Erscheinungsdatum: 18.07.2017

Angebot wird ab dem Wintersemester 2017/2018 auf gesamte Fakultät ausgeweitet

Angebot wird ab dem Wintersemester 2017/2018 auf gesamte Fakultät ausgeweitet

Studierende, die sich in besonderen Lebenslagen befinden (u.a. Schwangerschaft, Familienverantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, Schwerbehinderung) können sich an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit vorab in Lehrveranstaltungen für das Wintersemester 2017/2018 eintragen lassen. Zum kommenden Wintersemester wird das Verfahren auf alle Studiengänge an der Fakultät ausgeweitet.

Eine vorzeitige Eintragung in Lehrveranstaltungen wird aus folgenden Gründen ermöglicht:

  • Kinderbetreuung i.S.v.§ 25 Abs. 5 BaföG (bis zum 14. Lebensjahr, bei Behinderung des Kindes ohne Altersbeschränkung | Nachweis: Geburtsurkunde; bei Behinderung des Kindes Schwerbehindertenausweis oder amtsärztliches Attest
  • Studierende mit Pflegekindern bis zum 14. Lebensjahr | Nachweis: Bescheinigung des Jugendamtes und Meldebescheinigung
  • Schwangerschaft | Nachweis: Mutterpass
  • Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (mind. Pflegegrad 2) | Nachweis: Bescheinigung der Pflegekasse (Angabe des Pflegegrades, Pflegeperson und Zeitaufwendung für die Pflege durch Antragstellende/n (Tagesdurchschnitt mind. 90 Minuten))

  • Schwerbehinderung oder schwere/chronische Erkrankung | Nachweis: Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheinigung vom Amtsarzt (Bezeichnung der Behinderung/schweren Erkrankung, Begründung, warum und in welchem Umfang die Behinderung oder schwere Erkrankung die Studierfähigkeit beeinträchtig; Angabe von Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung/Erkrankung)

Ablauf der vorzeitigen Eintragung

Die vollständige Planung (Name der oder des Lehrenden/Name der Veranstaltung/Zeit) ist für die vorzeitige Eintragung zwingend erforderlich. Die Angabe der Stud.IP-Kennung ist dabei von Vorteil. Es werden nur vollständige und in dem angegebenen Zeitraum eingereichte Planungen bearbeitet. Studierende, die diesen Service bereits in den vergangenen Semestern in Anspruch genommen haben, müssen die jeweiligen Nachweise nicht mehr einreichen.

Für die Studiengänge BA/MA Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung sowie für Berufspraktikant/inn/en muss die Abgabe im Zeitraum vom 14. August bis 16. August 2017 bei Thomas Schuck oder Nicole Weege im Dekanatsbüro der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit erfolgen (persönlich, per E-Mail oder per Post).

Studierende mit dem Anrecht auf vorzeitige Eintragung der Studiengänge BSc/MSc ELP und BA Bildungswissenschaften Gesundheitsfachberufe können ihre Planung und die entsprechenden Nachweise im Zeitraum von 07. August bis 09. August 2017 bei Katrin Babucke im Sekretariat der Studiengänge Gesundheit einreichen (persönlich, per E-Mail oder per Post).

Weitere Informationen:

  • Informationsblatt zur vorzeitigen Eintragung an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit

Kontakt:
Dekanatsbüro
Nicole Weege
Brühl 20 (Raum 101)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-448 E-Mail

Dekanatsbüro
Thomas Schuck
Brühl 20 (Raum 125)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-413 E-Mail

Sekretariat der Studiengänge Gesundheit
Katrin Babucke
Goschentor 1 (Raum E21)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-590 E-Mail

Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit
Prof. Dr. Sabine Mertel
Hohnsen 1 (Raum 205b)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-451 E-Mail

Referentin für den Familienservice
Merle Klintworth
Goschentor 1 (Raum 310)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-148 E-Mail

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