Für die Studiengänge an der HAWK müssen Sie sich online über das Bewerbungsportal bewerben, welches etwa 6 Wochen vor Bewerbungsschluss freigeschaltet ist. Nach der Onlinebewerbung muss der abschließend ausgedruckte und unterschriebene Antrag zusammen mit den aufgeführten Bewerbungsunterlagen an die HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen (Akademisches Auslandsamt) geschickt werden. Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen überprüfen wir, ob Sie aufgrund Ihrer Unterlagen und Zeugnisse zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt sind. Ohne diese Unterlagen können wir Ihre Bewerbung nicht prüfen und Sie, falls notwendig, beim Studienkolleg anmelden.
Sollte es notwendig sein, dass Sie sich frühzeitig bewerben, bevor das Onlinebewerbungsportal zur Verfügung steht, müssen Sie vorab unser Bewerbungsformular ausfüllen, unterschreiben und den Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Onlinebewerbung muss zwingend kurz vor Bewerbungsschluss nachgeholt werden. Sonst ist eine Zulassung nicht möglich.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt bei einigen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen über ein bundesweites Koordinierungsverfahren. Um sich für einen solchen Studienplatz an der HAWK bewerben zu können, müssen Sie sich zunächst bei hochschulstart.de registrieren und die dort generierte Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) bei Ihrer anschließenden Onlinebewerbung über das Bewerbungsportal der HAWK angeben. Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen des von Ihnen gewünschten Studiengangs.
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
Folgende Deutsche Sprachprüfungen werden anerkannt:
Studieninteressierte und Studierende, die länger als drei Monate an einer Hochschule in Deutschland bleiben möchten, brauchen eine gültige Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken.
Diese Aufenthaltsbewilligungen stellen die zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland nur dann aus, wenn ein gültiges Studienvisum für ein Studium in Deutschland vorliegt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Studienbewerber und Studierende aus den EU-Staaten sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) und aus Staaten, mit denen die Bundesrepublik abweichende Regelungen vereinbart hat.
Dies gilt zurzeit für Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Südkorea und die USA.
Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt und erteilt werden.
Man sollte auf keinen Fall als Tourist einreisen, wenn man studieren oder einen Forschungsaufenthalt absolvieren möchte. Es ist nicht möglich, ein Touristenvisum in ein Studienvisum zu ändern.
Bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland erhält man Informationen über geltende Regelungen für die Einreise und den Aufenthalt.
Wenn noch keine Zulassung zum Studium vorliegt, kann die deutsche Auslandsvertretung ein so genanntes „Bewerbervisum“ ausstellen.
Dies gilt auch für Bewerber/innen, die zunächst das Studienkolleg oder einen Sprachkurs besuchen möchten. Die so erteilte Aufenthaltsgenehmigung kann nach erfolgreicher Zulassung in eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Folgende Nachweise brauchen Sie für die Erteilung eines Bewerbervisums:
Welche Bescheinigungen anerkannt werden und ob eventuell weitere Nachweise erforderlich sind teilt die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland mit.
Für die Erteilung eines Visums zu Studienzwecken benötigt man die gleichen Unterlagen wie für das Bewerbervisum. Statt der Bewerberbestätigung muss hier jedoch der Zulassungsbescheid der Hochschule eingereicht werden.
Mit einer Aufenthaltsberechtigung zu Studienzwecken dürfen Nicht-EU-Ausländer 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Jahr in Deutschland arbeiten.
Um während des Aufenthalts keine Sozialleistungen des deutschen Staates in Anspruch nehmen zu müssen, müssen ausländische Studienbewerber/Studierende aus einem Drittstaat Mittel in Höhe des BAföG-Höchstförderungssatz für die Dauer von einem Jahr nachweisen (entspricht dem Betrag von € 11.208,- bzw. € 934,- monatlich, Stand Januar 2023).
Der Finanzierungsnachweis kann erbracht werden durch:
Welcher dieser Finanzierungsnachweise von der Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland anerkannt wird, muss vor Ort erfragt werden.
Für ein Semester an der HAWK müssen Sie je nach Studienstandort Semesterbeiträge in Höhe von 300-400 Euro bezahlen. Darin enthalten ist das Semesterticket für die kostenlose Nutzung der Regionalzüge in Niedersachsen und an den Standorten Hildesheim und Göttingen auch die Stadtbusse.