Studierende können mit ERASMUS+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Unter dem Gesichtspunkt der akademischen Anerkennung gibt es drei mögliche Praktikumstypen:

  • Praktika, die Teil des Lehrplans sind (und für den Abschluss angerechnet werden)
  • Freiwillige Praktika (nicht verpflichtend für den Abschluss)
  • Graduiertenpraktika (gleich nach Studienabschluss).

Nächste Mittags-Info International: ERASMUS+ Auslandspraktika in Europa

Ein Auslandspraktikum verbindet Berufserfahrung und Auslandserfahrung miteinander – beides wichtige Kriterien für den späteren Einstieg in den Arbeitsmarkt.


Über das ERASMUS+ Programm der EU können nicht nur Auslandsaufenthalte an Partnerhochschulen in Europa gefördert werden, sondern auch Auslandspraktika in den EU-Staaten, Norwegen, Liechtenstein, Island, Nord Mazedonien, Serbien der Türkei und der Schweiz. Egal, ob das Auslandspraktikum Bestandteil Ihres Studiums an der HAWK ist, oder ob Sie ein freiwilliges Praktikum machen wollen, um zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und Erfahrungen zu sammeln, solange Sie mindestens 60 Tage im Ausland sind, ist das Praktikum über ERASMUS+ förderbar; auch Graduiertenpraktika können gefördert werden.


In dieser Mittags-Info erzählen Kommiliton*innen von ihren Erfahrungen im Auslandspraktikum und es soll darum gehen, wie Sie in die Planung des Auslandspraktikums einsteigen, wie Sie den Antrag auf Förderung stellen und was es sonst noch zu beachten gilt. Es bleibt genug Raum für Ihre Fragen.

 

Wann? Mittwoch, 03.06.2026, 14-15 Uhr

Wo? Zoom, die Anmeldung erfolgt hier über Stud.IP

 

Auslandspraktikum mit ERASMUS+

Vorteile eines ERASMUS+-Praktikums im Ausland

  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
  • Je Studienzyklus können bis zu 12 Monate gefördert werden.
  • Praktika können ab zwei Monaten Dauer während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Praktikums (ECTS, Diploma Supplement, Europass)
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Weitere Zuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
  • Reisekostenpauschale und Zusatzförderung für umweltfreundliches Reisen

Mehr Infos zum Auslandspraktikum (SMP)