Auszug aus der Seite https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html:

"Am 1. März 2018 trat das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) in Kraft.

Es regelt neu, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urheber und sonstiger Rechtsinhaber bedarf (so genannte Schranken des Urheberrechts). Es geht beispielsweise also um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten, Bildern und Filmen in Schulen, Universitäten und Bibliotheken.

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Die Reform war zunächst bis Ende Februar 2023 befristet, diese Befristung wurde jedoch durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I Nr. 27, Seite 1204) aufgehoben. Durch dieses Gesetz wurden zudem die §§ 60a bis 60h des Urheberrechtsgesetzes in Umsetzung der DSM-Richtlinie (EU) 2019/790 in einigen Punkten geändert."