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Meldepflichten

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Anträge zum Urlaubssemester, zur Rückmeldung oder Exmatrikulation sind bei der Abteilung Studentische Angelegenheiten (Immatrikulationsamt) fristgerecht einzureichen.

Die oder der Studierende ist krankenversicherungspflichtig.

Sie bzw. er hat das Bestehen einer Krankenversicherung bei Immatrikulation und für die Rückmeldung nur im Falle eines Wechsels der Krankenkasse durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachzuweisen.

Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

 

Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester an der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen fortsetzen wollen, haben sich innerhalb der festgesetzten Fristen rückzumelden.

Die Rückmeldung hat zu erfolgen:

  • zum folgenden Sommersemester: vom 1. Januar bis zum 31. Januar,
  • zum folgenden Wintersemester: vom 1. Juli bis zum 31. Juli.

Für die Rückmeldung erhalten Sie kurz vor Beginn der Rückmeldefrist an Ihre HAWK-E-Mail-Adresse eine Infomail mit Angabe des für das folgende Semester zu entrichtenden Semesterbeitrags.

Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der fällige Semesterbeitrag (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag, Studentenwerksbeitrag und Semesterticket für den jeweiligen Standort sowie die evtl. fällige Langzeitstudiengebühr gem. § 13 NHG) vollständig auf dem Konto der Hochschule eingegangen und die erforderliche Krankenversicherung nachgewiesen ist.

Ohne den vollständigen Eingang dieses Betrages und bei fehlendem Krankenversicherungsnachweis gilt die Rückmeldung als nicht erfolgt.

Nach erfolgter Rückmeldung ist der Studierendenausweis (Chipkarte) zwecks Verlängerung der Gültigkeit an einem der Selbstbedienungsterminals neu zu validieren.

Die Selbstbedienungsterminals zur Validierung finden Sie an folgenden Standorten:

  • Hildesheim:

    - Goschentor 1, im Foyer im Erdgeschoss
    - Campus Weinberg, Gebäude B, Erdgeschoss Haupteingang
    - Brühl 20, Hauptgebäude, Flur, Seiteneingang

  • Holzminden:

    - Billerbeck 2, im Sockelgeschoss, Flur, HOB_S32

  • Göttingen:

    - Fakultät Ressourcenmanagement: Büsgenweg 1 A, Geschoss Parkplatz, Flur, Wildkammer
    - Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit: Von-Ossietzky-Str. 99, Gebäude A, Foyer
    - Gesundheitscampus: Philipp-Reis-Str. 2a, Study-Lounge

Bitte beachten: Nach Erreichen des Studienzieles (Bestehen der Abschlussprüfung) kann eine Rückmeldung nicht mehr erfolgen.

Von Ihnen benötigte aktuelle Studienbescheinigungen können Sie selbst im HISinOne-Portal (Studienservice) erstellen und abrufen. Bitte beachten Sie hierbei, dass nur für die letzten vier Semester Immatrikulationbescheinigungen abrufbar sind.

Für Bescheinigungen für zurückliegende Semester nehmen Sie bitte mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Immatrikulationsamt Kontakt auf.

Im HISinOne-Portal zur Verfügung stehende Bescheinigungen werden nicht mehr vom Immatrikulationsamt versandt.

Studierende können aus wichtigen oder persönlichen Gründen ein Urlaubssemester einlegen.

Der Semesterstand wird während des Urlaubssemesters "eingefroren".

Für die Beantragung des Urlaubssemesters gelten die Rückmeldefristen (siehe oben unter "Rückmeldung").

Der Antrag auf Beurlaubung ist bis Ende der Rückmeldefrist für das betreffende Semester beim Immatrikulationsamt einzureichen.

Beantragung und Datum der Exmatrikulation

  • Eine Exmatrikulation ist jederzeit möglich.
  • Sie erfolgt zum beantragten Termin oder - wenn kein Datum angegeben ist - zum Ende des laufenden Semesters.
  • Bei erfolgreicher Beendigung des Studiums erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters.
  • Wird ein anderes Exmatrikulationsdatum, wie z. B. das Datum der Abschlussprüfung gewünscht, ist zeitnah ein entsprechender Exmatrikulationsantrag einzureichen.
  • Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.

Zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Versicherungsverlaufs empfiehlt sich bei einem Wechsel an eine andere Hochschule die Exmatrikulation zum Ende des Semesters.

Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie hier herunterladen und direkt ausfüllen.

Den ausgefüllten Antrag können Sie dann per Mail übermitteln oder ausdrucken und per Post an das Immatrikulationsamt schicken. In Ausnahmefällen können Sie den Exmatrikulationsantrag auch formlos stellen.

Exmatrikulation von Amts wegen

  • Wenn Sie sich nicht rechtzeitig durch Überweisung des entsprechenden Semesterbeitrages rückgemeldet haben, erfolgt nach Mahnung mit Fristsetzung die Exmatrikulation von Amts wegen.
  • Eine Wiedereinschreibung ist dann frühestens zum folgenden Semester möglich.
  • Um dieses zu verhindern, halten Sie sich bitte an die entsprechenden Zahlungsfristen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt "Rückmeldung".

Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt auch nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung.

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Immatrikulationsordnung
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06/2022
Semesterbeitrag SoSe 22
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Antrag auf Beurlaubung
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04/2021
Antrag auf Exmatrikulation
PDF-Datei (0.1 MB)
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