesheim:
- Gebäude Brühl 20, Hauptgebäude, Flur, Seiteneingang
- Gebäude Goschentor 1, Foyer im Erdgeschoss
- Campus Weinberg, Renatastraße 11, Gebäude A, Haupteingang, Erdgeschoss
Holzminden:
- Gebäude Billerbeck 2, Eingang Parkplatz, Flur/HOB_S32
Göttingen:
- Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit: Von-Ossietzky-Str. 99, Gebäude A, Foyer
- Fakultät Ressourcenmanagement: Büsgenweg 1 A, Sockelgeschoss, Nebeneingang
- Gesundheitscampus: Annastraße 25, Hauptgebäude, Erdgeschoss
Bitte beachten: Nach Erreichen des Studienziels (Bestehen der Abschlussprüfung) kann eine Rückmeldung nicht mehr erfolgen.
Von Ihnen benötigte aktuelle Studienbescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigungen, Studienverlaufsbescheinigungen) können Sie selbst im HAWK-Studienportal, Bereich "Studienservice", abrufen und herunterladen.
Im Studienportal zur Verfügung stehende Bescheinigungen werden nicht mehr vom Immatrikulationsamt versandt.