Aktuelles, Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen
Übersicht der Lehrveranstaltungen (ohne Gewähr)
Semester | Semester |
B SozArb 2 | B SozArb 6 |
B SozArb 4 | B BA(H)J |
Achten Sie ab Beginn des Semesters auf die täglichen Fußnoten in Ihren Plänen. Dort sind Änderungen, Anmerkungen und Ausfälle notiert. Die Vorlesungspläne werden jeweils über Nacht aktualisiert.
Semesterterminplan (ohne Gewähr) |
Kalenderfunktion Vorlesungspläne für Studierende |
Raumübersicht HOA und HOB |
Studienverlauf/-inhalte
Studieren nach BPO 2017
- Studienverlauf BA Soziale Arbeit (BPO 2017)
- Studienverlauf BA Soziale Arbeit - Teilzeitstudium (BPO 2017)
- Studienordnung
Prüfungsamt
Die Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit besteht aus einem Allgemeinen Teil (POAT) für den Studienbereich Soziale Arbeit und einem Besonderen Teil (POBT), der die Bestimmungen des Allgemeinen Teils für den Studiengang konkretisiert und ergänzt.
Die Prüfungsordnungen sind im Download und Service der Hochschule unter der Überschrift "Ordnungen der Fakultäten" und dort unter der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen zu finden.
Für das Studium gilt die Prüfungsordnung, die zum Zeitpunkt der Einschreibung (Immatrikulation) in Kraft ist bzw. in die auf Grundlage von Übergangsvorschriften gewechselt wurde.
Studierende sind angehalten, sich während ihres Studiums mit der für Sie relevanten Prüfungsordnung vertraut zu machen. Da die Prüfungsordnungen fortlaufend einer Aktualisierung unterliegen, sollten diese von Zeit zu Zeit auf Änderungen überprüft werden.
Die Prüfungsordnung nach BPO 2010 sowie Formulare für Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie unter BPO 2010.
Die zu erbringenden Prüfungs-/Studienleistungen nach der BPO 2017 können aus der Studienverlauf-Übersicht oder den Modulbeschreibungen entnommen werden.
Für jede zu erbringende Leistung ist ein separates Formular zu verwenden.
Die Formulare zu den Prüfungsleistungen finden Sie in Stud,IP
Nachweise Studienleistungen
Über das Kommunikationsportal Stud.IP erhalten Sie Informationen aus dem Prüfungsamt.
Modulübersicht (Modulinhalte ohne Gewähr)
- BA 1 Kommunikation/Interaktion
- BA 2 Professionelle Identitätsbildung
- BA 3 Disziplin und Profession Themenpapier
- BA 8 Rechtliche und sozialstaatliche Grundlagen
je 1 Wahlmodul aus den Handlungsformen (Einführung)
- BA 4.1 Beratung und Casemanagement
- BA 5.1 Gemeinwesenarbeit/Sozialraumorientierung
- BA 6.1 Mediengestaltung/-kommunikation
- BA 7.1 Gruppenpädagogik
- BA 2 Professionelle Identitätsbildung
- BA 3 Disziplin und Profession Themenpapier
- BA 8 Rechtliche und sozialstaatliche Grundlagen
- BA 9.1 Individuum und Gesellschaft - Einführung
- BA 10.1 Erziehung, Bildung und Sozialisation - Einführung
je 1 Wahlmodul aus den Handlungsformen (Vertiefung)
- BA 4.2 Beratung und Casemanagement
- BA 5.2 Gemeinwesenarbeit/Sozialraumorientierung
- BA 6.2 Mediengestaltung/-kommunikation
- BA 7.2 Gruppenpädagogik
- BA 9.2 Individuum und Gesellschaft - Vertiefung
- BA 10.2 Erziehung, Bildung und Sozialisation - Vertiefung
- BA 11 Forschung
- BA 12 Diversität
je 1 Wahlmodul aus den Handlungsformen (Einführung)
- BA 4.1 Beratung und Casemanagement
- BA 5.1 Gemeinwesenarbeit/Sozialraumorientierung
- BA 6.1 Mediengestaltung/-kommunikation
- BA 7.1 Gruppenpädagogik
- BA 15 Angewandte Rechtsgebiete
- BA 16.1 Organisation/Verwaltung Sozialer Arbeit - Einführung
Wahlbereich in den Handlungsfeldern
- BA 13.1 Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Einführung
oder - BA 14.1 Soziale Arbeit mit erwachsenen Menschen - Einführung
je 1 Wahlmodul aus den Handlungsformen (Vertiefung)
- BA 4.2 Beratung und Casemanagement
- BA 5.2 Gemeinwesenarbeit/Sozialraumorientierung
- BA 6.2 Mediengestaltung/-kommunikation
- BA 7.2 Gruppenpädagogik
- BA 16.2 Organisation und Verwaltung Sozialer Arbeit - Vertiefung
- BA 17 Professionelle Profilbildung
Wahlbereich in den Handlungsfeldern
- BA 13.2 Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Vertiefung
oder - BA 14.2 Soziale Arbeit mit erwachsenen Menschen - Vertiefung
- BA 18 Studium Generale
Wahlbereich in den Handlungsfeldern
- BA 13.3 Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
oder - BA 14.3 Soziale Arbeit mit erwachsenen Menschen
- BA 19 Bachelor-Arbeit
- Modul 1 Kommunikation/Interaktion
- Modul 2 Professionelle Identitätsbildung
- Modul 3 Disziplin und Profession
- Modul 4.1 Beratung und Casemanagement
- Modul 4.2 Beratung und Casemanagement
- Modul 5.1 Gemeinwesenarbeit/Sozialraumorientierung
- Modul 5.2 Gemeinwesenarbeit/Sozialraumorientierung
- Modul 6.1 Mediengestaltung/-kommunikation
- Modul 6.2 Mediengestaltung/-kommunikation
- Modul 7.1 Gruppenpädagogik
- Modul 7.2 Gruppenpädagogik
- Modul 8 Rechtliche und sozialstaatliche Grundlagen
- Modul 9.1 Individuum und Gesellschaft - Einführung
- Modul 9.2 Individuum und Gesellschaft - Vertiefung
- Modul 10.1 Erziehung, Bildung und Sozialisation - Einführung
- Modul 10.2 Erziehung, Bildung und Sozialisation - Vertiefung
- Modul 11 Forschung
- Modul 12 Diversität
- Modul 13.1 Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Einführung
- Modul 13.2 Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Vertiefung
- Modul 13.3 Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Modul 14.1 Soziale Arbeit mit erwachsenen Menschen - Einführung
- Modul 14.2 Soziale Arbeit mit erwachsenen Menschen - Vertiefung
- Modul 14.3 Soziale Arbeit mit erwachsenen Menschen
- Modul 15 Angewandte Rechtsgebiete
- Modul 16.1 Organisation/Verwaltung Sozialer Arbeit - Einführung
- Modul 16.2 Organisation und Verwaltung Sozialer Arbeit - Vertiefung
- Modul 17 Professionelle Profilbildung
- Modul 18 Studium Generale
- Modul 19 Bachelor-Arbeit
Teilzeitstudium
Der Bachelorstudiengang der Sozialen Arbeit kann wahlweise in Voll- oder Teilzeit studiert werden.
Hinweise zum Verfahren und den Fristen für einen Antrag auf ein Teilzeitstudium sowie die Formulare finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts (Studentische Angelegenheiten) unter Teilzeitstudium.
Für jedes Semester ist der Abschluss eines Learning Agreements mit dem Studiendekanat erforderlich. Im Learning Agreement wird vor Beginn eines Semesters festgehalten, welche Module in dem jeweiligen Semester studiert werden.
Hinweise zum Abschluss eines Learning Agreements
- Setzen Sie sich vor dem Ausfüllen des Learning Agreements mit den Studienempfehlungen für das Teilzeitstudium auseinander.
- Wählen Sie, möglichst bald nachdem das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis erschienen ist (i.d.R. im August und Anfang März) die Module und Veranstaltungen aus, die Sie besuchen möchten, und tragen Sie sich in STUD.IP in die entsprechenden Veranstaltungen ein.
- Füllen Sie das Learning Agreement aus (4fache Ausfertigung) und vereinbaren Sie, noch vor oder spätestens bei Beginn der Veranstaltungszeit, mit dem Studiendekanat einen Termin zur Studienberatung und zum Abschluss des Learning Agreements.
- Nur unter diesen Umständen kann gewährleistet werden, dass Sie die gewählten Veranstaltungen auch besuchen können und Ihr Teilzeitstudium in den folgenden Semestern auch erfolgreich fortsetzen können.
Praktikum im Studium
Im BA Soziale Arbeit sind zwei berufspraktische Phasen integriert.
- Die erste berufspraktische Phase im Umfang von 300 Stunden (Vollzeittätigkeit) in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit ist bis zum Ende des ersten Studienjahres zu leisten.
- Die zweite berufspraktische Phase im Umfang von insgesamt 450 Stunden (Vollzeittätigkeit) ist in zwei Abschnitte aufgeteilt: Ein erstes Praktikum von 150 Stunden ist bis zum Ende des 4. Semesters zu absolvieren, ein zweites Praktikum von 300 Stunden bis zum Ende des 5. Semesters.
Beide berufspraktischen Phasen werden in dafür ausgewiesenen Seminaren systematisch vor- und nachbereitet: Das erste Praktikum wird im Modul Professionelle Identitätsbildung vor- und nachbereitet, das zweite Praktikum in Modulen des Studienbereichs Handlungsfelder und Projekte.
Eine studienbegleitende berufliche Tätigkeit in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit kann auf Antrag im Umfang von bis zu 150 Stunden sowohl für die erste als auch zweite berufspraktische Phase angerechnet werden.
Im Einzelfall kann auf Antrag eine darüber hinaus gehende Stundenzahl angerechnet werden, wenn die Berufstätigkeit sozialarbeiterisch/sozialpädagogisch relevante Tätigkeiten, Aufgaben beinhaltet und regelmäßige Reflexionsgespräche mit einem/r Soz.arb./Soz.päd. durchgeführt werden, welche/r im gleichen Arbeitsbereich der Einrichtung tätig und von dieser als Mentor/in benannt worden ist.
Jeder Antrag auf Anrechnung wird als Einzelfall geprüft und entschieden.
1. berufspraktische Phase
2. berufspraktische Phase
Absolvierte Praktika sind durch Praktikumsbescheinigungen in folgenden Modulen zu belegen:
Berufsanerkennungs(halb)jahr
Die staatliche Anerkennung wird in einer zweiphasigen Ausbildung erworben. Die curriculare Struktur des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit der Fakultät [m] mit den beiden in das Studium integrierten berufspraktischen Phasen basiert darauf, dass sich nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ein Berufsanerkennungs(halb)jahr (BA(H)J) zur Erlangung der staatlichen Anerkennung anschließt. Bei Inanspruchnahme der Anrechnungsmöglichkeiten des Bachelor-Studiums ist ein BAHJ – sechs Monate bei einer Vollzeittätigkeit – zu leisten. Werden die Anrechnungsmöglichkeiten nicht in Anspruch genommen, ist ein BAJ – zwölf Monate bei einer Vollzeittätigkeit – zu leisten. Diese Anrechnungsmöglichkeit kann nur von Absolvent/inn/en der beiden Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit an der HAWK (Fakultät [m] sowie [s]) genutzt werden.
Das Berufsanerkennungs(halb)jahr ist eine eigenständige Ausbildungsphase am Lernort „Praxis“, es zählt nicht zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Es kann mit dem konsekutiven Masterstudiengang „Soziale Arbeit im sozialräumlichen Kontext“ der Fakultät [m] verknüpft werden.
Für das Berufsanerkennungs(halb)jahr nimmt die Fakultät [m] die staatliche Aufsicht wahr, auf Grundlage der (niedersächsischen) Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17.05.2017. Die staatliche Anerkennung, welche nach erfolgreichem Abschluss des Berufsanerkennungs(halb)jahres erteilt wird, ist das anerkannte Qualitätssiegel einer nachgewiesenen eigenständigen und kompetenten Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin, eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogenern.
Das Berufsanerkennungs(halb)jahr ist in einer, höchstens zwei geeigneten Einrichtung/en der Sozialer Arbeit (Ausbildungseinrichtung) zu absolvieren.
Bei einem Berufsanerkennungshalbjahr kann die Ausbildungseinrichtung in begründeten Ausnahmefällen nur innerhalb der ersten zwei Monate gewechselt werden, bei einem Berufsanerkennungsjahr ist ein Wechsel auch später möglich.
Das Berufsanerkennungs(halb)jahr kann im Ausland geleistet werden.
Hierfür ist die Zulassung einer geeigneten Einrichtung der Sozialen Arbeit als Ausbildungseinrichtung durch die Fakultät erforderlich.
Die qualitativen Standards des Berufsanerkennungs- (halb)jahres einschließlich der notwendigen verwaltungspraktischen Tätigkeiten müssen von der Ausbildungseinrichtung gewährleistet werden. Interessierte Studierende sollten ein solches Vorhaben sehr frühzeitig planen.
Zum Berufsanerkennungs(halb)jahr zählt die Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen im Umfang von acht Tagen bei einem Berufsanerkennungshalbjahr; bei einem Berufsanerkennungsjahr sind es sechzehn Tage.
Diese gliedern sich in Reflexions-/Supervisionsseminare sowie Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich.
Der Besuch begleitender Lehrveranstaltungen setzt eine Zulassung als Gasthörer/in gemäß der aktuell gültigen Immatrikulationsordnung oder eine Einschreibung als Masterstudierende/r der HAWK voraus.
Absolvent/inn/en im Berufsanerkennungsjahr anderer Hochschulen können prinzipiell an Begleitveranstaltungen für das Berufsanerkennungs(halb)jahr im Sommer- und im Wintersemester teilzunehmen.
Hierfür ist ein formloser Antrag an die Beauftragte für die staatliche Anerkennung, Frau Luisa-Marie Lange zu stellen und erforderliche Unterlagen sind beizufügen (Lebenslauf, Bachelor-Zeugnis, Bachelor-Urkunde).
Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage einer Einzelfallprüfung und ist abhängig von den vorhandenen Kapazitäten. Die Einschreibung als Gasthörer/in ist bei einer positiven Entscheidung zwingende Voraussetzung.
Die Anerkennung der an der Fakultät besuchten begleitenden Lehrveranstaltungen durch die Heimathochschule, welche das Berufsanerkennungsjahr begleitet, muss von auswärtigen Absolvent/inn/en im BAJ selbst sichergestellt werden.
Alle Formulare sind, ausgedruckt und unterschrieben, zu folgender Anschrift einzureichen:
HAWK Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen
Studienbereich Soziale Arbeit
Berufsanerkennungs(halb)jahr
Haarmannplatz 3
37603 Holzminden
Vor bzw. zu Beginn des BA(H)J:
- Erläuterungen zur Begleitung
- Anmeldeformular (Gasthörende BAHJ_S_HOL)
Vier Wochen vor Beendigung des BA(H)J
Weitere Informationen
- Broschüre BA(H)J (Stand Juli 2020)
- Muster-Ausbildungsvertrag
- SozHeilKindVO (Stand 17.05.2017)
- Berufsbildungsgesetz – BbiG
Studienqualitätsmittel
Um die zuvor erhobenen und der Verbesserung der Lehre zugute gekommenen Studienbeiträge zu ersetzen, werden den Hochschulen seit Beginn des Wintersemesters 2014/15 sog. Studienqualitätsmittel zur Verfügung gestellt.
Da die Verwendung dieser Beiträge ausschließlich zur Verbesserung der Lehre erfolgt, profitieren Studierende z.B. durch Lehraufträge zur Verkleinerung von Gruppen und Bereicherung des Lehrangebots, durch kostenlosen Verleih von Medien, durch eine Verbesserung des Bibliotheksangebots, durch Zuschüsse zu Druckkosten usw. Darüber hinaus können aber auch individuelle Projekte aus diesen Mitteln bezuschusst werden, z.B.
- soziale und kulturelle Aktivitäten,
- eigene Studien- oder Praxisprojekte,
- Teilnahme an Tagungen und Fortbildungen,
- eigene Forschungsvorhaben,
- Auslandspraktika,
- Kauf von Software für das Studium.