Erscheinungsdatum: 30.01.2001

<P>Stellungnahme der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen zum GESETZ ZUR HOCHSCHULREFORM IN NIEDERSACHSEN<BR></P>

Der Senat der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen hat am 24. Januar 2001 einstimmig einen zustimmenden Beschluss zum Anhörungsentwurf für ein "Gesetz zur Hochschulreform in Niedersachsen" gefasst.

Der Senat der Fachhochschule begrüßt darin die Absicht der Landesregierung, die Hochschulreform in Niedersachsen durch eine Umgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu fördern.

Die Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen hat seit Jahren zahlreiche Reformen realisiert, die den Zielen des Anhörungsentwurfs entsprechen. Diese "Hochschulreform von unten" wird im Konsens von Senat und Präsidium betrieben und zielt vorrangig darauf ab, die Lern- und Entwicklungsfähigkeit der Hochschule zu verbessern. So hat die Hochschule nicht nur ihr Leistungsprofil modernisiert, sondern vor allem ihre Fähigkeit erweitert, die eigene Entwicklung bewußt zu steuern und sich aktiv zu verändern.

Dass es sich dabei keineswegs um eine oberflächliche Kosmetik, sondern um tiefgreifende Strukturveränderungen handelt, wird u.a. daran sichtbar, dass

- die Stellen (insbesondere Professuren) nicht vom Senat zugeteilt und regelmäßig umverteilt werden, sondern vom Präsidium aufgrund allgemeiner Richtlinien des Senats,

- und die Hochschule Reformen im Personalbereich realisiert hat, von denen andere meinen, sie seien unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich (z.B. Leistungsbewertung mit finanziellen Auswirkungen für Professorinnen und Professoren, Teilzeit-Professuren, Jahresarbeitszeit-Konten: 90% Gehalt für 100% Arbeitszeit von September bis Juli und 0% Arbeitszeit im August).

Im Verlauf dieses Reformprozesses wurde sichtbar, wie sich Motivation und Verhalten von Personen, Gruppen und Institutionen nachhaltig verändern, wenn die Rahmenbedingungen reformförderlich umgestaltet werden.

Aufgrund dieser Erfahrungen regt der Senat an, einige Vorschriften des Anhörungsentwurfs in der Weise umzugestalten, dass die Reformbereitschaft der Menschen in den Hochschulen geweckt und so eine aktive Reformfähigkeit der Hochschulen geschaffen wird. Dies ist möglich, indem eigenverantwortlich ausgestaltete Reformschritte erlaubt und Reformerfolge belohnt werden.

Dagegen wäre es wenig wirksam, lediglich die Auswirkungen der zur Zeit im Hochschulbereich teilweise vorhandenen Angst vor Veränderungen durch detaillierte inhaltliche oder organisatorische Vorgaben überspielen zu wollen.

Denn kaum eine andere Institution kann gesetzliche und administrative Vorgaben so wirksam unterlaufen, wie dies bei Hochschulen fast selbstverständlich ist. So schreibt das Niedersächsische Hochschulgesetz seit vielen Jahren in § 83 Abs. 3 die Begrenzung der Gremien-Beschlüsse auf Grundsatzfragen vor. Einzelentscheidungen sollen vom Präsidium gefällt werden. Die Mehrheit der Hochschulen "interpretiert" diese Bestimmung aber, indem sie sie einfach nicht beachtet. Das hat zur Folge, dass bei ihnen nach wie vor der Senat und nicht etwa die Hochschulleitung selbst über Detailfragen Beschlüsse fasst bis hin zur Zuteilung von einzelnen Stellen.

Leider zielen einige Vorschriften des Anhörungsentwurfs ausdrücklich darauf ab, strukturelle Reformen der Hochschulen zu erschweren.

So sollen die Hochschulen auch nach Umwandlung in Landesbetriebe mit Globalhaushalt bei der Bewirtschaftung von Personalstellen die bürokratischen Fesseln des kameralistischen Haushaltssystems weitgehend beibehalten.

Und für die zuerst an unserer Hochschule eingeführten Teilzeit-Professorinnen und
-Professoren sollen für ihre Tätigkeiten außerhalb der Hochschule die beamtenrechtlichen Regelungen für Nebentätigkeiten eingeführt werden.

Dies wäre absolut kontraproduktiv und würde die erfolgreiche Verzahnung zwischen Hochschule und Praxis zerstören. Denn wie sollen wir einem Star-Architekten und einem erfolgreichen Wirtschaftsberater erklären, weshalb sie ihre Tätigkeit außerhalb der Hochschule von 60 und mehr Stunden pro Woche auf 19,75 Stunden reduzieren müssen, wenn sie eine halbe Professur annehmen?

Senat und Präsidium der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen sind jedoch überzeugt, dass die in dem Anhörungsentwurf noch enthaltenen Unstimmigkeiten korrigiert werden und das Reformgesetz ein großer Erfolg werden kann.

Dazu hat der Senat eine Reihe von konkreten Verbesserungsvorschlägen vorgelegt, die auf der Auswertung des eigenen erfolgreichen Reformprozesses beruhen.

Die Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist ein überzeugendes Beispiel dafür, dass und auf welche Weise Reformbereitschaft geweckt und tiefgreifende Reformen im Konsens realisiert werden können.

Stellungnahme der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen zum GESETZ ZUR HOCHSCHULREFORM IN NIEDERSACHSEN