Die inklusiven Anforderungen nach dem KJSG –
Fortbildung für Fachkräfte im Bereich der § 35a SGB VIII-Leistungen sowie zukünftige Verfahrenslotsen
Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält die rechtlichen Anforderungen an eine inklusive Gesellschaft, die sich auch auf Kinder beziehen. Schon in der Präambel zur UN-BRK wird klargestellt, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang genießen sollen (vgl. BT-Drs. 19/26107, Seite 46).
Mit dem Ansatz „Hilfen wie aus einer Hand“ verfolgt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) das Ziel, Menschen mit Behinderungen das sehr verzweigte Teilhaberecht möglichst niederschwellig zugänglich zu machen (vgl. BT-Drs. BT-Drs. 18/9522, Seite 2). Das Bundesteilhabegesetz regelt daher auch die Zusammenarbeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Rehabilitationsträger mit den anderen Rehabilitationsträgern (vgl. BT-Drs. 19/26107, Seite 46).
Das bisherige SGB VIII war in seinen Grundsätzen und seiner Zielrichtung bereits inklusiv angelegt (vgl. § 1 SGB VIII: „jeder junge Mensch“). Allerdings fehlten bislang konkrete Begriffsbestimmungen, Regelungen zum Programm und zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie Ergänzungen zur Jugendhilfeplanung, zur Finanzierung und zur Qualitätssicherung, die ausdrücklich die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen berücksichtigen. Dies wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) klargestellt (vgl. BT-Drs. 19/26107, Seite 46).
Ziele der Fortbildung:
1. Kompetenzerwerb- und -erweiterung im Kinder- und Jugendhilferecht, aber auch im Sozialrecht, insb. Teilhaberecht, sowie dem einschlägigen Verfahrensrecht.
2. Plattform für Austausch.
Die Referent*innen:
Prof. Dr. iur. Sabine Dahm: Juristin, Hochschullehrerin an der HAWK, Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Hildesheim, Lehre und Forschung einschl. entsprechender Publikationen unter anderem im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Familienrecht.
Prof. Dr. phil. Oliver Kestel: Jurist, Hochschullehrer an der HAWK, Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Hildesheim, Lehre und Forschung einschl. entsprechender Publikationen in den Bereichen Recht der Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (SGB IX), der Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) sowie der Sozialhilfe (SGB XII).
Detaillierte Informationen zu den Inhalten, Terminen, Kosten etc.: siehe nebenstender Info- und Anmeldebogen (PDF)
>>> Pressemeldung zur Fortbildung
In einer kostenlosen Online-Info-Veranstaltung können Sie nähere Informationen zur Fortbildung erhalten. Nächster Termin: auf Anfrage
Weitere Informationen
Umfang: Die Fortbildung umfasst 30 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten), aufgeteilt in fünf Blöcke (siehe Info- und Anmeldebogen).
Durchgang September 2024:
Donnerstag, 05.09.2024
Donnerstag, 12.09.2024
Donnerstag, 19.09.2024
Donnerstag, 26.09.2024
Freitag, 27.09.2024
Seminarzeiten: jeweils 10.00 bis ca. 16.00 Uhr
Veranstaltungsort: online
weiterer Durchgang: Termine folgen bzw. auf Anfrage
Die gesamte Fortbildung wird in einem Live-Online-Format durchgeführt. Die Live-Online-Veranstaltungen erfolgen vsl. mit dem Videokonferenztool „Zoom“ und erfordern eine stabile Internetverbindung sowie die Teilnahme mit Bild und Ton (Computer/Notebook mit Audio und Videokamera).
Auf der fortbildungs-begleitenden Lernplattform Moodle wird den Teilnehmenden umfangreiches Seminarmaterial zur Verfügung gestellt.
Info-Veranstaltung: auf Anfrage
Details und Anmeldebogen: siehe nebenstehendes PDF
Fachkräfte der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es können max. 17 Personen pro Durchgang teilnehmen.
Die Fortbildung wird durch erfahrene Lehrende mit Befähigung und Berechtigung für die Hochschullehre durchgeführt (s.o.).
Nach Abschluss der Fortbildung (Teilnahme an mind. 80 % der Fortbildung) erhalten die Teilnehmer*innen eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung durch die Hochschule HAWK.
Teilnahmeentgelt: 480,- Euro
Anmeldung: siehe nebenstehenden Info- und Anmeldebogen (PDF)
Anmeldeschluss:
- Durchgang September 2024: bis 08.08.2024 (Nachmeldungen ggf. möglich)
Fördermöglichkeiten: Eine umfangreiche Übersicht zu "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" der Deutschen Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF) finden Sie hier (PDF).
- "eine sehr gute, inhaltlich fundierte Fortbildung"
- "Menge genau richtig, Pausenzeiten gut, Fallbeispiele gut, eigene Themen wurden aufgenommen"
- "fundierte Rückmeldungen"
- "Fortbildung war gut aufgebaut"
- "Der Referentin und dem Referenten ist es m.E. gut gelungen dem (vom Vorwissen) heterogenen Teilnehmer*innen-Feld gerecht zu werden"
- "Viel gelernt, interessant wie andere arbeiten"
- "man konnte gut zuhören"
- "Fortbildung war sehr gut"
- "sehr gute Arbeitsmaterialien"
- "Weiter so :) ein ganz großes Lob!!!"
(Original-Zitate aus der Evaluation des ersten Fortbildungs-Durchgangs)