Erscheinungsdatum: 03.07.2017

Mehr finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss hilft Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch den ausfallenden Unterhalt aufbringen müssen.

Zum 01. Juli 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ausgeweitet. Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und beträgt aktuell:

  • für Kinder von 0-5 Jahren 150 Euro,
  • für Kinder von 6-11 Jahren 201 Euro,
  • für Kinder von 12-17 Jahren 268 Euro

Weitere Informationen:

  • Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
  • Familien-Wegweiser

Kontakt
Merle Klintworth
Referentin für den Familienservice
Goschentor 1 (Raum 310)
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/881-148 E-Mail

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