Qualifikationsziele Bachelor Architektur
Qualifikationsziele beschreiben, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen Studierende im Verlauf des Studiengangs erwerben und am Ende des Studiums nachweisen sollen. Die Qualifikationsziele des Bachelorstudiengangs Architektur entsprechen dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR). Damit erwerben die Studierenden Kompetenzen zur selbstständigen Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen und zur reflektierten Anwendung wissenschaftlicher und gestalterischer Methoden im Bereich Architektur.
Die im Studiengang Architektur vermittelten Qualifikationen orientieren sich an den internationalen Standards der UNESCO/UIA Charter for Architectural Education und zielen auf die Vermittlung der dort beschriebenen fachlichen, methodischen, sozialen und ethischen Kompetenzen für die architektonische Berufspraxis. Der Studiengang ist als konsekutiver Bachelor- und Masterstudiengang konzipiert. Erst der erfolgreiche Abschluss des Bachelor- und des darauf aufbauenden Masterstudiengangs Architektur erfüllt in der Regel die in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG festgelegten Anforderungen an Umfang und Dauer der architektonischen Ausbildung.
| Kompetenzbereich | Qualifikationsziele |
|---|---|
| Fachkompetenz |
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| Entwurfs- und Gestaltungskompetenz |
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| Methodenkompetenz |
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| Kommunikation und Kooperation |
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| Sozialkompetenz |
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| Wissenschaftliches Selbstverständnis und Professionalität |
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