An bestimmten Lehrveranstaltungen können interessierte Personen auf Antrag als Gasthörer*innen teilnehmen.
Der Antrag auf Gasthörer*innenschaft ist für jedes Semester gesondert bis 1 Monat nach Beginn des jeweiligen Semesters bei der Hochschule einzureichen (Prüfungsverwaltung der Fakultät oder Immatrikulationsamt).
Zustimmung und Umfang
Auf dem Antrag ist vor Abgabe die schriftliche Zustimmung der oder des Lehrenden (Professor*in/Dozent*in) einzuholen, die bzw. der die gewünschte Vorlesung abhält, sowie die Zustimmung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans der Fakultät.
Die Fakultäten können den Besuch von Lehrveranstaltungen zahlenmäßig beschränken und/oder vom Nachweis erforderlicher Studienleistungen oder Kenntnisse abhängig machen.
Der Umfang der von Gasthörer*innen besuchten Vorlesungen soll in der Regel nicht mehr als 10 Semesterwochenstunden betragen.
Gebühren
Es können auch Gasthörer*innen ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden. Sie werden nach Entrichtung der in der Gebührenordnung der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen festgesetzten Gebühr in das Gasthörer*innenverzeichnis der HAWK eingetragen.
Die Gebühr beträgt bei einer Belegung bis zu vier Semesterwochenstunden € 100,-- und bei einer Belegung von mehr als vier bis zu höchstens zehn SWS € 150,-- pro Semester. Studierende, die gleichzeitig an einer anderen niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung eingeschrieben sind und dies der HAWK durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, sind von der Zahlung der Gebühr auf Antrag zu befreien.
Zulassung
Bei Eintragung in das Gasthörer*innenverzeichnis erhalten die Gasthörer*innen eine Zulassung als Gasthörer*in. Diese berechtigt nicht zum Erhalt von Studienbescheinigungen und Nutzung des Semestertickets.
Die Fakultäten können Gasthörer*innen auf vorherigen Antrag zur Erbringung von Studienleistungen und zur Ablegung von Prüfungen gegen Gebühr zulassen.
Über den Antrag auf Gasthörer*innenschaft entscheidet die Leitung der Hochschule im Einvernehmen mit der Fakultät.