Das Wichtigste für Mitarbeitende in Kürze
- Dienstreisen sind nach wie vor auf das nötige Minimum zu reduzieren
- Coronavirus-Antigen-Schnelltests dienen zu Überwachungs des Infektionsgeschehens, NICHT zur Ausweitung von Präsenz
- Koordinierungsgremium für AGG-Anlaufstelle zu besetzen
- HAWK-IT bittet darum, die Passwörter auf mail.hawk.de zu ändern – falls noch nicht geschehen
- In Dienstfahrzeugen gilt FFP2-Maskenpflicht für Mitfahrende, sobald sich der Mindestabstand im Dienstfahrzeug nicht einhalten lässt
- Stempelkarten und Urlaubsanträge bearbeitet Claudia Sommer (claudia.sommer@hawk.de)
Regelungen und Informationen
Der Verdacht und das Auftreten einer COVID-19-Erkrankung ist aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes dem jeweiligen Gesundheitsamt und der arbeitgebenden Einrichtung zu melden.
Für Rückkehrende aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten ODER bei einem Verdacht auf Kontakt zu Coronavirus-Erkrankten empfiehlt das RKI bei Auftreten von akuten respiratorischen Krankheitssymptomen (Husten, Fieber, Atemnot) sofort Maßnahmen zu ergreifen:
Telefonische Kontaktaufnahme mit
• der eigenen Hausarztpraxis am Wohnort
• alternativ mit dem Kassenärztlichen Notdienst unter der bundeseinheitlichen Tel. Nr. 116 117
• und dem Gesundheitsamt am jeweiligen HAWK-Standort
• der vorgesetzten Person und der Personalabteilung der HAWK
Gesundheitsamt Landkreis Hildesheim
Info-Telefon „Corona“: +49 5121 309 7777
Erreichbar: Montag – Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 -12:00 Uhr
Gesundheitsamt Landkreis Holzminden
Tel. +49 5531 707-372
Email: gesundheitsamt@landkreis-holzminden.de
Gesundheitsamt Landkreis Göttingen
Tel. +49 551 400-4802
Email: gesundheitsamt@goettingen.de
Im Zuge der aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse zur Verschärfung der Coronavirus-Schutzmaßnahmen hält die Hochschulleitung eine Anpassung des HAWK-Hygieneplans für erforderlich. Die Regelungen gelten ab Mittwoch, 27. Januar 2021, für alle Mitglieder der HAWK.
Homeoffice
Arbeitgebende müssen ihren Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Das realisiert die HAWK schon seit Beginn des Lockdowns im März 2020. An dieser Stelle sind keine Änderungen notwendig, da die entsprechenden Regelungen an der HAWK greifen.
Die Änderungen:
Medizinische Masken
Auf dem Gelände und in den Gebäuden der HAWK ist das Tragen einer medizinischen Maske, also einer sogenann-ten OP-Maske oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 bis zum Arbeitsplatz erforderlich. Nur bei Einzel-anwesenheit am Arbeitsplatz darf die medizinische Maske abgelegt werden.
Bezug medizinischer Masken
Die Abteilung Gebäudemanagement, die seit dem ersten Lockdown im März 2020 auch schon medizinische Mas-ken ausgegeben hat, stellt diese auch weiter zur Verfügung. Der Bestand sogenannter OP-Masken oder Masken des Standards FFP2 ist unterdessen aufgestockt worden und steht zur Verfügung. Die Verteilung wird wie bisher durch den jeweiligen Hausdienst geregelt: Beschäftigte können die Masken über die für sie zuständigen Hausdienstmit-arbeiter bekommen. Das gilt auch für die Leitungen aller Veranstaltungen in Präsenz, die dann bei Bedarf die Stu-dierenden der jeweiligen Veranstaltung versorgen können.
Maskenpflicht bei Lehrveranstaltungen und (gegebenenfalls) Prüfungen in Präsenz
Auf dem Gelände und in den Räumen der HAWK sind medizinische Masken, also sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2, bis zum Arbeitsplatz beziehungsweise Prüfungsplatz zu tragen. Die Masken sind auch während der Prüfung zu tragen, wenn mehr als eine Person im Raum ist. Die Veranstaltungs- oder Prüfungsleitungen können die Masken beim entsprechenden Hausdienst bestellen und bei Bedarf an die Teilnehmenden aushändigen. Für Personen mit Beeinträchtigung der Atemwege können FFP2-Masken mit Atemven-til von der Prüfungsleitung bestellt und ausgegeben werden.
Sie finden den HAWK-Hygieneplan auf unserer Webseite Coronavirus im Download-Bereich.
Die HAWK setzt ab Mittwoch, 14. April 2021, Antigen-Schnelltests als weiteren Baustein eines überarbeiteten Hygi-eneplans ein. Die aktualisierten Unterlagen, also der neue Hygieneplan und das Merkblatt „Antigen-Schnellteststrategie an der HAWK“, liegen dieser HAWK.INFO bei und lassen sich auf der HAWK-Coronavirus-Website abrufen. Die Hochschule möchte durch die Aufnahme einer Teststrategie mit Antigen-Schnelltests als weiteren Baustein im Hygieneplan einen verantwortlichen Beitrag leisten.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stellt inzwischen Antigen-Schnelltests be-reit, die die Hochschule ab sofort dort beziehen und in der Hochschule für eine Teststrategie einsetzen kann. Der Schnelltest hat unter dem Kennzeichen AT116/20 eine Sonderzulassung vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Eigenanwendung ohne medizinisches Fachpersonal erhalten. Zudem gilt seit dem Bund-Länder-Beschluss vom Montag, 22. März 2021, der Leitgedanke, dass nach Ostern umfangreiche Tests zur Bekämpfung der Pandemie noch eine entscheidendere Rolle spielen werden (1), und dass angesichts der steigen-den Infektionszahlen eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig wird (1).
(1) Bund-Länder-Beschluss vom 22.03.2021, Seite 4 Punkt 5 und Seite 5 Punkt 7
Bereits Anfang März hatte das MWK die Hochschule um Einschätzung zur notwendigen Menge für Laienschnell-tests zur Beschaffung über das Ressort angefragt, um diese zentral über das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) anzuschaffen und zu verteilen. Umfangreiches Testen bei Präsenz wird einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung der Pandemie leisten.
Die Schnelltests dienen dem genaueren Monitoring des Infektionsgeschehens innerhalb der Hochschule. Bit-te denken Sie daran, dass es eine gemeinsame verantwortungsvolle Aufgabe von uns allen ist, die Studierenden und das Personal sowie deren Familien und Angehörige vor einer Infektion zu schützen.
Zu beachten ist, dass die Durchführung der Antigen-Schnelltests und das Vorliegen von negati-ven Testergebnissen aktuell keine Möglichkeit der Kompensation bieten, um bei Präsenzmaßnahmen aus dem Hygieneplan – wie beispielsweise das Tragen einer Maske oder die Abstandsregeln – auszusetzen. Ein negatives Testergebnis lässt sich aktuell leider nicht bei anderen Einrichtungen, Veranstaltungen oder Dienstleistenden im Sinne der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Freimeldung verwenden.
Bedingt durch die verschiedenen Statusgruppen, die Anwesenheit und die Exposition innerhalb der Hochschule ist eine differenzierte Teststrategie für die Zielgruppen erforderlich:
Zielgruppe | Teststrategie und Maßnahmen |
MTV |
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WiMi, HiWi und Lehrende |
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Studierende |
|
Die Ausgabe der Schnelltests erfolgt wie bei den anderen Materialien zum Infektionsschutz durch den örtlichen Hausdienst. Die Mitarbeitenden testen sich in ihrem gewohnten Arbeitsumfeld oder vor Dienstbeginn zu Hause entsprechend der festgelegten Teststrategie. Die Fakultäten bieten bei Veranstaltungen, für den Zutritt zu Werkstät-ten, Laboren und bei Forschung oder Betreuung unterschiedliche Testumgebungen an. In diesen Testumgebungen kann die Veranstaltungsleitung mit den Teilnehmenden die Selbsttests durchführen. Dabei müssen die jeweiligen Verantwortlichen einen Vorlauf von rund 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigen. In dieser Zeit können sie die Anwesenheitsliste und Dokumentation erstellen. Die Ablaufinformation erhalten die Studierenden über ihre zuständige Fakultät.
Die Mitarbeitenden haben durchgeführte Tests zeitnah als neutrale Meldung für die Statistik und Beschaffung auf der Intranetseite testzählung.hawk.de zu melden. Die Hochschule wird den Link ebenfalls am Mittwoch, 14. April, freischalten. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest ist die Corona-Hotline (05121/881-500) zu informieren. Sicherheitsingenieur Hans-Henning Hennies und seine Kolleginnen und Kollegen leiten dann die weiteren Schritte innerhalb der Hochschule ein und stellen die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt her.
Rückfragen beantworten das Gebäudemanagement und der Sicherheitsingenieur.
Kontakt:
Björn Kiefner
Abteilungsleiter Gebäudemanagement
E-Mail: bjoern.kiefner@hawk.de
Tel.: 05121/881-696
Hans-Henning Hennies
Sicherheitsingenieur
E-Mail: hans-henning.hennies@hawk.de
Tel.: 05121/881-196
Das Ende der Urlaubszeit steht an und auch an der HAWK erfordert das einen sensiblen Umgang mit möglichen Coronavirus-Übertragungen. An allen HAWK-Standorten müssen sich Personen bei der Rückkehr aus Risikogebieten in 14-tägige Heimquarantäne begeben oder einen negativen Coronavirus-Test vorlegen.
Dies gilt gemäß der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung).
Sie bestimmt, dass sich Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne begeben. Alternativ können sie einen negativen Coronavirus-Test in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein und muss in einem Mitgliedsstaat der
EU oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut bekannt gegebenen Staat durchgeführt werden.
Das Testergebnis müssen Einreisende für mindestens 14 Tage aufbewahren. Eine Liste der aktuellen Risikogebiete pflegt das Robert-Koch-Institut:https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die HAWK bittet darum, sich vor der Reiseplanung, unmittelbar vor Reiseantritt sowie nach der Rückkehr umfassend zu informieren. HAWK-Angehörige sollten Reisen in Gebiete, die von der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind, nach Möglichkeit vermeiden. Private Reisen können natürlich nicht untersagt werden, dennoch ist insbesondere zu beachten, ob nach der Rückkehr aus dem Ausland eine Quarantäne erfolgen muss.
Lässt sich eine Quarantänepflicht im Vorfeld absehen und möchten die betroffenen Personen die Reise dennoch antreten, klären sie dies bitte im Vorfeld mit ihren Vorgesetzten. Dabei müssen sie absprechen, ob während der Quarantäne Arbeiten von zuhause möglich sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Beschäftigten den Zeitraum durch Erholungsurlaub, Abbau von Zeitguthaben, unbezahlten Sonderurlaub oder Ähnliches abdecken. Nur im Fall einer vor Urlaubsantritt nicht absehbaren Quarantäne im Auslandsurlaub oder nach der Rückkehr besteht auch dann ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn sich die Arbeitsleistung nicht von zuhause aus erbringen lässt. Das kann etwa der Fall sein, weil die Art der Arbeit eine Erledigung von zuhause nicht zulässt oder die
Quarantäne im Ausland besteht.
Sollten Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten und/oder der für Sie zuständigen Person in der Personalabteilung auf, um das weitere Vorgehen (Nachweis eines negativen Tests/Quarantäne) abzusprechen.
Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise zum Erholungsurlaub:
Die HAWK bittet darum, den Erholungsurlaub für das Jahr 2020 möglichst auch in diesem Jahr zu nehmen. Das stellt sicher, dass sich der Urlaub unter Einhaltung der Vertretungsregelungen zeitgerecht (insbesondere auch im Hinblick auf das Jahr 2021) nehmen lässt. Der Resturlaubsanspruch aus dem Jahre 2019 verfällt zum 30.09.2020. Bereits genehmigter Urlaub kann nach Absprache mit der/dem Vorgesetzten innerhalb des Jahres 2020 verschoben werden.
HAWK-Angehörige sollen nach wie vor möglichst nur absolut notwendige Dienstreisen antreten. Am besten neh-men sie dabei ein Fahrzeug pro Person. Sobald sich mehrere Personen einen Dienstwagen teilen, müssen mindes-tens die Mitfahrenden im Sinne des Infektionsschutzes Atemschutzmasken ohne Ausatemventil der Schutzklasse FFP2 oder einer äquivalenten Schutzklasse wie N95 oder KN95 verwenden.
Diese Vorschrift ergibt sich daraus, dass auch in gemeinsam genutzten Fahrzeugen der in der Niedersächsischen Corona-Verordnung geforderte Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt. Die rein nach den Vorgaben maximal zulässige Personenzahl in Fahrzeugen ohne Maske reduziert sich dabei je nach Größe des Innenraums. Lässt sich der Sicherheitsabstand nicht einhalten, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören beispielsweise Abtrennungen oder personenbezogene Schutzmaßnahmen. Eine Mindestschutzmaßnahme stellt dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) dar. Kann die fahrende Person diese Maßnahmen wie den Sicherheits-abstand oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen rechtlicher Vorgaben zum Beispiel im Verkehrsrecht nicht umsetzen, müssen die mitfahrenden Personen, die die Abstandsregel nicht einhalten können, FFP2-Halbmasken ohne Ausatemventil während der Fahrt tragen.
Die Masken werden vom Gebäudemanagement in den gebuchten Dienstwagen hinterlegt. Ersatz ist bei den örtli-chen Hausdienstkollegen zu bekommen.
Um die Schutzwirkung von FFP2-Masken sicherzustellen, müssen sie eng am Gesicht anliegen und Mund und Nase vollständig bedecken. Hierzu sind die Anlegehinweise des Herstellers zu beachten.
Begriffsbestimmungen aus „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ (Fassung 20.8.2020)
Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) sind textile Bekleidungsgegenstände, die mindestens Nase und Mund abdecken. Sie eignen sich dazu, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Auswurfs von Speichel, Schleim und Tröpf-chen deutlich zu reduzieren. MNB dienen dem Fremdschutz. Sie sind weder Medizinprodukte noch Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Filtrierende Halbmaske (zum Beispiel nach DIN EN 149)
Filtrierende Halbmasken (beispielweise FFP) sind Atemschutzmasken. Sie schützen als Persönliche Schutzausrüs-tung (PSA) vor Tröpfchen und Aerosolen. Filtrierende Halbmasken unterscheiden sich unter anderem durch die Filterleistung, die eine Einteilung in verschiedene Geräteklassen ermöglicht. Filtrierende Halbmasken müssen einem Zulassungsverfahren unterzogen worden sein. Filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil schützen nur die tragen-de Person (Eigenschutz) und eignen sich deshalb nicht für den gegenseitigen Infektionsschutz (Fremdschutz).
Wer Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinische Gesichtsmasken und filtrierende Halbmasken verwendet, sollte sie spätestens wechseln, wenn sie durchfeuchtet sind.
Ansprechpartner:
Hans-Henning Hennies, Sicherheitsingenieur
E-Mail: hans-henning.hennies@hawk.de
Tel.: 05121/881-196
Björn Kiefner, Leitung Gebäudemanagement
E-Mail: bjoern.kiefner@hawk.de
Tel.: 05121/881-696
Seit Samstag, 02. Januar 2021, gelten für die HAWK die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung. Sie betreffen den Zeitraum bis zur Übersendung des beglaubigten Abdruckes des Haushaltsplanes durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK).
Dies bedeutet, dass bis dahin nur Ausgaben zu leisten sind, soweit rechtlich begründete Verpflichtungen vorliegen oder diese erforderlich sind, um den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. An die Notwendigkeit der Ausgaben ist laut Landeshaushaltsordnung (LHO) ein strenger Maßstab anzulegen.
Die Beschränkungen gelten nicht für Ausgaben, die finanziert werden aus
- Drittmitteln
- zweckgebundenen Einnahmen
- Studienbeiträgen
- Studienqualitätsmitteln
- Sondermitteln
Sobald der beglaubigte Abdruck des Haushaltsplanes 2021 vorliegt, tritt die Regelungen der vorläufigen Haushalts-führung außer Kraft. Hierüber informiert die Finanzbuchhaltung in einer der kommen Ausgaben der HAWK.INFO.
Für Fragen steht Karin Lüdtke als Ansprechpartnerin bereit.
Kontakt:
Karin Lüdtke
Finanzbuchhaltung
E-Mail: karin.luedtke@hawk.de
Tel.:05121/881-108
In diesen Tagen steigt auch in Niedersachsen die Zahl der Schulen, Kindertagesstätten oder anderer Einrichtungen, die wegen Coronavirus-Infektionen ganz schließen oder Gruppen beziehungsweise Kohorten nach Hause schicken müssen. Bis zu 14 Tage häusliche Quarantäne können die Folge sein. Wenn HAWK-Beschäftigte in eine solche Maßnahme geraten, bittet die Personalabteilung, dies sofort der/dem Vorgesetzten und der/dem zuständigen Mitarbeiter/in in der Personalabteilung zu melden – am besten telefonisch und zusätzlich mit einer kurzen Nachricht per EMail, in der die betroffene Einrichtung und der Zeitraum der Quarantäne genannt sind.
Sobald eine schriftliche Aufforderung der von der Quarantäne betroffenen Einrichtung oder eines Gesundheitsamtes vorliegen, sollte dies nachgereicht werden. In einer solchen Quarantäne-Situation gilt die Lohnfortzahlung und die betroffene Person arbeitet aus dem Homeoffice – natürlich in Absprache mit der jeweiligen Leitung. Lohnfortzahlung gilt auch für diejenigen, deren Arbeitsaufgaben keine Heimarbeit möglich machen.
Bei Rückkehr aus Risikogebieten:
Anders sieht es bei Personen aus, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Sie müssen sich sofort in 14-tägige HeimQuarantäne begeben oder einen negativen Coronavirus-Test vorlegen. Dies gilt gemäß der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung). Hierin ist vorgeschrieben, dass sich Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne begeben. Alternativ können sie einen negativen Coronavirus-Test in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein und muss in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut bekannt gegebenen Staat durchgeführt werden.
Das Testergebnis müssen Reiserückkehrer/innen für mindestens 14 Tage aufbewahren. Eine Liste der aktuellen Risikogebiete pflegt das Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
HAWK-Angehörige sollten Reisen in Gebiete, die von der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind, nach Möglichkeit vermeiden. Private Reisen können natürlich nicht untersagt werden. Lässt sich eine Quarantänepflicht im Vorfeld absehen und möchten die betroffenen Personen die Reise dennoch antreten, sollten sie dies im Vorfeld mit den Vorgesetzten klären. Dabei muss abgesprochen werden, ob während der Quarantäne das Arbeiten von zu Hause möglich sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Beschäftigten den Zeitraum durch Erholungsurlaub, Abbau von Zeitguthaben, unbezahlten Sonderurlaub oder Ähnliches abdecken. Nur im Fall einer vor Urlaubsantritt nicht absehbaren Quarantäne im Auslandsurlaub oder nach der Rückkehr – beispielsweise wenn der Aufenthaltsort erst kurzfristig zum Risikogebiet erklärt worden ist – besteht auch dann ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn sich die Arbeitsleistung nicht von zuhause aus erbringen lässt. Das kann etwa der Fall sein, weil die Art der Arbeit eine Erledigung von zuhause nicht zulässt oder die Quarantäne im Ausland besteht. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, nimmt bitte Kontakt mit der/dem Vorgesetzten und/oder der zuständigen Person in der Personalabteilung auf, um das weitere Vorgehen (Nachweis eines negativen Tests/Quarantäne) abzusprechen.
Der Hygieneplan wird laufend evaluiert und ggf. durch neue Evidenz oder rechtliche Rahmenbedingungen geändert oder angepasst.
Alle Informationen zum Hygieneplan und der Gefährungsbeurteilung finden Sie auf der laufend aktualisierten Seite zum Infektionsschutz an der HAWK.
Am Freitag, 23. Oktober 2020, hat die temporäre „Stabstelle Corona“ mit der HAWK-Corona-Hotline unter der Telefonnummer 05121/881-500 ihre Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aber auch für Fragen in diesem Zusammenhang aufgenommen.
Die HAWK-Corona-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und wird aktuell von sechs Personen in wechselnder Zuständigkeit betreut. Vorbereitet wurde eine Meldekette, nach der die notwendigen Stellen in der Hochschule informiert und die weiteren Schritte eingeleitet werden. Die Grafik der Meldekette finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite unter dem Titel "Kommunikationskette"
Um auf eine zweite Welle des Infektionsgeschehens vorbereitet zu sein, wurde für die HAWK eine Betriebsstufen-Tabelle erarbeitet. Diese wurde den Fakultätsleitungen Ende vergangener Woche vorgestellt. Die Betriebsstufen-Tabelle definiert Betriebszustände, die, je nach weiterem Verlauf des Infektionsgeschehens oder durch behördliche Auflagen, den Präsenzanteil an der HAWK über alle Bereiche darstellt. Sie bietet Orientierung über die Möglichkeiten beziehungsweise Einschränkungen an den unterschiedlichen Stellen, je nach Betriebsstufe. Seit 01. Oktober 2020 befindet sich die Hochschule im „eingeschränkten Betrieb“. Die Betriebsstufen-Tabelle finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.
Den erhöhten Anforderungen zum Schutz von Risikogruppen wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung von Sicherheitskonzepten Rechnung getragen. Die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe allein befreit daher nicht von notwendiger Anwesenheit in der Hochschule. Hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, in dem die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bescheinigt wird. Die Vorlage befreit von der Anwesenheitspflicht, nicht jedoch von der Erbringung einer Arbeitsleistung.
Das Attest ist in der Personalabteilung einzureichen. Gleichzeitig ist die vorgesetzte Person durch die/den Beschäftigten zu informieren. Dies ist insbesondere notwendig, um Absprachen bezüglich der im Homeoffice zu erledigenden Aufgaben zu treffen.
Beschäftigte, die von sich selbst wissen, dass sie zu einer Risikogruppe gehören, sind allerdings nicht verpflichtet, dies anzuzeigen. Wenn die Hochschule jedoch keine Kenntnis davon hat, können auch keine besonderen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Aufgrund vieler Nachfragen zu Dienstreisen in der aktuellen Coronavirus-Pandemie informiert die HAWK-Finanzbuchhaltung über die aktuellen Regeln: Dienstreisen sind weiterhin entsprechend der Mitteilung aus März 2020 auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken.
Reisen in Risikogebiete im In- und Ausland sind weiterhin nicht gestattet. Exkursionen ins In- oder Ausland bleiben ausgesetzt, es sei denn, es handelt sich um Pflichtexkursionen (beispielsweise laut Curriculum), die für die Studierenden unbedingt notwendig sind. Das be-deutet auch, dass Dauerdienstreisegenehmigungen derzeit ungültig sind und daher unbedingt notwendige Dienst-reisen beantragt werden müssen. Die Fahrten zwischen den Standorten sind im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lungen möglich, müssen aber ebenfalls beantragt werden.
Risikogebiete nach den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden Sie hier: (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Genehmigte Dienstrei-sen in Gebiete, die bis zum Antritt der Dienstreise als Risikogebiete benannt werden, gelten dann als entzogen.
Bitte überprüfen Sie daher unbedingt vor Antritt Ihrer Dienstreise die Einschätzung des RKI.
Die Anträge für notwendige Dienstreisen reichen Sie bitte, wie bisher, bei der Reisekostenstelle ein. Die Kolleginnen stehen Ihnen auch bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Renate Ferl
E-Mail: renate.ferl@hawk.de
Tel.: 05121/881-109
Anja Toboldt
E-Mail: anja.toboldt@hawk.de
Tel.: 05121/881-346
- Möglich ist immer, in Absprache mit dem Gebäudemanagement, die Hochschule kurzzeitig zu betreten, zum Beispiel, um Ausrüstung oder Materialien zu holen. Hierzu soll es zeitnah ein Ticketsystem oder etwas Ähnliches geben.
- Wartungs-, Reparatur- und andere Einsätze sind kurzfristig in Abstimmung mit der Abteilung Gebäudemanagement ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren möglich.
- Gruppen, Abteilungen oder Institute können auf der Basis des Hygieneplans Anträge für Präsenzen einreichen, zum Beispiel, weil
- Labor- und Werkstattarbeit unumgänglich ist,
- weil besondere Ausrüstung, zum Beispiel spezielle Software, Akten oder Ähnliches im Homeoffice nicht zur Verfügung stehen, oder
- weil mobile Arbeit, zum Beispiel wegen schlechter Internetanbindung beziehungsweise der häuslichen Situation unmöglich oder deutlich erschwert ist.
- Hier muss das Gesamtkonzept beziehungsweise der Gesamtantrag auf Basis des aktuellen Hygieneplans und einer Gefährdungsbeurteilung genehmigt werden. Die Umsetzung wird dann von den Fakultäten oder den Einheiten/Abteilungen realisiert.
- Möglich sind auch dringend erforderliche Lehr- und Prüfungsveranstaltungen, die über das Dekanat beantragt und vom Präsidium genehmigt werden müssen. Hier haben die Fakultäten schon Anforderungen eingereicht.
- Ebenfalls möglich sind Dienstgänge und Dienstreisen zwischen den Hochschulstandorten sowie Dienstreisen in Nicht-Risikogebiete in Deutschland, soweit die Hygieneregelungen eingehalten werden können. Hier laufen die Genehmigungen wie üblich über die Dekanate ans Präsidium beziehungsweise über die Abteilungsleitungen.
Für Personen mit Zutrittsgenehmigung gilt seit Montag, 04. Mai 2020, der Hygieneplan der HAWK, der unter anderem eine Maskenpflicht auf dem Gelände und in den Gebäuden der HAWK beinhaltet und aus dem die Regeln der Kontaktsperre hervorgehen.
Auch im Jahr 2021 beeinflusst die Coronavirus-Pandemie weiterhin das alltägliche Geschehen und zwar insbeson-dere auch bei der Betreuung von Kindern. Welche Rahmenbedingungen für HAWK-Angehörige bei der heimischen Kinderbetreuung aufgrund pandemiebedingter Schließungen von Betreuungseinrichtungen gelten und welche Nachweise die HAWK-Personalabteilung liefern kann, fasst diese Meldung zusammen.
Arbeit von zu Hause bei erforderlicher Kinderbetreuung
Mitarbeitende und Lehrende, die minderjährige oder Kinder mit Behinderung selbst betreuen müssen, sollten in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten versuchen, von zu Hause aus zu arbeiten. Das gilt etwa, wenn die Kin-derbetreuung aufgrund der Schließung der Kindertagesstätte oder der Schule nicht gewährleistet und auch eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Dabei können Mitarbeitende die ganze Bandbreite des Arbeitszeitkorri-dors, also insbesondere auch die zeitlichen Randbereiche in den Morgen- und Abendstunden nutzen. Sofern dies nicht ausreicht, wenden sich Betroffene an die zuständige Personalsachbearbeiterin oder den zuständigen Perso-nalsachbearbeiter, um eine individuelle Lösung zu finden. Denkbar wären gegebenenfalls der Abbau des Gleitzeit-guthabens aus der Zeit vor der Coronavirus-Pandemie, der Aufbau von Minderstunden, der Abbau von (Rest-)Urlaub, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gemäß § 29 Absatz 3 des Tarifvertrags für den öffentli-chen Dienst der Länder (TV-L) für bis zu drei Arbeitstage oder Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts.
Neue Regelung „Kinderkrankengeld“ geplant
Als neue Regelung sollen während des Lockdowns auch die gesetzlichen Möglichkeiten zum sogenannten „Kinder-krankengeld“ auch für die Kinderbetreuung gelten. So könnten Eltern ihre kranken oder aufgrund von Lockdown-Bedingungen betreuungsbedürftigen Kinder unter Bezug von Kinderkrankengeld betreuen. Im Jahr 2021 soll dabei zusätzlich die vergütete Dauer um zehn zusätzliche Tage pro Elternteil auf jährlich bis zu 20 Tage pro Elternteil oder 40 Tage für Alleinerziehenden steigen. Wer an der HAWK das Kinderkrankengeld beziehen würde, erhielte für diesen Zeitraum anstelle des Gehalts von der HAWK das Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Interessierte sollten daher vorab mit ihrer Krankenkasse klären, in welcher Höhe sie das Kinderkrankengeld zahlt und welche Nachweise für die Beantragung zu erbringen sind. Nach dem aktuellen Informationsstand der Perso-nalabteilung warten jedoch auch die Krankenkassen noch auf die Ausformulierung der gesetzlichen Neuregelung. Sobald Einzelheiten zum genauen Vorgehen bekannt werden, informiert die Personalabteilung in einer kommenden Ausgabe der HAWK.INFO.
Weitere Informationen liefern die folgenden Links:
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinderkrankengeld-wird-ausgeweitet/164738
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld.html
Bescheinigungen für Kinderbetreuungseinrichtungen
Sollten HAWK-Mitglieder für ihre Kinderbetreuungseinrichtung eine Bescheinigung benötigen, wenden sie sich an die zuständige Personalsachbearbeiterin oder den zuständigen Personalsachbearbeiter. Die Personalabteilung kann HAWK-Angehörigen lediglich bescheinigen, dass sie mit ihrem jeweiligen Arbeitszeitanteil an der Hochschule beschäftigt sind. Eine Bestätigung darüber, dass sie für die Aufrechterhaltung des Betriebs der Hochschule not-wendig sind, kann nicht erfolgen.
Bestätigung über Arbeit im Homeoffice für das Finanzamt
Aufgrund der sehr individuellen Regelungen in den einzelnen Bereichen kann die Personalabteilung lediglich be-scheinigen, dass sich die Hochschule seit Mittwoch, 18. März 2020, im weitgehend präsenzfreien Kernbetrieb befindet. Eine Bescheinigung insbesondere darüber, dass in der Hochschule kein Arbeitsplatz zur Verfügung stand, kann nicht erstellt werden.
Fragen zur Kinderbetreuung und zu Bescheinigungen beantwortet die zuständige Personalsachbearbeiterin oder der zuständige Personalsachbearbeiter.
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU und die Niedersächsische E-Rechnungs-Verordnung (NERechVO) verpflichtet öffent-liche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen. Sollte die Ausstellung einer elektronischen XRechnung an die HAWK gewünscht sein, findet sich ein entsprechendes Merkblatt zum Thema im Anhang dieser HAWK.INFO. Das Merkblatt erklärt alle notwendigen Angaben für die XRechnung und den Empfang von PDF-Rechnungen. Fragen zu dem Thema beantwortet Senta Dreher.
Kontakt:
Senta Dreher
Leitung Finanzbuchhaltung
E-Mail: senta.dreher@hawk.de
Telefon: 05121/881-226
In Bezug auf Urlaubsreisen ins Ausland bittet die Personalabteilung, dass sich Beschäftigte bei der Reiseplanung, unmittelbar vor Reiseantritt sowie nach der Rückkehr umfassend informieren, um insbesondere ernsthafte Gesundheitsgefahren für sich, für Kolleginnen und Kollegen sowie andere Kontaktpersonen im dienstlichen Bereich zu vermeiden. Informationen hierzu gibt es unter anderem
- auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts,
- in den jeweils geltenden Vorschriften der Landesregierung,
- dem Internetauftritt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie
- dem Internetauftritt des Robert-Koch-Instituts.
Insbesondere sollten Reisen in Gebiete, die von der Pandemie besonders betroffen sind, nach Möglichkeit vermieden werden.
Private Reisen können natürlich nicht untersagt werden, dennoch ist insbesondere zu beachten, ob nach der Rückkehr aus dem Ausland eine Quarantäne erfolgen muss.
Ist eine Quarantänepflicht im Vorfeld absehbar und soll die Reise dennoch angetreten werden, soll im Vorfeld mit der/dem Vorgesetzten geklärt werden, ob während der Quarantäne Arbeiten von zu Hause möglich sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Zeitraum durch Erholungsurlaub, Abbau von Zeitguthaben, unbezahltem Sonderurlaub etc. abgedeckt werden.
Nur im Fall einer vor Urlaubsantritt nicht absehbaren Quarantäne im Auslandsurlaub oder nach der Rückkehr besteht auch dann ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung nicht möglich ist, weil die Art der Arbeit eine Erledigung von zu Hause nicht zulässt oder die Quarantäne im Ausland besteht.
Die Personalabteilung bittet darum, ab sofort alle Urlaubsanträge und Zeiterfassungsbögen direkt an Claudia Sommer zu senden. Claudia Sommer von der Stabsstelle Forschung und Transfer unterstützt die Personalabteilung in der Bearbeitung dieser Unterlagen. Sie erreichen Claudia Sommer per E-Mail oder telefonisch.
Kontakt
Claudia Sommer
Forschung und Transfer
E-Mail: claudia.sommer@hawk.de
Tel.: 05121/881-276
Mit dem „Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie“ wurden unter anderem die Höchstbefristungsgrenzen des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wiss-ZeitVG) vorübergehend erweitert.
Gemäß § 7 Absatz 3 WissZeitVG verlängert sich die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 [vor der Promotion] und 2 [nach der Promotion] insgesamt zulässige Befristungsdauer um sechs Monate, wenn ein Arbeitsverhältnis nach § 2 Absatz 1 zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. September 2020 besteht. Weiterhin gibt es eine Verordnungsermächtigung für das BMBF, die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern, wenn dies aufgrund der Auswirkungen der Pandemie geboten erscheint.
Mit der Verlängerung der Höchstbefristungsgrenzen soll den Wissenschaftler/inne/n, die zum Zweck der Qualifizierung beschäftigt sind, die Möglichkeit gegeben werden, trotz der Phase pandemiebedingter Einschränkungen, ihre Qualifizierungsziele und damit auch ihre berufliche Weiterentwicklung weiterverfolgen zu können.
Wichtig ist, dass die Beschäftigungsverhältnisse nicht automatisch verlängert werden. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die zum Zweck der Qualifizierung geschlossen wurden und bei denen es pandemiebedingt zu Einschränkungen hinsichtlich der Qualifizierung kommt oder gekommen ist, ist es möglich, einen Antrag auf Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses zu stellen. Aus dem Antrag muss erkennbar sein, worin die pandemiebedingte Einschränkung lag/liegt und welche Auswirkungen dies auf die Erreichung des Qualifizierungsziels hat. Der Antrag ist über das Dekanat an die Leiterin der Personalabteilung, Maren Schlegel, zu richten. Auch für Rückfragen steht Maren Schlegel gern zur Verfügung.
Aufgrund des Hackerangriffs auf den E-Mail-Server der HAWK musste die Hochschule die Passwörter der Zugangs-konten zurücksetzen, um mögliche unbefugte Zugriffe auf die HAWK-IT-Systeme zu unterbinden. Die Hochschul-IT bittet alle Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden, die ihr Passwort noch nicht geändert haben, sich im Outlook-Webinterface auf mail.hawk.de mit der HAWK-E-Mail-Adresse oder dem HAWK-Kurznamen und dem aktuellen Passwort anzumelden. Das System fordert nach der Anmeldung automatisch dazu auf, ein neues Passwort zu vergeben. Bis zur Änderung des Passworts ist Arbeiten mit den HAWK-Systemen nicht möglich.
ACHTUNG: Öffnen Sie bitte keine E-Mails in englischer Sprache, die den Anschein erwecken, von der ZIMT IT zu stammen und klicken Sie dort auf keinen Fall auf einen Link, der beispielsweise verspricht, das alte Passwort weiter nutzen zu können. Hierbei handelt es sich um eine neue Welle an Phishing-Mails.
Das neue Passwort kommt nach der notwendigen Änderung an allen Systemen der HAWK, also etwa beim E-Mail-Server, den Computern, dem VPN-System, der HAWK-Cloud, Stud.IP, Moodle und anderen Diensten zum Einsatz. Das neue Passwort sollte natürlich aktuelle Sicherheitsstandards erfüllen, also mindestens Groß und Kleinbuch-staben sowie Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Vermeiden Sie dabei Worte, die sich leicht, etwa über eine Wör-terbuchsuche, erraten lassen. Auch Geburtstage oder andere öffentlich einsichtige Informationen sollten nicht in sicheren Passworten vorkommen. Es empfiehlt sich ebenfalls, für die HAWK kein Passwort zu verwenden, das sie bereits in einem anderen Nutzerkonto verwenden.
Zum Hintergrund:
Vorletzten Freitag haben Hacker eine Sicherheitslücke in Microsoft Exchange ausgenutzt, um sich unbefugt Zugriff auf den HAWK-E-Mail-Server zu verschaffen. Hierbei konnten die Angreifenden nach bisherigen Erkenntnissen glücklicherweise keinen umfassenden Zugriff auf das zentrale Zugangskontenregister der Hochschule erlangen. Auch Computer und Zugangskonten konnten sie nicht übernehmen. Um unnötige Sicherheitsrisiken zu vermeiden, musste die Hochschule den Zugriff auf das E-Mail-System in der vergangenen Woche und in der ersten Hälfte die-ser Woche vorübergehend auf das Hochschulnetz und die Verbindung in dieses per VPN beschränken. Der offene Zugang aus dem Internet hätte Hackern das Ausnutzen möglicherweise installierter Hintertüren sonst erheblich erleichtert. Um sicherzugehen, dass die Angreifenden bei ihrem digitalen Einbruch keine Manipulationen an der Server-Infrastruktur der Hochschule vorgenommen haben, hat die Hochschule die Expertise einer IT-Sicherheitsfirma hinzugezogen.
Die entsprechenden Sicherheitslücken konnte die IT mittels der aktuellen Microsoft Patches glücklicherweise be-reits schließen und auch der Experten-Sicherheitsbericht weist keine Manipulationen an den HAWK-Systemen auf. Die Angriffe fanden vorletzten Freitag statt, da zu diesem Zeitpunkt die Sicherheitslücke im Exchange Server kurz vor der Schließung durch das entsprechende Sicherheitsupdate von Microsoft stand. Weil in der HAWK jedoch alle Dienste von den Arbeitscomputern oder der E-Mail-Adresse bis zur Cloud pro Nutzer*in auf ein und denselben Account und damit auf dasselbe Passwort aufbauen, sah sich die HAWK dazu gezwungen, eine hochschulweite Neuvergabe der Passwörter einzuleiten, um das Restrisiko eines bekanntgewordenen Passworts auszuschließen.
Kontakt
ZIMT IT
E-Mail: it-service.it@hawk.de
Tel.: 05121/881-666
In Ausgabe 4 der HAWK.INFO aus dem November 2020 hat die ZIMT IT angekündigt, die Einstellungen für das Konferenzsystem Zoom aus Sicherheits- und Datenschutzgründen hochschulweit zu ändern. Die IT hatte sich jedoch dazu entschlossen, die Änderungen ins Jahr 2021 zu verschieben. Der neue Termin für die Umstellung steht jetzt bevor: Am Mittwoch, 24. März 2021, plant die IT die neuen Einstellungen um 10:00 Uhr zu aktivieren. Diese dienen als Standard für alle HAWK-Lizenzen.
Neben den globalen Sicherheitseinstellungen können alle Zoom-Nutzenden an der HAWK auch dazu beitragen, die Daten noch besser zu schützen. Die IT hat hierzu eine Handreichung zur Zoom-IT-Sicherheit erstellt, welche die Einstellungsoptionen zur Erhöhung der Datensicherheit aufführt und erklärt. Zusätzlich zu dieser Information liegen dem Anhang dieser HAWK.INFO zudem Empfehlungen zu den Einstellungen in Zoom bei. Mit diesem Paket aus Datenschutzmaßnahmen, einem geänderten Vertrag, globalen Sicherheitseinstellungen und der Handreichung für individuelle Einstellungen erhöht die Hochschule die Sicherheit praxisgerecht.
Zum Schluss weist die IT noch darauf hin, dass die HAWK neben Zoom auch die quelloffene Videokonferenzsoftware BigBlueButton anbietet. Durch den Betrieb der Open Source-Software auf eigenen Servern gewährleistet die HAWK alle Aspekte des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Sollten noch Fragen offen sein oder Sie Hilfe benötigen, steht die ZIMT IT gern per E-Mail zur Verfügung.
Kontakt
ZIMT IT
E-Mail: it-service.it@hawk.de
Tel.: 05121/881-666
Die ZIMT IT warnt vor vermehrten Phishing-Angriffen auf HAWK-E- Mail-Adressen. Mit einem vorgeblichen Update des HAWK-Mailsystems (Outlook, Exchange) wollen die Angreifenden widerrechtlich Zugriff auf die Zugangsdaten von HAWK-Mitgliedern erlangen. Bitte klicken Sie bei solchen Mails in keinem Fall auf die angehängten Links! Fragen Sie im Zweifel in der IT nach!Die IT möchte noch einmal deutlich machen, warum derartige Angriffe für die Hochschule so gefährlich sein können. Es geht aus Sicht der Angreifenden nicht nur um den bloßen Zugang zu den digitalen Konten. Für die Hacker ist ein solcher Zugang vielmehr der Ausgangspunkt für eine großangelegte Infiltration des Hochschulnetzwerkes.
Die Folgen können katastrophal sein, wie die Beispiele der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Ruhr-Universität Bochum zeigen. Hier standen bis zu mehreren Wochen die wichtigsten digitalen Systeme der Hochschulen still. Fast das ge-samte Netzwerk, inklusive aller Computer musste neu installiert werden. Ebenso mussten die Universitäten für alle Nutzerinnen und Nutzer neue Passwörter per Brief ausgeben. Bei uns an der HAWK wären dies rund 10.000 Personen. Auch wenn sich ein Angriff nicht mit hundertprozentiger Sicherheit verhindern lässt, können Sie doch viel tun, um diesen sehr viel unwahrscheinlicher zu machen.
- Seien Sie stets wachsam bei verdächtigen E-Mails und fragen Sie im Zweifel nach!
- Geben Sie Ihr Passwort nur auf Webseiten ein, die eindeutig der HAWK zuzuordnen sind. (hawk.de/hawk-hhg.de im Adressfeld).
- Ändern Sie Ihr Passwort nur über das HAWK-Passwortportal, per mail.hawk.de, oder direkt am Computer.
- Verwenden Sie unterschiedliche Passwörter für private und berufliche Zwecke.
- Verzichten Sie, wenn möglich, auf Administrationszugänge.
- Sollten Sie ungewöhnliches Verhalten beobachten, melden Sie dies bitte direkt an cert.it@hawk.de.
- Verzichten Sie auf Speichermedien, die Sie beruflich und privat nutzen. Nutzen Sie im Zweifel unsere Cloud unter cloud.hawk.de.
- Verwenden Sie keine gefundenen USB-Sticks, sondern geben diese bei der IT ab.
Bitte beachten Sie diese Hinweise. Um die Sicherheitsstandards weiter zu erhöhen, wird die ZIMT IT noch weitere Maßnahmen ergreifen, über die sie hier vorab informiert:
- Überprüfung von Links (URLs): E-Mail Inhalte mit Links werden auf schädliche Inhalte überprüft. Vom System erkannte schädliche Webseiten werden zukünftig zum Schutz der HAWK-Mitglieder blockiert.
- Die Webmail-Oberfläche (Anmeldemaske) wird dem Corporate Design angepasst (HAWK-Logo). Die Bedienung der Outlook-Webmail-Oberfläche ändert sich dadurch nicht.
- Alte E-Mail-Adressen mit den unten aufgeführten Domänen verlieren ihre Gültigkeit. Bitte stellen Sie bis Jahresende sicher, dass nur noch Ihre Adresse mit der @hawk.de Domäne genutzt wird.
- Beachten Sie bitte auch externe Online-Portale, wo Ihre alte E-Mail-Adresse als Benutzername registriert ist.
Die folgenden alten HAWK-Domain-Endungen verlieren ab Jahresende ihre Gültigkeit:
@hawk-hhg.de
@b.hawk-hhg.de
@g.hawk-hhg.de
@k.hawk-hhg.de
@m.hawk-hhg.de
@n.hawk-hhg.de
@r.hawk-hhg.de
@s.hawk-hhg.de
Das ZIMT IT verteilt über die HAWK-Cloud häufig nachgefragte Software für den heimischen Einsatz an alle Studierenden, Lehrenden und Bediensteten. Wer sich bei der HAWK-Cloud anmeldet, findet dort jetzt den geteilten Ordner „Oeffentliche Software - HAWK“. Der Ordner umfasst Anwendungen sowie fakultätsbezogene Programme für die Nutzung durch alle Hochschulangehörigen. Unter der Programmauswahl bietet das ZIMT IT beispielsweise die Telefon- und Chatsoftware Cisco Jabber und IBM SPSS 26.
Auch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) hat die Präsenz der Mitarbeitenden reduziert, sodass es bei der Auszahlung von antragsbedingten Leistungen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist derzeit eingeschränkt. Die pünktliche Auszahlung der laufenden Bezüge (Entgelt, Besoldung, Ruhegehalt) sowie ggf. Kindergeld ist aber sichergestellt.
Leider lassen sich viele Verfahren nicht so schnell und einfach umstellen, wie es in anderen Bereichen gerade möglich ist. Um allen das Leben dennoch ein wenig zu erleichtern, ist es derzeit aber möglich, viele Anträge und Formulare zumindest vorab per E-Mail an die Personalabteilung zu schicken. Dadurch können sie bereits bearbeitet werden, so dass Verzögerungen im Ablauf vermieden werden. Insbesondere bei Arbeitsverträgen ist es aber weiterhin notwendig, unterschriebene Originale zu haben. Wenden Sie sich bei Fragen gern an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in in der Personalabteilung.
Vor zwei Jahren war der Auftakt – nun steht das Forschungsinformationssystem (FIS) allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie relevanten Fachabteilungen der HAWK zur Verfügung. Auch nicht-angemeldete Interessierte können sich im Portal über öffentlich sichtbare Forschungsaktivitäten der HAWK wie Publikationen und Forschungsprojekte informieren.
Das FIS lässt sich unter folgender Adresse erreichen:
https://hisinone.hawk.de
Das FIS auf Basis der Software HISinOne befindet sich noch im Aufbau und wird sukzessive weiterentwickelt. Im FIS sammelt die HAWK alle Forschungs- und Transferaktivitäten. Die Hochschule macht dabei die Tätigkeiten sichtbar und bereitet sie auch für Berichtsanforderungen auf.
Die nächste Schulung für Anwenderinnen und Anwender bietet die HAWK wie folgt an:
- Freitag, 27. November, 2020, 09:00 Uhr
- Anmeldung per Mail an diana.schmidt@hawk.de
- Je nach Nachfrage folgen weitere Schulungen
Kontakt: Diana Schmidt
Forschungsreferentin Stabsabteilung Forschung und Transfer, Projektleitung Forschungsinformationsmanagement
E-Mail: diana.schmidt@hawk.de
Tel.: 0551/3705-259
Weitere Informationen gibt es unter:
www.hawk.de/fis
In der aktuellen Situation bieten verschiedene Einrichtungen der HAWK Lehrenden und Studierenden für den Bereich Online-Lehre Unterstützung in Form von Online-Seminaren an.
Für Lehrende
- Stud.IP-Einführung: Basics für neue Lehrende (Montag, 12. April 2021, 08:30 – 10:00 Uhr – Dozentin: Cornelia Roser)
Sie steigen zum Sommersemester 2021 in die Lehre an der HAWK ein oder sind schon eine Weile dabei und möchten sich aber Stud.IP erneut von Grund auf anschauen? Dann ist dieses Online-Seminar für Sie das Richtige! Wir werden prüfen, wie Sie Ihre Lehre organisieren, wie Sie den Studierenden Orientierung ge-ben und wie der Einstieg in die Online-Lehre gelingt. Ein weiteres Online-Seminar für Stud.IP-Fortgeschrittene bietet die HAWK zeitnah an. In dem Angebot soll es unter anderem darum gehen, wie sich Online-Lehre interaktiv gestalten lässt.
Das aktuelle Angebot mit konkreten Zeitangaben und Links zu den Live-Online-Räumen befindet sich auf der Startseite von Stud.IP und dort rechts oben in den „Ankündigungen“.
Die Online-Seminar- und Beratungsangebote der AG Online-Lehre gibt es auch hier:
https://www.hawk.de/de/studium/projekte/online-lehre-wer-was-wie-wo
Die auf Stud.IP eingerichtete (interne) Informationsplattform „Lehre in Zeiten von Corona“ enthält eine umfangrei-che Materialsammlung (Tools, Handreichungen, Literatur – s. Dateibereich und Wiki) zu anwendungsbezogenen und didaktischen Fragen der Online-Lehre: Stud.IP- Veranstaltung „Lehre in Zeiten von Corona“
In spannenden Online-Workshops entdecken Schülerinnen und Schüler am bundesweiten Zukunftstag Studien-gänge und Berufe an der HAWK. Der auch als „Girls’ Day und Boys’ Day“ bezeichnete Tag gibt am Donnerstag, 22. April 2021, Kindern und Jugendlichen Einblicke in geschlechteruntypische Berufe. Mädchen können Bereiche für sich entdecken, die bisher eher untypisch für die Studien- und Berufsentscheidung junger Frauen sind. Jungen lernen Berufsfelder kennen, in denen aktuell nur wenige Männer arbeiten.
Online-Workshops:
Die Fakultät Ressourcenmanagement baut mit Mädchen der Klassenstufen 7 bis 8 zu Hause ein Solarauto. Im Workshop der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit erfahren Jungen der Klasse 9, welche Berufschancen in Krip-pe, Kindergarten und Hort der Studiengang „Kindheitspädagogik“ bietet. In einem weiteren Workshop lernen sie, was das Besondere am Beruf des Sozialarbeiters und dem Studiengang Soziale Arbeit ist. Die HAWK-Bibliothek bietet Jungen der Klasse 9 einen virtuellen Einblick in ihre alltägliche Arbeit und vermittelt das effektive Suchen in Google.
Der Bereich Soziale Arbeit der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen lädt Jungen der Klassen 7 bis 9 ein, sich mit dem Thema Behinderung auseinander zu setzen. Mit der Fakultät Gestaltung entwerfen Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 das „Bett der Zukunft“. Jungen der Klassenstufe 9 erhalten einen Kurs im „Zeichnen an der Hochschule“. Die HAWK freut sich ab sofort über Anmeldungen. Nähere Informationen zu den Workshops und zum Anmeldeverfahren finden sich auf der Homepage hawk.de/zukunftstag.
An alle Beschäftigten: Weitere Angebote willkommen
Wer Interesse hat, sich mit einem digitalen Workshop am Zukunftstag zu beteiligen, meldet sich gern zeitnah im Gleichstellungsbüro per E-Mail unter gleichstellung@hawk.de. Das Angebot sollte mindestens zwei Stunden dau-ern.
Kontakt:
Elisa Kiehl
Gleichstellungsbüro
E-Mail: gleichstellung@hawk.de
Tel.: 05121/881-187
Am Donnerstag, 22. April 2021, findet der nächste Zukunftstag für Mädchen und Jungen der Klassenstufen 5 bis 9 statt. Das Präsidium hat beschlossen, dass die HAWK den Aktionstag aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausschließlich digital veranstaltet.
Die Hochschule bittet die Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Stabsstellen, kreative und spannende digitale (Kurz-)Workshops für die Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und diese über ein Videosystem (beispielsweise Zoom) anzubieten. Dauer und Uhrzeit sind dieses Mal frei wählbar, eine gemeinsame Begrüßung findet nicht statt. Um ein altersgerechtes Angebot sicherzustellen, richtet sich ein Workshop entweder an die Klassenstufen 5 bis 6, 7 bis 8 oder die Klassenstufe 9. Die Schülerinnen und Schüler melden sich im Vorfeld für einen Workshop an. Die Koordination des Anmeldeverfahrens und die begleitende Organisation übernimmt das Gleichstellungsbüro.
- Ein Workshop soll sich an Mädchen richten, wenn der Frauenanteil im vorgestellten Studienbereich oder Beruf unter 40 Prozent beträgt (beispielsweise in technischen- und naturwissenschaftlichen Bereichen).
- Ein Workshop soll sich an Jungen richten, wenn der Männeranteil im vorgestellten Studienbereich oder Beruf unter 40 Prozent beträgt, (beispielsweise in sozialen, erzieherischen, künstlerischen Bereichen oder der Verwaltung).
- Ein Workshop kann sich nach Rücksprache mit dem Gleichstellungsbüro an alle Geschlechter richten, wenn er einen Studienbereich oder Beruf vortellt, in dem die Geschlechterverteilung ausgewogen ist (40 bis 60 Prozent Frauen- oder Männeranteil).
Eine Hilfestellung, ob sich ein Workshop für Mädchen, Jungen oder alle Geschlechter nach diesen Maßgaben eignet, bietet eine Auswertung der Frauen- und Männeranteile in den Studiengängen der HAWK (siehe Anlage in dieser HAWK.INFO). Außerdem berät das Gleichstellungsbüro hierzu gern.
Alle Beschäftigten, die sich beteiligen möchten, können das Angebotsformular (siehe Anlage) bis Freitag, 15. Januar 2021, ausgefüllt an gleichstellung@hawk.de zurücksenden.
Weitere Informationen zum Zukunftstag: www.hawk.de/zukunftstag Kontakt: Elisa Kiehl Gleichstellungsbüro E-Mail: gleichstellung@hawk.de Tel.: 05121 /881-187
Nach wie vor werden die Stiftung Universität Hildesheim und die HAWK im gemeinsamen Weiterbildungsprogramm ihre Angebote dynamisch und agil sowie überwiegend online gestalten. Das heißt erneut, dass beide Hochschulen in ihrer Zusammenarbeit ihre Lernformate den aktuellen Möglichkeiten anpassen und Inhalte ergänzen, sobald sich ein neuer Weiterbildungsbedarf ergibt oder der Kreis des Personals einen solchen benennt. Das Mitwirken der Mitarbeitenden ist also wie immer gewünscht und gefragt. Das Team des Weiterbildungsprogramms freut sich auf einen regen Austausch und viele neue Lern-Erlebnisse.
Ganz neu im Programm und daher besonders erwähnenswert ist die „Bewegte Pause“. Sie bringt den Sport für 30 Minuten ins Büro oder ins Homeoffice. Die Maßnahme motiviert dazu, sich vom Schreibtischstuhl zu lösen und Kräftigungs-, Dehn-, Mobilisierungs- und Entspannungsübungen für den ganzen Körper zu lernen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Übungen für den Rücken-, Nacken- und Schulterbereich. Nähere Infos zur „Bewegten Pause“ und zum aktuellen Programm liefert der folgende Link:https://www.uni-hildesheim.de/dez1/personalentwicklung-fort-und-weiterbildung/
Kontakt:
Christian Degenhardt
Ansprechperson an der HAWK
E-Mail: christian.degenhardt@hawk.de
Tel.:05121/881-105
Gundula Sperling
Ansprechperson an der Uni Hildesheim
E-Mail: sperling@uni-hildesheim.de
Tel.: 05121 883-92608
Zum bevorstehenden Sommersemester hat die Hochschulübergreifende Weiterbildung (HüW) der Hochschule Hannover und der HAWK das neue Programm für den Frühling und den Sommer 2021 online veröffentlicht. Die Veranstaltungen finden sich auf der Seite der Hochschulübergreifenden Weiterbildung.
Die gedruckte Fassung befindet sich auch schon auf dem Weg – die Hochschule wird sie voraussichtlich noch vor Ostern verteilen. Das Team der HüW freut sich auf zahlreiche Online-Kurse, viele Anmeldungen und einen regen Austausch über Landes- und Institutionengrenzen hinweg sowie Feedback, Rückfragen und Anregungen – und zwar trotz Kontaktbeschränkungen.
Kontakt:
Christian Degenhardt
Hochschulübergreifende Weiterbildung an der HAWK
E-Mail: christian.degenhardt@hawk.de
Tel.: 05121/881-105
Korruption vorzubeugen und Aufklärung zu leisten, hat selbst in Pandemiezeiten einen hohen Stellenwert, wenn eine große Anzahl an Mitarbeitenden zu Hause im Homeoffice arbeitet. Um für das Thema zu sensibilisieren, hat die Universität Hildesheim zusammen mit der HAWK im Rahmen des Weiterbildungsprogramms bereits im Jahr 2019 eine Veranstaltung zur Korruptionsprävention mit der Vortragenden Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff aus-gerichtet.
Die PowerPoint-Präsentation des Vortrags liegt dieser HAWK.INFO als Anhang bei. Die Informationen und insbe-sondere Beispiele helfen bei der Sensibilisierung aller Hochschulmitglieder für dieses Thema. Als weiterer Anhang liegt dieser E-Mail ein Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen bei. Weitere Informationen liefert die Website „Korruptionsprävention und -bekämpfung“. Fragen hierzu beantwortet HAWK-Justiziarin Ingrid Mintrup.
Kontakt:
Ingrid Mintrup
Justiziariat / Berufungen
E-Mail: ingrid.mintrup@hawk.de
Tel.: 05121/881-127
Gewohnte Abläufe mussten verändert werden oder sind zurzeit unmöglich. Trotz allem erfahren wir ein großes Engagement der Beschäftigten. Die aktuellen Regelungen haben natürlich auch Auswirkungen auf die Arbeit des Personalrats. Die Umstellung vom gewohnten Präsenzbetrieb auf ein „digitalisiertes“ Miteinander wirft viele Fragen auf und wird von den Beschäftigten der HAWK unterschiedlich bewältigt.
Da die Büros und Labore noch weiterhin geschlossen bleiben, läuft die mobile Telearbeit bis auf weiteres ohne Antrag weiter.
Alle Mitglieder des Personalrats stehen ihren Kolleginnen und Kollegen weiterhin mit Rat zur Seite, haben ein offenes Ohr für Fragen, Sorgen und Nöte. Wir freuen uns auch über an uns herangetragene Wünsche und Anregungen. Mehr denn je sind eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure der HAWK, konstruktives und kooperatives Handeln gefragt. Eine Herausforderung, der wir uns gerne stellen. Dafür sind wir da!
Auch im Januar 2021 bietet LernkulTour wieder Veranstaltungen im Rahmen der Hochschuldidaktischen Weiterbil-dung an. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden diese online stattfinden und sich konkret mit der Situation der Online-Lehre beschäftigen. Für den Januar stehen folgende Themen auf dem Plan:
- Mehr Kontakt in der Online-Lehre. Auch in virtuellen Veranstaltungen zur Teilnahme aktivieren und in Bezie-hung gehen.
- Selbstlernaufgaben für Studierende – motivierend und lernintensiv gestalten
Details zu diesen Veranstaltungen und Beratungsangeboten finden Interessierte fortlaufend aktualisiert unter www.hawk.de/hochschuldidaktik. Den jeweiligen Zugang zu den Online-Weiterbildungen erhalten Teilnehmende zeitnah zur Veranstaltung nach ihrer verbindlichen Anmeldung per E-Mail bei meike.siegfried-laferi@hawk.de
Um die Angehörigen der HAWK vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, hat die Hochschule über den Verlauf der Pandemie viele Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die den Alltag direkt der Situation anpassen. Um viele Fragen vorab bereits zu klären, hat die Personalabteilung Informationen zum Umgang mit Betreuungsausfällen, Vorstellungsgesprächen, befristen Verträgen bei Promovierenden in der Coronavirus-Pandemie und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder einer Quarantäne zusammengestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an die/den für Sie zuständige/n Personalsachbearbeiter/in.
Zusätzlich gibt es die Zentrale HAWK-Corona-Hotline unter 05121/881-500
Rufen Sie die Hotline insbesondere an, wenn Sie:
- positiv auf das Virus getestet wurden und Kontakte an der Hochschule hatten.
- Krankheitssymptome, aber keinen Test haben und sich unsicher sind, ob Sie an die Hochschule kommen sollten – zur Abstimmung des weiteren Vorgehens auf Basis des Merkblatts „Krankheitssymptome“.
Verhalten im Fall von fehlenden Betreuungsmöglichkeiten
Für den Fall, dass aufgrund einer Quarantäne-bedingten Ganz- oder Teil-Schließung von Schulen, Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen nicht gewährleistet ist, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der/dem Vorgesetzten und der Personalabteilung auf – am besten telefonisch und zusätzlich mit einer kurzen Nachricht per E-Mail, in der die betroffene Einrichtung und der voraussichtliche Zeitraum genannt sind. Sobald eine schriftliche Aufforderung der betroffenen Einrichtung oder eines Gesundheitsamtes vorliegen, reichen betroffene HAWK-Angehörige diese Information nach. In einer solchen Quarantäne-Situation gilt die Entgeltfortzahlung und die betroffene Person arbeitet aus dem Homeoffice – natürlich in Absprache mit der jeweiligen Leitung. Entgeltfortzahlung gilt auch für diejenigen, deren Arbeitsaufgaben nicht in Heimarbeit möglich sind.
Vorstellungsgespräche
Vorstellungsgespräche finden in der Regel digital statt. Ausnahmen sind nur mit besonderer Begründung und in Abstimmung mit dem Sicherheitsingenieur Hans-Henning Hennies möglich.
Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitgesetz (WissZeitVG) für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die zur Qualifizierung beschäftigt werden
Das „Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie“ hat unter anderem die gesetzlichen Höchstbefristungsgrenzen über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wiss-ZeitVG) vorübergehend erweitert. 7/9 Gemäß § 7 Absatz 3 WissZeitVG verlängert sich die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 [vor der Promotion] und 2 [nach der Promotion] insgesamt zulässige Befristungsdauer um sechs Monate, wenn ein Arbeitsverhältnis nach § 2 Absatz 1 zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. September 2020 besteht. Dies weitet das neue Gesetz auf Beschäftigungsverhältnisse aus, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.03.2021 begründet wurden/werden.
Mit der Verlängerung der Höchstbefristungsgrenzen sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zum Zweck der Qualifizierung beschäftigt sind, trotz der Phase pandemiebedingter Einschränkungen, ihre Qualifizierungsziele und damit auch ihre berufliche Weiterentwicklung weiterverfolgen können.
Wichtig ist, dass die Beschäftigungsverhältnisse nicht automatisch verlängert werden. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die zum Zweck der Qualifizierung geschlossen wurden und bei denen es pandemiebedingt zu Einschränkungen hinsichtlich der Qualifizierung kommt oder gekommen ist, ist es möglich, einen Antrag auf Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses zu stellen. Aus dem Antrag muss erkennbar sein, worin die pandemiebedingte Einschränkung lag/liegt und welche Auswirkungen dies auf die Erreichung des Qualifizierungsziels hat. Der Antrag ist über das Dekanat an die Leiterin der Personalabteilung, Maren Schlegel, zu richten.
Auch für Rückfragen steht Maren Schlegel gern zur Verfügung.
Maren Schlegel
Leiterin Personalabteilung
Tel.: 05121/881-122 oder hausintern 71-122
E-Mail: maren.schlegel@hawk.de
Entgeltfortzahlung in verschiedenen Fällen
Während einer Quarantäne oder auch in regulären Krankheitsfällen gilt die Entgeltfortzahlung.
Der Senat hat am Mittwoch, 10. Februar 2021, in einer Richtlinie beschlossen, ein Gremium einzurichten, das Be-schwerden im Zusammenhang mit Gleichbehandlungsfragen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bearbeitet und den Umgang mit Eingaben und Beschwerden an der HAWK insgesamt thematisiert. Der Senat setzt das Gremium in Abstimmung mit dem AStA, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat nach Sta-tusgruppen zusammen. Wer als Hochschulmitglied bei diesem erstmals einzurichtenden Gremium mitwirken möchte, kann dieses Interesse dem Senat, dem AStA, der Gleichstellungsbeauftragten, dem Personalrat oder dem Präsidialbüro möglichst bis zum Mittwoch, 14. April 2021, mitteilen.
Nähere Informationen liefert die Richtlinie unter dem folgenden Link
Seit der Zählung im Sommersemester 1998 verzeichnet die HAWK 27413 Alumni. Bis heute stellen Alumni eine wichtige Gruppe dar, denn sie sind diejenigen, die nach ihrem Abschluss ihre erworbenen Fachkenntnisse und Erfahrungen in die Welt tragen und diese in kleinen und auch in großen Teilen verändern. Darauf ist die HAWK stolz.
Viele stehen bis heute noch im Kontakt mit den Alumni. Sie können uns tatkräftig bei unserer Suche unterstützen.
Die Hochschule sucht Geschichten und Erfahrungen der HAWK-Alumni:
- Wer hat schon vor 50 Jahren an der HAWK studiert?
- Wer hat noch alte Fotos, Zeitungsartikel, Geschichten oder ähnliches von damals?
- Wer sind unsere bekanntesten, erfolgreichsten und spannendsten Alumni?
- Gibt es „HAWK-Ehen“ und / oder „HAWK-Babys“?
Die Geschichten und Fotos sammelt die Hochschule für die Jubiläumszeitung. Mit Geschichten, Zitaten, Fotos oder kurzen Interviews soll die Zeitung bunt und abwechslungsreich werden. Zudem sammelt die HAWK die Geschichte für die Kampagne „Wie läufts bei …?“. Die Hochschule lädt alle Alumni herzlich ein, sich über die Website www.hawk.de/alumni-portrait anzumelden und ein Portrait hochzuladen.
Bitte senden Sie alle Beiträge bis zum Freitag, 16. April 2021, an Daniela Zwicker: daniela.zwicker@hawk.de
Kontakt:
Daniela Zwicker
Forschung und Transfer
E-Mail: daniela.zwicker@hawk.de
Tel.: 05121/881-579
Die Coronavirus-Pandemie hat viele Studierende in eine finanzielle Notlage gebracht: Der Nebenjob fällt dauerhaft weg oder läuft nur reduziert, Eltern sind in Kurzarbeit und häufig stoßen auch eigene finanzielle Rücklagen bereits an ihre Grenze. In der Folge werden Gelder für Lebenshaltungskosten und Materialien fürs Studium knapp. Um die Studierenden hier zu unterstützen, hat die HAWK deshalb einen Zukunftsfonds ins Leben gerufen. Seit Mai 2020 hat die Hochschule viele Spenden gesammelt und damit schon mehr als 100 Studierende unterstützt. Die HAWK erreichen auch weiterhin Anfragen hierzu. 5/6
Sollten Studierende durch die Coronavirus-Pandemie in eine finanzielle Notlage gekommen sein, können sie eine Anfrage an Daniela Zwicker mit dem Betreff „Zukunftsfonds“ unter der Adresse daniela.zwicker@hawk.de stellen. Die HAWK vergibt einen Höchstbetrag von 350 Euro.
Wer für den Zukunftsfonds spenden möchte, kann Studierende schon ab einem Mindestbetrag von 5 Euro unterstützen. Jede Spende zählt und hilft.
Alle Informationen zum Zukunftsfonds finden sich unter:
www.hawk.de/zukunftsfonds
Kontakt: Daniela Zwicker
Forschung und Transfer
E-Mail: daniela.zwicker@hawk.de
Tel.: 05121 /881- 579
Unter der Überschrift „Das Wichtigste für Familien in Kürze“ hat der HAWK-Familienservice eine Reihe von wichtigen Informationen zum Schul- und Kitabetrieb im Lockdown zusammengestellt. Die Übersichtsseite des Familien-service informiert direkt beispielsweise über die Erhöhung der Kinderkrankentage. Das Kinderkrankengeld soll sich im Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind und für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppeln. Das Konzept der Kinderkrankentage hat sich zudem um den Anwendungsbereich Kita- und Schul-schließung erweitert.
Kontakt:
Nicola Hille
Gleichstellungsbeauftragte
Tel.: 05121/881-569
E-Mail: nicola.hille@hawk.de
Merle Klintworth
Familienservice
Tel.: 05121/881-148
E-Mail: merle.klintworth@hawk.de
Der Beratungsservice Gesundheitsmanagement der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozial-medizin Niedersachsen e. V. macht auf neue Angebote für interessierte Kolleginnen und Kollegen aufmerksam. Bei dem Programm mit dem Titel „Time Out“ handelt es sich um Telefonische Kurzveranstaltungen von 30 Minuten rund um die Themen Arbeit und Gesundheit für alle Interessierten aus der Landesverwaltung. Jeden Monat gibt es eine Veranstaltung unter diesem Motto. Über die einzelnen Veranstaltungen und weitere Informationen für das erste Quartal 2021 informiert der Flyer im Download-Bereich.
Kontakt:
Christian Degenhardt
Personalabteilung
E-Mail: christian.degenhardt@hawk.de
Tel.: 05121/881105
Das Gebäudemanagement bittet darum, leere Flaschen der bereitgestellten Hand- und Flächendesinfektionsmittel an den Hausdienst zurückzugegeben. Die leeren Flaschen werden erneut befüllt und wieder innerhalb der Hochschule ausgegeben.
Kontakt
Michael Schlüter
Technischer Leiter Gebäudemanagement
E-Mail: michael.schlueter1@hawk.de
Tel.: 05121 / 881-694
Die jährliche Glasreinigung am HAWK-Standort Von-Ossietzky-Straße 99 findet von Montag, 12. April 2021, bis Montag, 19. April 2021, statt. Soweit durch Präsenz möglich, bittet die Hochschule, Fensterbänke zur Glasreini-gung frei zu räumen. Die örtlichen Hausdienstkolleginnen und -kollegen stehen bei Bedarf für Rückfragen oder Hilfestellung gern zur Verfügung.