Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und dem Team des Gleichstellungsbüros bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages.

Ziel der Gleichstellungspolitik an der HAWK ist die Herstellung von Chancengleichheit für alle Mitglieder der Hochschule und die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Kultur innerhalb der Hochschule.

2022 wurden Andreas Tümmel (Lehreinheit Ingenieurwissenschaften) und Nadine Albrecht (Lehreinheit Gesundheit) zu Fakultätsgleichstellungsbeauftragten der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit für zwei Jahre gewählt.

Sie unterstützen die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bei den Stellenbesetzung- und Berufungsverfahren und wirken bei Personalangelegenheiten mit. Zudem nehmen sie an den Sitzungen des Fakultätsrates und der Studien- und Prüfungskommission teil. Sie sind auch Ansprechpersonen für Studierende in Familienfragen und verwalten die Familienräume.

 


Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät zusammen mit den Vertrauenspersonen sind Ihre Ansprechpartner im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Nach Erstkontakt können sie an die entsprechenden professionellen Beratungsstellen vermitteln und ggf. weitere Schritte einleiten.

Als studentische*r Gleichstellungsbeauftragte*r haben Sie das Recht, an allen Kommissionen (z.B. Berufungskommissionen) und Gremien, die an unserer Fakultät stattfinden, teilzunehmen. Als Mitglied werden Sie eingeladen und informiert. Sie können zu allen Themen, die Ihre Arbeit betreffen, Stellung beziehen und somit gleichstellungspolitische Themen ins Bewusstsein unserer Fakultät bringen.

Haben wir Ihr Interesse an der Gleichstellungsarbeit geweckt, dann kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zur Gleichstellung finden Sie unter:
•    Gleichstellungsbüro
•    Geschlechtergerechte Sprache
•    Organisation und Rechtsgrundlagen
•    Richtlinie zur Schaffung einer Anlaufstelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz