Die Prüfungsverwaltungen sind zuständig für das Management der Abläufe rund um das Prüfungsgeschehen aller Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit.

Zu den Aufgaben der Prüfungsverwaltungen gehören:

  • die Entgegennahme von Anträgen, darunter auch Bewerbungen für das Landesstipendium,
  • die Erteilung von Zulassungen und Nichtzulassungen zu Prüfungen,
  • Fristenkontrolle,
  • Erstellen und Aushändigung von Zeugnissen und Bescheiden.

Zudem geben die Prüfungsverwaltungen Informationen über die Praxisphasen des Studiums und über das duale Studium im Praxisverbund.

Dokumente und Unterlagen finden Sie in der HAWK-Cloud unter dem Verzeichnis Prüfungsamt für Studierende bzw. Hochschulangehörige.

Allgemeine Informationen finden Sie auch im StudIP.

Ansprechpartnerinnen Prüfungsverwaltungen

Modulhandbücher Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit

Die einzelnen Modulhandbücher finden Sie unter Ordnungen und Modulhandbücher der Fakultät.

Prüfungsordnungen Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit

Prüfungsordnungen finden Sie unter Ordnungen der Fakultäten

Prüfungsordnungen Gesundheitscampus

Prüfungsordnungen finden Sie unter Ordnungen der Fakultäten

Landesstipendium

Die Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit Göttingen vergibt jährlich studiengangsspezifische Landesstipendien für eingeschriebene Studierende. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an Bachelor- und Masterstudierende in der Regelstudienzeit, die nicht beurlaubt sind und durch besondere Leistungen, soziale Kriterien oder ehrenamtliches Engagement überzeugen.

Besonders berücksichtigt werden Bewerber*innen aus bildungsfernen Schichten, der ersten Generation im Studium oder mit fluchtbedingten Herausforderungen. Auch soziale Kriterien und ehrenamtliches Engagement werden im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen für die Antragstellung. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Martina Dannenberg-Doeltsch.

Hinweis: Studierende, die bereits ein anderes Stipendium erhalten oder das Landesstipendium bereits zwei Mal bezogen haben (Ausschluss der Doppelförderung), können bei einer Bewerbung nicht berücksichtigt werden.