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Verpflichtendes Kinderschutzkonzept an Schulen rechtssicher und praxisnah umsetzen
Seit August 2026 verpflichtet der neue Gewaltpräventionserlass des Niedersächsischen Kultusministeriums alle Schulen im Land, bestehende Maßnahmen verbindlich um ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt zu ergänzen. Für die Umsetzung dieser Pflicht gilt für jede Grundschule und weiterführende Schule eine einjährige Übergangsfrist.
Die Hochschule HAWK entwickelt aktuell eine schulspezifische Fortbildung zum Kinderschutzkonzept an Schulen, die Multiplikator*innen oder Teams qualifiziert und bei der Erstellung des eigenen, rechtssicheren Konzepts begleitet.
Gestalten Sie als Pilotschule mit oder sichern Sie sich vorab Informationen!
Unser Angebot befindet sich in der Konzeptionsphase. Suchen Sie für Ihre Schule eine begleitete Gesamtlösung aus einer Hand, die sich eng an den Kriterien der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ orientiert?
Haben Sie bereits jetzt akuten Bedarf für eine Kinderschutz-Schulung oder möchten Sie mit Ihrer Schule als eine der ersten Pilotschulen dabei sein? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf! Ihr Feedback hilft uns, das Angebot noch exakter auf die Bedarfe der Schulpraxis abzustimmen.
Die Durchführung ist sowohl in unseren Räumen an der Hochschule HAWK als auch inhouse in Ihrer Schule möglich. Die Schulungstermine werden individuell mit Ihnen abgestimmt.
Anfragen gerne an nebenstehenden Kontakt oder an weiterbildung(at)hawk.de senden.
Weitere Informationen zu uns als hochschulischer Weiterbildungsanbieter und zu unserem Portfolio finden Sie unter: https://www.hawk.de/weiterbildung