Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben.

Folgende Verstöße können gemeldet werden:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient

  • Alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, z.B. zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, dem Vergaberecht, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.

  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Ablauf einer Meldung