Die Fakultät arbeitet in allen Veranstaltungen mit Stud.IP. Dort können Anmeldungen vorgenommen und Unterlagen zu den einzelnen Veranstaltungen abgerufen werden. Änderungen zum Vorlesungsverzeichnis entnehmen Sie bitte Stud.IP pro Veranstaltung.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur in Stud.IP selbst der aktuellste Stand zu finden ist.
Heutige Lehrveranstaltungen
Klicken Sie hier, um eine Übersicht der laufenden und der ab jetzt noch anstehenden Lehrveranstaltungen zu erhalten.
Für den Studienbeginn ab Wintersemester 2017/18
Hinweise zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge für Absolventinnen und Absolventen, die ein Studium auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung in der Kindheit nach Prüfungsordnung 2005 oder 2011 abgeschlossen oder vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen haben und ihr Studium nach der Prüfungsordnung von 2011 abschließen.
Die HAWK ist seit 24.05.2017 ermächtigt, die Staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge (B.A.) zu verleihen. Voraussetzung für den Titel ist, dass § 19, Abs. 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen erfüllt wurde.
SozHeilKindVO vom 23.05.2017 Nds GVKl Nr. 8/2017
Voraussetzungen für die Vergabe der Staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge:
Anschließend wird Ihnen die Urkunde per Post zugesandt.
Die Grundlage der Nachqualifizierung sind gemäß § 19 SozHeilKindVO die inhaltlichen Anforderungen des Beschlusses der KMK, 2010 sowie der JFMK, 2010 „Gemeinsamer Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in der Kindheit“ (veröffentlicht unter dem Link: www.kmk.org) sowie die Vorgaben zur praktischen Studienzeit gemäß § 20 SozHeilKindVerordnung.
Die Nachqualifizierung wird für AbsolventInnen über ein Angebot der HAWK auf Basis einer Gasthörerschaft (Formular Antrag auf Gasthörerschaft) angeboten.
Das Formular schicken Sie an die HAWK.
Anschließend geht Ihnen eine Rechnung über die Gasthörergebühr (100 Euro) zu, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.
Nach Eingang der Gebühr erhalten Sie eine Zulassung als Gasthörer/in und ihre alte studentische Benutzerkennung (Kurzname/Password) wird reaktiviert. Unter Verwendung dieser können Sie sich ins StudIP in die Veranstaltung(en) eintragen.
Schicken Sie den Antrag bitte per Mail oder per Post an folgende Adresse:
HAWK
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Praxisamt
Martina Riemenschneider
Brühl 20
31134 Hildesheim
Mail: martina.riemenschneider@hawk.de
Bei inhaltlichen Fragen zur Nachqualifizierung wenden Sie sich bitte an Christine Burmeister.
Wer zum jeweiligen Kurszeitpunkt sein Studium noch nicht beendet hat, braucht keinen Antrag auf Gasthörerschaft stellen, sondern kann sich direkt in die Kurse eintragen.
Anmeldeschluss für das Sommersemester ist immer der 1. April, für das Wintersemester der 1. Oktober.
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Bildung und Erziehung im Kindesalter sowie Studierende nach Prüfungsordnung 2005 weisen ihre Nachqualifizierung durch den Besuch von zwei Seminaren und dem damit geforderten Workload von 3 CP nach.
Kurse finden statt zum Thema:
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Bildung und Erziehung im Kindesalter sowie Studierende nach Prüfungsordnung 2011 weisen ihre Nachqualifizierung durch den Besuch von einem Seminar und dem damit geforderten Workload von 2 CP nach.
Ein Kurs findet statt zum Thema:
Nachschulungsworkshop A
„Fähigkeit zur Netzwerksarbeit in sozialräumlichen Bezügen und öffentlichen Einrichtungen in Lebensphasen der Kindheit“ (für PO 2011 und PO 2005 verpflichtend).
Zeiten dieses Seminars
Nachschulungsworkshop B
„Dokumentation und Evaluationsfähigkeit“ (nur für PO 2005 verpflichtend)
Zeiten dieses Seminars
Pfad stud.ip: HAWK HHG > Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit > Berufspraktikum (BP) > Staatliche Anerkennung Bildung und Erziehung im Kindesalter
Zielgruppe
Das Teilzeitstudium richtet sich an Studierende, die wegen der Erziehung von Kindern, die sie überwiegend selbst betreuen und erziehen und die in ihrem Haushalt leben, oder der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen kein Vollzeitstudium absolvieren können. Gleiches gilt für sonstige Gründe, die den vorgenannten Punkten in der Wertigkeit entsprechen. Hierzu zählt in der Regel eine Erwerbstätigkeit.
Studienablauf
Das Teilzeitstudium im Studiengang Kindheitspädagogik unterscheidet sich nur in wenigen Punkten vom Regelstudium. Die Teilzeitstudierenden besuchen mit den Vollzeit-Studierenden zusammen die Seminare und Vorlesungen. Sie sind in den normalen Studienablauf integriert.
Während des Teilzeitstudiums können nicht mehr als 30 Credit Points in einem Studienjahr (bzw. 15 Credit Points im Semester) erworben werden.
Bewerbung/Zulassung
Die Einschreibung im Teilzeitstudium muss für mindestens zwei aufeinander folgende Semester erfolgen. Gemeinsam mit der Ansprechpartnerin der Fakultät ist dann für diesen Zeitraum ein verbindliches Studienprogramm im Umfang von max. 50 % eines Vollzeitstudiums zu planen und im Rahmen eines „Learning Agreement“
festzuschreiben. Für die Erstellung des „Learning Agreement“ benutzen Sie bitte das Modulhandbuch.
Eine BAföG-Förderung für ein Teilzeitstudium ist derzeit nicht möglich!