Sichtbarmachung von Intersexualität

Erscheinungsdatum: 23.10.2019

Am 26. Oktober wird auf Intergeschlechtlichkeit und die Lebenssituation von intersexuellen Menschen aufmerksam gemacht.

Der Begriff intersexuell oder auch intergeschlechtlich bezeichnet Personen, deren körperliche Merkmale sich nicht der zweigeschlechtlichen Ordnung zuweisen lassen. Intersexuelle Körper weisen deshalb Merkmale vom weiblichen und vom männlichen Geschlecht auf.

 

Inter-Personen berichten darüber, dass sie ohne medizinische Notwendigkeit und ohne ihre informierte Einwilligung operiert wurden, um ihre Körper zu vereindeutigen, also zu einem männlichen oder weiblichen Körper zu machen.
Den 26. Oktober nehmen Inter-Interessensgruppen zum Anlass, diese konkrete Praxis zu kritisieren und allgemein auf die medizinische und gesellschaftliche Unsichtbarmachung von Intergeschlechtlichkeit und intergeschlechtlichen Menschen hinzuweisen.

Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besteht seit Januar 2019 die Möglichkeit einer zusätzlichen Variante des Geschlechtseintrags im Geburtenregister. Das Geschlecht eines Menschen kann nun als „weiblich“, „männlich“ oder „divers“ angegeben werden.

Die rechtliche Auffassung einer geschlechtlichen Vielfalt, die über zwei körperliche Stereotype hinausgeht, erkennt die Lebensrealität von geschätzt 80.000 bis 100.000 Menschen in Deutschland endlich an und lässt Intersexualität in unserer Gesellschaft ein Stück sichtbarer werden.

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