Erscheinungsdatum: 05.12.2017

Machen Sie die Hochschule zu einem vielfaltsfreundlichen Ort

Die HAWK versteht sich als vielfaltsfreundliche Hochschule. Unabhängig von ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität oder anderen Vielfaltsmerkmalen sollen Studierende und Mitarbeitende gute Bedingungen haben, um hier zu studieren und zu arbeiten.
Haben Sie eine Idee für ein Projekt, das eine gleichstellungsorientierte und vielfaltsfreundliche Hochschulkultur in Ihrem Bereich fördert?
Dann beantragen Sie dafür finanzielle Mittel!
Ihr Projekt kann sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden. Mögliche Formate reichen von Workshops über Tagungen, Informationsveranstaltungen, Kampagnen bis hin zu Forschungsdesigns.
Die Kategorie Geschlecht sollte durch Ihr Projekt explizit adressiert werden. Sehr gern können Sie darüber hinaus weitere Vielfaltsdimensionen berücksichtigen.

Hintergrund

Neben den regulären Haushaltsmitteln erhalten niedersächsische Hochschulen vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) Gelder zur Förderung von Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Die Höhe dieser Gleichstellungspolitischen Mittel basieren auf Kennzahlen: Eine Hochschule erhält umso höhere Summen je weiter sie sich einer geschlechterparitätischen Verteilung in Bezug auf Studierendenzahlen und Professuren angenähert hat. Da dieses Verhältnis von Jahr zu Jahr schwankt, ändert sich auch die Höhe der Mittel, die einer Hochschule zur Verfügung stehen.

Auf Antrag stellt die HAWK zwischen €1.000 und €5.000 aus diesem Topf für konkrete Projekte zur Verfügung. Die Senatsgleichstellungskommission entscheidet, welche Projekte gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Studierende, Mitarbeitende sowie Lehrbeauftragte der HAWK bzw. alle Fakultäten, Studierendengruppen, zentralen Einrichtungen, Stabsstellen, Stabsabteilungen, Institute, etc.

Ablauf

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung dieses Formular.

Anträge von Fakultätsangehörigen müssen dem jeweiligen Fakultätsrat zur Kenntnis vorgelegt werden, Anträge von Angehörigen Zentraler Einrichtungen, Stabsstellen und Stabsabteilungen der/dem jeweiligen Vorgesetzten, Anträge von Leitungspersonen in zentralen Einrichtungen etc. dem Präsidium.

Ihre Projektanträge reichen Sie bitte zusammen mit einem Nachweis über die Kenntnisnahme beim Gleichstellungsbüro ein (Frist: 15.März). Dort werden die Anträge gesichtet und der Senats­gleichstellungs­kommission zur Entscheidung vorgelegt.

Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte Dr. Gesa C. Teichert sowie die Referentin für Gleichstellung Anna Schreiner beraten Sie gern! Sowohl zur inhaltlichen Ausrichtung Ihres Projekts als auch in Bezug auf organisatorische Fragen der Antragstellung. (Letzteres empfehlen wir insbesondere Studierenden, da sie erfahrungsgemäß über weniger Zugangsmöglichkeiten zu institutionellem Wissen verfügen.)

Wie Sie uns erreichen

Dr. Gesa C. Teichert
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Goschentor 1 (Raum 309)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-569 E-Mail

Anna Schreiner
Referentin für Gleichstellung
Goschentor 1 (Raum 310)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-187 E-Mail

Machen Sie die Hochschule zu einem vielfaltsfreundlichen Ort GS GS