Die HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen möchte allen Studierenden ein Studium möglichst ohne Barrieren bieten. Dafür gibt es den sogenannten Nachteilsausgleich. Informieren Sie sich hier über die Einzelheiten.
Für Studierende, die beispielsweise aufgrund ihrer Behinderung Studien- oder Prüfungsleistungen nicht in der eigentlich vorgesehenen Form erbringen können, gibt es die Möglichkeit einen konkreten formulierten Nachteilsausgleich zu beantragen. Mögliche Arten des Nachteilsausgleichs können zum Beispiel sein:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, andere Formen sind möglich, wenn es der jeweiligen individuellen Situaltion besser entspricht. Die vorgeschlagene modifizierte Form der Prüfung muss einen gleichwertigen Leistungsnachweis ermöglichen. Eine pauschale Befreiung von Terminen und Fristen ist weder sinnvoll noch entspricht dies einer gleichwertigen Leistungserbringung.
Nachteilsausgleich für Studierende mit psychischer, physischer oder chronischer Beeinträchtigung:
Nachteilsausgleich für Studierende mit Familienverantwortung:
Da Sie selbst am Besten wissen, welche Arbeitsbedingungen zur gleichwertigen Leistungserbringung nötig sind, sollten Sie die Art und den Umfang der notwendigen Prüfungsmodifikationen vorab mit den Prüfenden besprechen, im Antrag für das Prüfungsamt selbst formulieren und kurz begründen. Erwähnen Sie im Antrag nach Rücksprache mit den Prüfenden auch, wenn der/die Prüfende mit dieser Form der Leistungserbringung einverstanden ist.
Mit dieser Vorgehensweise können Sie wiederholten Rückfragen und langen Entscheidungsprozessen vorbeugen. Die Prüfungskommission entscheidet dann nach Antragseingang.