Was kostet ein Studium an der HAWK?
Semesterbeiträge
Studierendenwerksbeiträge
Standorte Hildesheim und Holzminden:
Beitragssatzung Studierendenwerk OstNiedersachsen
Standort Göttingen:
Eine Immatrikulation ist nur bei Erfüllung der Beitragspflicht möglich.
Die Beiträge sind bei Immatrikulation und bei Rückmeldung (zum Sommersemester: 1. Januar bis 31. Januar, zum Wintersemester: 1. Juli bis 31. Juli) fällig und werden von der Hochschule für das Studierendenwerk (Studierendenwerksbeitrag), die Studierendenschaft (Studierendenschaftsbeitrag und Semesterticket) und das Land Niedersachsen (Verwaltungskostenbeitrag und Langzeitstudiengebühr) erhoben.
(Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) vom 17. Dezember 2013)
Gemäß den im Folgenden genannten Rechtsgrundlagen unterliegen die immatrikulierten Studierenden der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen der Beitragspflicht.
Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) wurde zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge am 17. Dezember 2013 geändert.
Die Studiengebühren an der HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen wurden zum Wintersemester 2014/2015 abgeschafft.
Wer bezahlt?
Alle Studierenden gem. § 13 NHG
Wann ist wie viel zu zahlen?
Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht in Semestern, in denen die oder der Studierende
Diese beiden Gründe finden für höchstens zwei Semester Anwendung.
Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit dieses Studiengangs.
Wer ist von der Erhebung ausgenommen? (§ 13)
Die Langzeitstudiengebühr wird nicht erhoben für ein Semester, in dem die oder der Studierende
Bei Vorliegen eines dieser Ausnahmetatbestände ist die schriftliche Antragstellung innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise erforderlich. Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Studentische Angelegenheiten.
Gemäß § 13 Abs. 4 NHG wird von Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, je Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Studiengebühr von 800,00 EUR erhoben.
Standorte Hildesheim und Holzminden:
Beitragssatzung Studierendenwerk OstNiedersachsen
Standort Göttingen: