Labor für Holztechnik - anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle

Die Holztafelbauart hat sich unter den Holzkonstruktionen seit Jahrzehnten aufgrund der ökologischen, nachhaltigen und raumklimatischen Vorzüge etabliert und im Bereich des Neubaus von Gebäuden zu einem beständigen Anstieg der Marktanteile in Deutschland geführt. Ein weiterer Vorteil dieser Bauart ist der hohe werksseitige und von der Witterung unabhängige Vorfertigungsgrad, der durch die Realisierbarkeit kurzer Bauzeiten und die baurechtlich vorgeschriebene Qualitätssicherung in Form der Eigen- und Fremdüberwachung zu einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit bei einer hohen definierten Qualität führt.

 

Konform der Definition nach Artikel 2, Abs. 2 der Bauproduktenverordnung handelt es sich bei vorgefertigten Holztafelelementen um einen „Bausatz“ und damit nach Artikel 2, Abs. 1 der europäischen Verordnung um ein „Bauprodukt“. Aufgrund einer noch nicht vorhandenen harmonisierten europäischen Produktnorm zur Herstellung solcher Elemente, erfolgt die Festlegung der technischen Grundlage und das Verfahren zur Bestätigung der Übereinstimmung mit dieser auf nationaler Ebene noch in Form einer Ü-Kennzeichnung der vorgefertigten Elemente. Die erforderlichen Regelungen für z.B. beidseitig beplankt vorgefertigte Tafelelemente sind im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder im Teil C der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) unter der lfd. Nr.: C 2.3.1.4 bekannt gemacht.

Nach den Regelungen in Teil C der MVV TB kann für bestimmte Bauprodukte durch den Hersteller die baurechtlich geforderte Übereinstimmung nur auf Grundlage eines durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle ausgestellten Übereinstimmungszertifikates sowie einer regelmäßig durchgeführten Fremdüberwachung zur Bestätigung der Funktionsfähigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle erklärt werden.

Zertifizierung und Überwachung von Bauprodukten

Das Labor für Holztechnik LHT ist bereits seit 1999 von der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (NDS 13) für nachfolgend aufgeführte Bauprodukte des Holzbaus. In diesen Produktbereichen vom LHT überwachte Holzbaubetriebe und aktuell gültige Übereinstimmungszertifikate können der Auflistung entnommen werden.

Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente (lfd. Nr. C 2.3.1.4 nach MVV TB)

Hochfeuerhemmende Bauteile nach allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP)

Schwalbenschwanz-Verbindung in Bauteilen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) Nr. Z-9.1-649