Mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit

Erscheinungsdatum: 09.10.2020

Familien brauchen Sicherheit, mehr partnerschaftliches Miteinander, sie wollen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einen einfacheren Zugang zu den Familienleistungen. Mit den Verbesserungen im Elterngeld sollen die Millionen Familien noch mehr von dieser Leistung profitieren.

Die neuen Regelungen

Rund 2 Millionen Eltern haben im vergangenen Jahr das Elterngeld in Anspruch genommen, mit der Optimierung der Regelungen sollen mehr Partnerschaftlichkeit und Flexibilität geschaffen werden. Außerdem ist die Beantragung mit weniger Bürokratie verbunden und erleichtert den Zugang zu diesen Familienleistungen.

 
Diese drei Punkte sollen das Elterngeld künftig verbessern:

Teilzeitmöglichkeiten

Während des Bezugs von Elterngeld war es den Eltern bislang erlaubt, in einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden zu arbeiten. Mit der neuen Regelung wurde die zulässige Arbeitszeit auf 32 Wochenstunden angehoben, um die Flexibilität zu erhöhen. Um das Einkommen der Familie zu sichern und gleichzeitig mehr Familienzeit zu haben, ist diese Flexibilität von großer Bedeutung. Bei dem Partnerschaftsbonus entscheiden sich die Eltern für eine partnerschaftliche Aufteilung. Sie können gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten und erhalten zusätzliches ElterngeldPlus. Auch hier wurde die mögliche Arbeitszeit auf 32 Wochenstunden angehoben.

Mehr Unterstützung für Frühchen

Jährlich werden bis zu 17.000 Kinder deutlich früher geboren Auch Eltern von Frühchen beziehen zwar Elterngeld, bislang gilt der Anspruch jedoch erst ab dem errechneten Geburtstermin. Mit den neuen Regelungen erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, wenn ihr Kind 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin zur Welt kommt. Außerdem gibt es die Möglichkeit diesen einen Monat Basiselterngeld-Bezug in zwei ElterngeldPlus-Monate umzuwandeln.

Verwaltungsvereinfachungen

In Zukunft sollen Eltern einen leichteren Zugang zum Bezug von Elterngeld bekommen. Durch rechtliche Klarstellungen und die Vereinfachung der Verwaltung sollen vor allem Geringverdiener profitieren. Den Eltern wird insofern entgegengekommen, dass sie bestmöglich von dem Elterngeld profitieren. Hierbei werden auch die bürokratischen Vorgänge reduziert, sodass Eltern, die eine Teilzeitvariante gewählt haben, während sie Elterngeld beziehen, lediglich im Ausnahmefall Nachweise zu ihren Arbeitszeiten vorlegen müssen.

Die Einkommensgrenze sinkt

Die Einkommensgrenze für den Bezug von Eltern wird künftig auf 300.000 Euro pro Jahr herabgesetzt. Somit werden Spitzenverdiener*innen zukünftig nicht mehr von dem Elterngeld profitieren. Zuvor lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro im Jahr. Bei diesen 0,4 Prozent der Eltern wird davon ausgegangen, dass die finanzielle Versorgung auch ohne den Bezug von Elterngeld möglich ist. Die Grenze für alleinerziehende Eltern wurde nicht verändert und liegt weiterhin bei 250.000 Euro.


Gesellschaftlicher Wandel

Seitdem 2007 das Elterngeld eingeführt wurde, ist einige Zeit vergangen. Mittlerweile ist die Väterbeteiligung an dieser Familienleistung gestiegen. Mehr als 40% der Väter nehmen die Chance wahr und gehen in Elternzeit, um sich Zeit für die Familie zu nehmen. Durchschnittlich nehmen sich Männer 3,7 Monate Elternzeit, womit eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit gefördert wird.
 

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Profilbild Klintworth
Referentin für den Familienservice