Erscheinungsdatum: 06.11.2006

Bundesbehindertenbeauftragte Evers-Meyer bei Hildesheimer Gesprächen am Mittwoch, 15. November, an der HAWK-Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit

Bundesbehindertenbeauftragte Evers-Meyer bei Hildesheimer Gesprächen am Mittwoch, 15. November, an der HAWK-Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit

Die Bundesbehindertenbeauftragte, Karin Evers-Meyer, wird am Mittwoch, 15. November, im Rahmen der Diskussionsreihe „Hildesheimer Gespräche - behinderte Menschen gleichberechtigt statt ausgegrenzt“ über die Bedeutung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes für Menschen mit Behinderung sprechen. Evers-Meyer hatte sich intensiv für die Aufnahme behinderter Menschen in das Gesetz eingesetzt.

Welche konkreten Auswirkungen das neue Gesetz auf den Alltag behinderter Menschen hat, wo seine Grenzen sind, und wie es zum Umdenkungsprozess in der Gesellschaft beitragen kann, wird die Bundesbehindertenbeauftragte in ihrem Vortrag an der HAWK erläutern.

Nach langjährigen Auseinandersetzungen ist Anfang Juli dieses Jahres das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (ehemals Antidiskriminierungsgesetz) vom Bundesrat verabschiedet worden. In das Gesetz wurde unter anderem ein Benachteiligungsverbot aus Gründen einer Behinderung eingefügt. Frauen und Männer mit Behinderung sollen nun vor Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben und vor Benachteiligungen im Zivilrecht bei Massengeschäften und privaten Versicherungsverträgen geschützt werden.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. November 2006, um 18 Uhr an der HAWK, Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Goschentor 1, in Hildesheim statt.