Erscheinungsdatum: 24.01.2017

Wenig veränderte medizinische Praxis trotz veränderter Leitlinien

Seit 2005 wurden die Richtlinien zur medizinischen Behandlung intergeschlechtlicher Personen überarbeitet. Intergeschlechtlichkeit meint, dass die Geschlechtsmerkmale einer Person nicht in die gesellschaftlich festgelegte zweigeschlechtliche Norm passen.

Ziel der Überarbeitung der Behandlungsrichtlinien ist es, kosmetische Genitaloperationen an nicht-einwilligungsfähigen Kindern zu begrenzen. Jene Operationen ohne medizinische Notwendigkeit, die dazu dienen, das Erscheinungsbild der Genitalien an die weibliche oder männliche Norm anzupassen.

Ulrike Klöppel legte jetzt eine statistische Auswertung der Operationshäufigkeit zwischen 2005 und 2014 vor. Sie zeigt auf, dass sich an der umstrittenen medizinischen Praxis trotz überarbeiteter Behandlungsrichtlinien nur wenig verändert hat.

Weitere Informationen

Ulrike Klöppel (2016) Zur Aktualität kosmetischer Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter

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