Zentrale HAWK-Corona-Hotline:
05121/881-500
Die Hotline ist wochentags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen.
Zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und weitere Fragen in diesem Zusammenhang.
Rufen Sie an, wenn Sie:
- positiv auf das Virus getestet wurden und Kontakte an der Hochschule hatten.
- Krankheitssymptomehaben aber keinen Test und sich unsicher sind, ob Sie an die Hochschule kommen sollten – zur Abstimmung des weiteren Vorgehens auf Basis des Merkblatts „Krankheitssymptome“.
- aus Risikogebieten anreisen und wissen möchten, ob die Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen möglich ist.
Maßnahmen zum Infektionsschutz
Das Präsidium hat angesichts der aktuell erneut deutlich steigenden Infektionszahlen und mit Blick auf die anste-hende Prüfungsphase beschlossen, die dringende Empfehlung an die Studierenden auszusprechen, in den Lehr-veranstaltungen, Laboren und Werkstätten oder allgemein in Innenräumen wieder Masken zu tragen, wenn der Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht einzuhalten ist.
Ziel ist, dass Studierende ihre Prüfungen in Präsenz ablegen können und nicht aufgrund von Krankheit verschie-ben oder online durchführen müssen. Selbstverständlich gelten die in den Studienordnungen verankerten Regeln für Online-Prüfungen weiter. Die entwickelten Instrumente für Online-Formate liegen vor und können genutzt wer-den. Die HAWK strebt aber, im Sinne der Studierenden unbedingt an,die Präsenz-Prüfungen aufrecht zu erhalten.
Das Präsidium hat beschlossen, ab Montag, 30. Mai 2022, die bisher geltenden Coronavirus-Regelungen aufzuheben und auf Empfehlungen umzustellen.
Die Hochschule befindet sich dann wieder in der Betriebsstufe „Uneingeschränkte Präsenz“ und die Gebäude sind frei zugänglich.
Ab dem 30. Mai sind aufgehoben:
- die 3G-Regelung,
- die Maskenpflicht,
- die entsprechenden Zutrittskontrollen sowie die beschränkten Öffnungszeiten. Das heißt, die Karten der Hochschulmitglieder werden wieder freigeschaltet. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
- Es gibt auch darüber hinaus keine Einschränkungen mehr hinsichtlich des Präsenzbetriebes beziehungsweise Raumbelegungen.
Empfehlungen:
- Halten Sie bitte Abstand, wo es möglich ist.
- Wo Abstand wahren und Lüften schwierig ist, gilt die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Achten Sie bitte weiter auf die Hygiene-Regeln:
- Niesetikette: Bitte niesen Sie in die Armbeuge.
- Lüften Sie die Räume gut durch.
- Melden Sie sich bitte weiterhin bei unserer Corona-Hotline unter Tel.: 05121/881-500, wenn Sie erkrankt sind.
- Personen mit positivem Antigen-Schnelltest begeben sich bitte in Quarantäne.
- Freiwillige Tests werden weiter zur Verfügung gestellt.
Wer positiv getestet oder erkrankt ist, meldet sich bitte unbedingt bei der HAWK-Corona-Hotline unter der Tel.-Nr. 05121/881-500. Die temporäre Corona-Stabsstelle nimmt die Meldung auf und schickt Informationen zum weiteren Verhalten. Sie informiert anschließend die jeweiligen Fakultäten, Einrichtungen und Abteilungen über das Infektionsgeschehen.
Bei einem positiven Coronavirus-Schnelltest oder PoC-Schnelltest ist Folgendes zu tun.
Kontaktieren Sie als erstes bitte die Corona-Hotline unter der Tel.-Nr. 05121/881-500.
Außerdem fallen Sie unter die Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktperso-nen (Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung) und müssen einige Dinge beachten. Sie sind bei einem positiven Corona-Selbsttest/PoC-Schnelltest verpflichtet, sich zunächst in Absonderung zu begeben. Das heißt: Begeben sie sich unverzüglich in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft.
Sie sind zudem angehalten, das positive Testergebnis an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln und verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen.
Bitte kontaktieren Sie umgehend das örtliche, für Sie zuständige, Gesundheitsamt. Dort wird das weitere Vorgehen geklärt.
Die Niedersächsische Absonderungsverordnung sowie Erläuterungen zur Absonderungsverordnung finden Sie unter anderem auf den Seiten des Landes Niedersachsen.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Quarantaene/hinweise-zur-quara…
Meldung bei der Corona-Hotline der HAWK
Wer Kontakt mit Infizierten hatte, Krankheitssymptome aufweist, positiv getestet wurde oder einen positiven Antigen-Schnelltest hat, kontaktiert als erstes bitte die Corona-Hotline der HAWK unter der Tel.-Nr. 05121/881-500.
Erst-Kontaktpersonen mit negativem Schnelltest und ohne Symptome
Es wird dringend empfohlen, Kontakte zu reduzieren, insbesondere mit älteren Menschen sowie Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf, und in den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen Antigen-Schnelltest durchzuführen.
Kontaktpersonen mit positivem Schnelltest und/oder Symptomen
Wer Erst-Kontaktperson mit positivem Schnelltest ist, Krankheitssymptome hat und/oder einen positiven Schnelltest hat, kontaktiert ebenfalls als erstes die Corona-Hotline der HAWK.
Diese Personen fallen unter die Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung) und müssen beachten:
Für PCR positiv getestete, Covid-19 krankheitsverdächtige und Verdachtspersonen (positiver Schnelltest) gilt Folgendes.
1. Unverzüglich absondern (nach Hause gehen) und persönliche Kontakte einstellen!
2. Kontaktliste (Name, Adresse, Telefon) erstellen, mit den Personen, zu denen in den letzten zwei Tagen oder seit Durchführung des Tests ein enger Kontakt bestand (einschließlich der Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben)
3. Gesundheitsamt kontaktieren – gilt noch nicht bei Verdachtsperson (erst bei positivem PCR-Test)
4. Arbeitgeber über Beginn der Absonderung informieren (möglich auch ohne Bescheinigung des Gesundheitsamtes) bei Kindern und Jugendlichen ggf. Schulleitung bzw. Kita-Einrichtung informieren
5. Kontaktpersonen über die festgestellte bzw. mögliche Infektion informieren
6. Verdachtsperson: PCR-Test veranlassen (soweit vorher ein Schnell- oder Selbsttest positiv war)
Definition Kontaktperson
Kontaktpersonen sind Personen, zu denen in den letzten zwei Tagen oder seit Durchführung des positiven Tests ein enger Kontakt bestand:
enger Kontakt (weniger als 1,5 Meter Abstand) mehr als zehn Minuten ohne adäquaten Schutz oder
Gespräch (weniger als 1,5 Meter Abstand) ohne adäquaten Schutz, unabhängig von der Dauer oder
mehr als zehn Minuten Aufenthalt in einem schlecht belüfteten Raum
(Adäquater Schutz = positiv getestete Person und Kontaktperson tragen durchgängig und korrekt die jeweils erfor-derliche Maske)
In der Niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung – kompakt – finden Sie weitere Informationen zum Umgang und zu Verhaltensregeln mit dem Coronavirus, u.a. auch zum Verhalten, wenn es einen Warnhinweis in der Corona-Warn-App gibt. Sie finden sie unter:
https://www.niedersachsen.de/download/176037
Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung
Die Fachhochschule Münster hat sich mit der Wiederverwendung von FFP2-Masken befasst und hierzu eine Broschüre auf Basis der neuesten Forschungsergebnisse erstellt. Normalerweise kommen FFP2-Masken im Gesund-heitswesen in Bereichen mit einem erhöhten Infektionsrisiko zum Einsatz. Dort sollten Fachkräfte die als Einmalprodukt konzipierten Masken nach Gebrauch zur Vermeidung weiterer Infektionsrisiken entsorgen. Bei der privaten Verwendung von FFP2-Masken, beispielsweise beim Einkaufen und auch bei der Nutzung in der HAWK, ist mit einer geringeren Erregerbelastung zu rechnen. Daher lassen sich diese so eingesetzten Masken bei der richtigen Handhabung personenbezogen bis zu fünf Mal wiederverwenden.
Die Infobroschüre „Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage“ zeigt zwei Möglichkeiten zur Reduzierung möglicher SARS-CoV-2-Erreger auf. Das sind die Maßnahmen „7 Tage trocknen bei Raumluft“ und „80°C trockene Hitze“ im Backofen.
Wer seine Masken im Backofen nach dem Verfahren „80°C trockene Hitze“ trocknen möchte, darf die Temperatur von 80°C weder unter- noch überschreiten. Bei unter 70°C kann SARS-CoV-2 infektiös bleiben, bei über 90°C kön-nen sich Masken verformen. Temperaturen von über 105°C beeinträchtigen die Filterleistung der Masken möglich-erweise deutlich. Diesen „Trockenzyklus“ sollte man nur fünf Mal wiederholen, danach sollte man die Masken über den Hausmüll entsorgen.
Weitere Informationen, insbesondere auch zu geeigneten und ungeeigneten Wiederaufbereitungsverfahren sowie zum richtigen Anlegen und Ablegen der FFP2-Masken liefert die Broschüre der Fachhochschule Münster. Sie finden das Dokument auch im Anhang dieser HAWK.INFO.
Kontakt:
Hans-Henning Hennies
Stabsstelle Sicherheitsingenieur
Tel.: 05121/881-196
E-Mail: hans-henning.hennies@hawk.de
Björn Kiefner
Leitung Gebäudemanagement
Tel.: 05121/881-696
E-Mail: bjoern.kiefner@hawk.de
Der Hygieneplan wird laufend evaluiert und ggf. durch neue Evidenz oder rechtliche Rahmenbedingungen geändert oder angepasst.
Bei einem Infekt mit ausgeprägtem Krankheitswert oder einem Infekt mit schwerer Symptomatik oder einem wissentlichen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Fall ist umgehend Kontakt mit der zuständigen Stelle innerhalb der Hochschule aufzunehmen, also den jeweiligen Dienstvorgesetzten und/oder dem Dekanat bzw. Dekanatssekretariat. Dies ist wichtig, damit weiterführende Maßnahmen erfolgen können, wie ein temporäres Zutrittsverbot, frühzeitige Nachverfolgung von möglichen Kontaktpersonen oder gar frühzeitige Identifikation eines lokalen Ausbruchgeschehens.
Weitere Informationen dazu, wie Sie bei Krankheitssymptomen vorgehen sollten, finden Sie im Downloadbereich.
Die HAWK geht davon aus, dass Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und verbesserte Hygienemaßnahmen die Gefahr für Angehörige von Risikogruppen senken. Daher hat die Hochschule in Abstimmung mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung abgestimmt, dass es im Rahmen des Arbeitsschutzes nicht mehr notwendig ist, Angehörige einer Risikogruppe pauschal von der Anwesenheit an der Hochschule auszunehmen. Die HAWK wird die folgenden Regelungen zur Rückkehr zum Präsenzbetrieb umsetzen:
- Aufhebung des Ausschlusses der Anwesenheit für alle Personen, für die dies bislang aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe galt. Dies betrifft entsprechend auch Schwerbehinderte, die bislang automatisch als Angehörige einer Risikogruppe galten.
- Sollte ein*e Angehörige*r einer Risikogruppe sich aufgrund der Arbeitsplatzsituation dennoch gefährdet fühlen, begutachtet die HAWK in Abstimmung mit Sicherheitsingenieur Hans-Henning Hennies den Arbeitsplatz und die Gefährdungssituation. Gegebenenfalls zieht die Hochschule hierbei die Betriebsärztin hinzu.
- Für den Fall, dass die Maßnahmen für die individuelle Situation der/des Beschäftigten nicht ausreichen, ist ein neues ärztliches Attest vorzulegen, aus dem ersichtlich wird, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die Anwesenheit an der Hochschule zu ermöglichen.
Kontakt:
Sandra Müller
Personalabteilung
Stellvertretende Leitung
E-Mail: sandra.mueller@hawk.de
Tel.: 05121/881-186
Am 23. Oktober 2020 hat die temporäre „Stabstelle Corona“ mit der HAWK-Corona-Hotline unter der Telefonnummer 05121/881-500 ihre Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aber auch für Fragen in diesem Zusammenhang aufgenommen.
Die HAWK-Corona-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und wird aktuell von sechs Personen in wechselnder Zuständigkeit betreut. Vorbereitet wurde eine Meldekette, nach der die notwendigen Stellen in der Hochschule informiert und die weiteren Schritte eingeleitet werden. Die Grafik der Meldekette finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite unter dem Titel "Kommunikationskette"
Um auf weitere Wellen des Infektionsgeschehens vorbereitet zu sein, wurde für die HAWK eine Betriebsstufen-Tabelle erarbeitet. Diese wurde den Fakultätsleitungen vorgestellt. Die Betriebsstufen-Tabelle definiert Betriebszustände, die, je nach weiterem Verlauf des Infektionsgeschehens oder durch behördliche Auflagen, den Präsenzanteil an der HAWK über alle Bereiche darstellt. Sie bietet Orientierung über die Möglichkeiten beziehungsweise Einschränkungen an den unterschiedlichen Stellen, je nach Betriebsstufe. Seit 01. Oktober 2021 befindet sich die Hochschule im „uneingeschränkten Betrieb“. Die Betriebsstufen-Tabelle finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.
In Ergänzungen zur geltenden 3G-Regel schützt die HAWK ab sofort die Gesundheit ihrer Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten zusätzlich durch den Einsatz von insgesamt 100 mobilen Plasmaluftreinigern an den sechs HAWK-Fakultäten. Die Geräte der Produktreihe Cleanair des Herstellers Plasmacomplete aus Adelebsen entstanden in Zusammenarbeit mit der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit auf Basis der Plasmaforschung der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Wolfgang Viöl, HAWK-Vizepräsident für Forschung und Transfer. Die Geräte wälzen die Luft im Raum um und versetzen sie in den Plasmazustand. So inaktivieren sie Viren, Bakterien, Sporen, Allergene und Geruchsstoffe und helfen dabei, unter anderem das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu senken und damit die Lehre sicherer zu gestalten. Das Gebäudemanagement und die Stabsstelle Sicherheitsingeni-eur arbeiten kontinuierlich daran, in Zukunft die Hygienemaßnahmen der HAWK, auch mit Entwicklungen aus der eigenen Forschung, stets weiterzuentwickeln und weiter zu verbessern.
Allen Beschäftigten (unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus) werden weiterhin Selbsttests durch die HAWK zur Verfügung gestellt.
Abteilungsleitungen nehmen in der Regel die Bestellungen entgegen und geben sie an die jeweiligen Hausdienste weiter. Einzelpersonen können sich direkt an den Hausdienst wenden. Die Fakultäten regeln die Anforderung unterschiedlich. Informationen dazu geben die Dekanate. Auch hier ist der Hausdienst für die Verteilung zuständig.
Wer sich positiv auf das Coronavirus getestet hat oder unter Krankheitssymptomen leidet, meldet dies bitte weiterhin der zentralen HAWK-Corona-Hotline unter der Telefonnummer 05121/881-500. Wie viele Schnelltests insgesamt durchgeführt wurden, muss jedoch nicht mehr unter testzaelung.hawk.de registriert werden.