Die vorliegende Studie wurde im Projekt „Im Dialog mit der Praxis – Menschenrechtsbildung in Bachelor-Studiengängen der Sozialen Arbeit“ erstellt. Gegenstand des Projekts war es, eine Antwort auf die Frage nach der Implementierung von Menschenrechten und Menschenrechtsbildung in Studiengängen der Sozialen Arbeit zu finden.

Silvia Staub-Bernasconi stellte im Jahr 2008 die These auf, dass es im bundesrepublikanischen und deutschsprachigen Raum nach wie vor Vorbehalte gegenüber der Implementierung der Menschenrechtsthematik in die Curricula der Studiengänge Soziale Arbeit gäbe.

Auf europäischer und internationaler Ebene ist das Thema Menschenrechte aus den Fachdiskursen dagegen nicht wegzudenken. Bereits 2001 hat das Ministerkomitee des Europarates gefordert, verpflichtende Seminare über Menschenrechte in die Curricula der Sozialen Arbeit aufzunehmen (vgl. Staub-Bernasconi 2008: 1).

Vor diesem Hintergrund stellt sich nach wie vor die Frage nach der Relevanz der Menschenrechte für Ausbildung und Praxis der Sozialen Arbeit.

Als Erhebungsmethode der Studie wurde die Dokumentenanalyse genutzt. Zu den ausgewerteten Dokumenten zählen Informationen, die die Hochschulen zu ihren Studiengängen im Internet veröffentlichten.

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