Bekanntmachungen zu den Hochschulwahlen 2023

Öffentliche Bekanntmachungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 der Wahlordnung (WO) der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen vom 11. Oktober 2023, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 24. Oktober 2023.

Wahlausschreibung

für die Wahlen der Studierendengruppe zu den Fakultätsräten der Fakultäten Bauen und Erhalten, Ingenieurwissenschaften und Gesundheit, Ressourcenmanagement und Soziale Arbeit und Gesundheit sowie zum Fachschaftsrat Ingenieurwissenschaften und Gesundheitscampus InG und zum Standort-Fachschaftsrat Soziale Arbeit und Gesundheit in Hildesheim

Wahlausschreibung nach § 7 der Wahlordnung (WO) der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen vom 11. Oktober 2023, bekanntgegeben am 24. Oktober 2023.

1. Zu wählende Organe

Nach § 1 Abs. 2 WO finden die Wahlen der Studierendengruppe zu den Fakultätsräten der Fakultäten Bauen und Erhalten, Ingenieurwissenschaften und Gesundheit, Ressourcenmanagement und Soziale Arbeit und Gesundheit (jeweils ab Rang 2) sowie zum Fachschaftsrat Ingenieurwissenschaften und Gesundheitscampus InG (ab Rang 5) und zum Standort-Fachschaftsrat Soziale Arbeit und Gesundheit in Hildesheim statt.

2. Wahlzeitraum

Als Wahltage sind festgelegt:

  • Dienstag, der 06. Februar 2024 und
  • Mittwoch, der 07. Februar 2024.

3. Einsichtnahme in das Wählendenverzeichnis

Wählbar und wahlberechtigt sind nur die Studierenden, die in das Wählendenverzeichnis eingetragen sind. Das Wählendenverzeichnis für diese Wahl wurde erstellt und kann bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (12. Januar 2024, 15 Uhr) hinsichtlich der eigenen Eintragung eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme kann per E-Mail erfolgen. Bitte wenden Sie sich mit einer E-Mail von Ihrem HAWK-Account an wahlleitung[at]hawk.de.

Sollte eine Einsichtnahme auf diesem Wege nicht möglich sein, wird eine Einsichtnahme vor Ort an dem jeweiligen HAWK-Standort organisiert.

Die Studierenden werden aufgefordert, Einsicht in das Wählendenverzeichnis zu nehmen. Wegen unrichtiger Eintragung in das Wählendenverzeichnis kann jeder Studierende schriftlich Einspruch bei der Wahlleitung bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (12. Januar 2024, 15 Uhr) einlegen.

4. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Alle zu diesen Wahlen wahlberechtigten Studierenden sind aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahlen einzureichen. Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleitung bis zum 12. Januar 2024 (15 Uhr) einzureichen.

Der Wahlvorschlag muss die Bewerberinnen oder Bewerber in einer deutlichen Reihenfolge mit Namen, Vornamen und Studiengangszugehörigkeit aufführen. Die Matrikelnummer soll hinzugefügt werden. Der Wahlvorschlag muss eine von jeder Bewerberin oder jedem Bewerber unterzeichnete Erklärung enthalten, dass sie mit der Kandidatur einverstanden sind und für den Fall ihrer Wahl diese annehmen werden. Es kann ein Kennwort angegeben werden, unter dem der Wahlvorschlag in der Wahlbekanntmachung und auf dem Stimmzettel geführt werden soll.

Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen gem. § 16 Abs. 5 Satz 2 NHG zu einem Anteil von mindestens 50 % berücksichtigt werden.

5. Form öffentlicher Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl erfolgen ausschließlich in elektronischer Form.
Der Bekanntmachungsbereich ist zusätzlich unter www.hawk.de/hochschulwahlen auffindbar.

Außerdem werden die Studierenden über wesentliche Zwischenschritte per E-Mail informiert.

6. Bestimmungen über die Briefwahl

Jede*r Wahlberechtigte kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Die Briefwahl ist zu beantragen bis zum 15.01.2024, 15 Uhr. Die Briefwahl kann per E-Mail von Ihrem HAWK-Account unter Nennung der gewünschten Versandanschrift beantragt werden bei
 
wahlleitung[at]hawk.de.
 
Die Briefwahlunterlagen werden an die angegebene Adresse gesandt. Sollte eine Beantragung oder Zusendung auf diesem Wege nicht möglich sein, wird eine Beantragung und Aushändigung vor Ort an dem jeweiligen HAWK-Standort organisiert.

Einer/einem anderen als der/dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt oder zugesandt werden, wenn eine schriftliche Empfangsvollmacht übergeben wird.

7. Allgemeine Hinweise

  • Die Wahl findet nach § 14a Abs. 1 WO als elektronische Wahl statt.
  • Eine getrennte Auszählung der Stimmen nach Standorten oder Fakultäten wird nicht vorgenommen.
  • Aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht ist das zu wählende Organ und die Zahl der Mitglieder zu entnehmen.
  • Anlage 2 enthält die Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Hochschulwahlen 2023 – Nachwahl.
  • Anlage 3 enthält die Übersicht über die Zuordnung der einzelnen Studiengänge zu den Fakultäten.
  • Als Anlage 4 ist eine Vorlage für Wahlvorschläge angefügt.

8. Kontakt

Die Wahlleiterin und alle mit der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Hochschulwahlen 2023 betrauten Personen sind über die E-Mail-Adresse wahlleitung[at]hawk.de erreichbar.

Kontakt Wahlleitung und Wahlbüro

Dr. Anne Faber
Hauptberufliche Vizepräsidentin | Personal- und Finanzverwaltung, Bauliche Infrastruktur, Rechtsangelegenheiten, Digitalisierung, Strategische Hochschulentwicklung