BAföG Reform bringt Verbesserungen für Studierende mit Familienverantwortung

Erscheinungsdatum: 21.08.2019

Ab dem 1. August ist die BAföG-Reform wirksam. Sie bringt für BAföG-beziehende Studierende unter anderem höhere Förderungsleistungen (unter anderem für Wohnkosten) und höhere Freibeträge. Auch für Studierende mit Familienverantwortung verbessern sich die Leistungen im Rahmen des BAföGs. Erstmals werden auch Studierende mit Pflegeverantwortung berücksichtigt.

Für Studierende, die die Erziehungsverantwortung für eigene Kinder tragen oder auch die Pflege naher Angehöriger übernommen haben, insbesondere der eigenen pflegebedürftig gewordenen Eltern, gibt es aufgrund der BAföG Reform eine zusätzliche Entlastung.

 

Der Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder wird auf 140 Euro und ab dem 01. August 2020 künftig auf 150 Euro monatlich angehoben. Zugleich wird die Altersgrenze, bis zu der eigene Kinder berücksichtigt werden, von 10 auf 14 Jahre hinaufgesetzt. Bis zu diesem Alter werden zugleich künftig auch Verzögerungen in der Ausbildung ihrer Eltern berücksichtigt, die sich aus der Doppelbelastung durch Erziehungs- und Betreuungsverantwortung während der Ausbildung ergeben.

Zudem bleiben die Eltern auch dann noch für die eigene Ausbildung förderungsberechtigt, wenn sie wegen der Erziehung ihrer Kinder bis künftig 14 Jahren zunächst solange hinausgeschoben haben, dass sie die für sie selbst geltende Altersgrenze von 30 Jahren (beziehungsweise 35 Jahren bei Aufnahme eines Masterstudiums) bei Beginn dieser Ausbildung bereits überschritten haben. Auch die Freibeträge beim Nebenverdienst wurden pro Kind angehoben.

BAföG-Berechtigte, die während der Ausbildung ihre eigenen pflegebedürftigen Eltern oder sonstige nahe Angehörige pflegen (ab Pflegegrad 3) und deshalb in Ausbildungsrückstand geraten, bleiben künftig für eine angemessene Dauer auch noch über das Ende der Förderungshöchstdauer förderungsberechtigt.

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Profilbild Klintworth
Referentin für den Familienservice