Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen kann zu folgenden Resultaten führen:

  1. direkte Hochschulzugangsberechtigung

    Die Bewerbungsunterlagen werden an das Immatrikulationsamt weitergeleitet. Nach Bewerbungsschluss findet dann eine Auswahl nach Notendurchschnitt und gegebenenfalls Quote statt.

    Wurde man ausgewählt, erhält man im Onlineportal der HAWK ein Zulassungsangebot. Erst wenn dieses angenommen und die auszudruckende Annahmeerklärung unterschrieben und innerhalb der Frist zurückgesandt wurde, bekommt man die weiteren Immatrikulationsunterlagen.

  2. Hochschulzugangsberechtigung über Studienkolleg

    Die Prüfung der Vorbildungsnachweise hat ergeben, dass in Verbindung mit dem Nachweis der bestandenen Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife ("Feststellungsprüfung") die deutsche Hochschulzugangsberechtigung erlangt werden kann. Deshalb wird der Bewerber/ die Bewerberin automatisch zum Aufnahmetest (= Prüfung der Deutsch- und Mathematikkenntnisse) am Studienkolleg in Hannover angemeldet.

    Der Aufnahmetest erfolgt in der Regel im Februar (für Bewerbungen zum Sommersemester) bzw. im August (für Bewerbungen zum Wintersemester). Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung dauert zwei Semester. Die Feststellungsprüfung kann nur einmal am selben Studienkolleg wiederholt werden.

    Die Unterrichts- und Prüfungsfächer am Studienkolleg richten sich nach dem gewählten Studiengang und dem entsprechenden Schwerpunktkurs. Ein Prüfungsfach ist Englisch und Grundkenntnisse in dieser Sprache werden vorausgesetzt.

    Der Nachweis der erfolgreich bestandenen Feststellungsprüfung muss in beglaubigter Kopie bei der HAWK eingereicht werden (zum Bewerbungsschluss).

    Für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung am Studienkolleg ist das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (1. Stufe) oder das Zertifikat B1 des Goethe Instituts nachzuweisen. Das Studienkolleg in Hannover weist jedoch darauf hin, dass auf Grund der vielen Bewerber und Bewerberinnen, die C1 und B2 Zertifikate vorlegen können, aktuell Interessierte mit einem B1 Zertifikat leider keine Chancen haben, zum zweiten Teil des Aufnahmeverfahren eingeladen zu werden.

  3. keine Hochschulzugangsberechtigung

    Werden die Vorbildungsnachweise nicht als Hochschulzugangsberechtigung oder Hochschulzugangsberechtigung über Studienkolleg anerkannt, ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Studium an der HAWK nicht möglich.