Das Wichtigste für Lehrende in Kürze
- Präsenzveranstaltungen sind nur als Ausnahme unter Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung zulässig (sofern sich der Hygieneplan einhalten lässt)
- In Dienstfahrzeugen gilt FFP2-Maskenpflicht für Mitfahrende, sobald sich der Mindestabstand im Dienstfahrzeug nicht einhalten lässt
Informationen und Regelungen
Zur diesjährigen Betriebsschließung 2020 hat die Personalabteilung einige Rückfragen bekommen und gibt hier weitere Informationen zur administrativen Umsetzung:
Beschäftigte:
Die Hochschule ist im Zeitraum vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 03. Januar 2021 geschlossen. Anträge auf Ausnahmen von der Betriebsschließung sind, wie in den Vorjahren, mit einer kurzen Begründung an den Hauptberuflichen Vizepräsidenten Martin Böhnke zu richten und werden von ihm entschieden.
Der Zeitraum vom Montag, 21. Dezember 2020, bis Mittwoch, 23. Dezember 2020, ist als Ausgleich für die pandemiebedingte Mehrbelastung für alle arbeitsfrei. Bereits beantragter Urlaub wird gutgeschrieben – hierfür ist kein Antrag notwendig.
Wer in diesem Zeitraum trotzdem mit Ausnahmeantrag arbeiten muss, kann die drei Tage in Absprache mit den Vorgesetzten später ausgleichen.
Für die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr ist Urlaub zu beantragen oder Zeitguthaben aus der Zeit vor der Coronavirus-Pandemie zu nehmen und im Arbeitszeitnachweis zu vermerken. Im Einzelfall dürfen auch Minusstunden aufgebaut werden, die im Rahmen der regulären Arbeitszeiterfassung wieder ausgeglichen werden können.
Sollte es weitere Rückfragen geben, wenden Sie sich gern an die für Sie zuständige Person in der Personalabteilung.
Lehrveranstaltungen:
Im Zeitraum vom Montag, 21. Dezember 2020. bis Mittwoch, 23. Dezember 2020, fallen auch Präsenz-Lehrveranstaltungen im Rahmen der Betriebsschließung aus. Anträge auf Ausnahmen sind mit einer kurzen Begründung an den Hauptberuflichen Vizepräsidenten Martin Böhnke zu richten und werden von ihm genehmigt oder abgelehnt. Fakultäten können einen Sammelantrag stellen. Reine Online-Lehrveranstaltungen, die notwendig und bereits geplant sind, können stattfinden.
Der Verdacht und das Auftreten einer COVID-19-Erkrankung ist aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes dem jeweiligen Gesundheitsamt und der arbeitgebenden Einrichtung zu melden.
Für Rückkehrende aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten ODER bei einem Verdacht auf Kontakt zu Coronavirus-Erkrankten empfiehlt das RKI bei Auftreten von akuten respiratorischen Krankheitssymptomen (Husten, Fieber, Atemnot) sofort Maßnahmen zu ergreifen:
Telefonische Kontaktaufnahme mit
• der eigenen Hausarztpraxis am Wohnort
• alternativ mit dem Kassenärztlichen Notdienst unter der bundeseinheitlichen Tel. Nr. 116 117
• und dem Gesundheitsamt am jeweiligen HAWK-Standort
• der vorgesetzten Person und der Personalabteilung der HAWK
Gesundheitsamt Landkreis Hildesheim
Info-Telefon „Corona“: +49 5121 309 7777
Erreichbar: Montag – Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 -12:00 Uhr
Gesundheitsamt Landkreis Holzminden
Tel. +49 5531 707-372
Email: gesundheitsamt@landkreis-holzminden.de
Gesundheitsamt Landkreis Göttingen
Tel. +49 551 400-4802
Email: gesundheitsamt@goettingen.de
Der Hygieneplan wird laufend evaluiert und ggf. durch neue Evidenz oder rechtliche Rahmenbedingungen geändert oder angepasst.
Alle Informationen zum Hygieneplan und der Gefährungsbeurteilung finden Sie auf der laufend aktualisierten Seite zum Infektionsschutz an der HAWK.
In den letzten Wochen haben sich viele Fragen zur aktuellen Umsetzung der Maskenpflicht an der HAWK ergeben. Aus diesem Grund informiert die Stabsstelle Sicherheitsingenieur hier explizit zu den derzeit gültigen Regeln: Die Benutzung von Mund-Nasen-Bedeckungen regelt der aktuelle Hygieneplan der HAWK. Dieser verfolgt das Ziel, durch präventives Handeln alle Beteiligten zu schützen und die Gesundheit aller zu sichern. Um diese Ziele zu erreichen, sind in bestimmtem Bereichen und Situationen Mund- und Nasenbedeckungen zu tragen.
Für alle Angehörigen, Mitglieder und Besucherinnen und Besucher (Dritte) der HAWK gilt:
Auf dem Gelände und in den Gebäuden der HAWK ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung bis zum Ar-beitsplatz erforderlich. Am Arbeitsplatz kann bei Wahrung des Mindestabstands die Mund-und Nasenbedeckung abgelegt werden.
Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Klausuren und Gremienarbeiten
Auch bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Klausuren und Gremienarbeiten ist das Tragen einer Mund- und Nasen-bedeckung grundsätzlich bis zum Arbeitsplatz/Prüfungsplatz erforderlich. Am Sitzplatz kann dann ebenfalls auf eine Mund- und Nasenbedeckung verzichtet werden, sofern sich Sicherheitsabstände einhalten lassen.
Der Hygieneplan wird laufend evaluiert und gegebenenfalls durch neue Erkenntnisse oder neue rechtliche Rah-menbedingungen geändert oder angepasst. Der aktuelle Hygieneplan ist auf der Seite https://www.hawk.de/sites/default/files/2020-08/hawk_hygieneplan_corona_27072020_final_0.pdf veröffent-licht.
Ansprechpartner:
Für Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen der Sicherheitsingenieur oder die Leitung Gebäudemanagement zur Verfügung:
Hans-Henning Hennies
Stabsstelle Sicherheitsingenieur
E-Mail: hans-henning.hennies@hawk.de
Tel.: 05121/881-196
Björn Kiefner
Leitung Gebäudemanagement
E-Mail: bjoern.kiefner@hawk.de
Tel.: 05121/881-696
In den letzten Wochen haben sich viele Fragen zur aktuellen Umsetzung der Maskenpflicht an der HAWK ergeben. Aus diesem Grund informiert die Stabsstelle Sicherheitsingenieur hier explizit zu den derzeit gültigen Regeln: Die Benutzung von Mund-Nasen-Bedeckungen regelt der aktuelle Hygieneplan der HAWK. Dieser verfolgt das Ziel, durch präventives Handeln alle Beteiligten zu schützen und die Gesundheit aller zu sichern. Um diese Ziele zu erreichen, sind in bestimmtem Bereichen und Situationen Mund- und Nasenbedeckungen zu tragen.
Für alle Angehörigen, Mitglieder und Besucherinnen und Besucher (Dritte) der HAWK gilt:
Auf dem Gelände und in den Gebäuden der HAWK ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung bis zum Ar-beitsplatz erforderlich. Am Arbeitsplatz kann bei Wahrung des Mindestabstands die Mund-und Nasenbedeckung abgelegt werden.
Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Klausuren und Gremienarbeiten
Auch bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Klausuren und Gremienarbeiten ist das Tragen einer Mund- und Nasen-bedeckung grundsätzlich bis zum Arbeitsplatz/Prüfungsplatz erforderlich. Am Sitzplatz kann dann ebenfalls auf eine Mund- und Nasenbedeckung verzichtet werden, sofern sich Sicherheitsabstände einhalten lassen.
Der Hygieneplan wird laufend evaluiert und gegebenenfalls durch neue Erkenntnisse oder neue rechtliche Rah-menbedingungen geändert oder angepasst. Der aktuelle Hygieneplan ist auf der Seite https://www.hawk.de/sites/default/files/2020-08/hawk_hygieneplan_corona_27072020_final_0.pdf veröffent-licht.
Ansprechpartner:
Für Rückfragen oder Erläuterungen steht Ihnen der Sicherheitsingenieur oder die Leitung Gebäudemanagement zur Verfügung:
Hans-Henning Hennies
Stabsstelle Sicherheitsingenieur
E-Mail: hans-henning.hennies@hawk.de
Tel.: 05121/881-196
Björn Kiefner
Leitung Gebäudemanagement
E-Mail: bjoern.kiefner@hawk.de
Tel.: 05121/881-696
Ab sofort lassen sich an der HAWK wieder Fachtutorien aus dem Fachhochschulentwicklungsprogramm (FEP) fi-nanzieren. Der Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2021 läuft noch bis Sonntag, 24. Januar 2021. Inte-ressierte senden eine formlose Bewerbung mit einer Kurzbeschreibung des geplanten Tutoriums und des Stunden-volumens sowie der Vertragslaufzeit an Maren Lange unter der E-Mail-Adresse: maren.lange@hawk.de.
Der Verdienst der Tutorinnen und Tutoren darf 450 Euro pro Monat nicht überschreiten. Die Verträge laufen in der Regel über zwei Semester.
Voraussetzung für die Bewilligung der Finanzierung:
- Die Tutorinnen und Tutoren arbeiten in der Lehre.
- Die Tutorinnen und Tutoren nehmen an den didaktischen Schulungen von LernkulTour teil.
- Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2021 läuft bis Sonntag, 24. Januar 2021. (Die kurzfristige Terminierung ist der Beendigung des Projektes LernkulTour geschuldet.)
- Bewerbungen für das Wintersemester 2021/22 nimmt die HAWK bis zum Donnerstag, 1. Juli 2021, entgegen.
- Bewerbungen erfolgen mit einer formlosen Kurzbeschreibung des Tutoriums unter Angaben zum Stundenvo-lumen und zur Vertragszeit.
Termine für didaktische Schulungen durch LernkulTour:
Wer als Tutorin und Tutor arbeiten möchte, muss vorher didaktische Schulungen absolvieren. Die Module Basis I und Basis II sind verbindlich, aus den Vertiefungsschulungen wählen die Teilnehmenden als Wahlpflichtprogramm ein Thema aus.
Die Termine:
- Basis I (online): Montag, 25.01.21, von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr
- Basis II (online): Dienstag, 02.02.21, von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr
- Vertiefung Projektmanagement (online): Mittwoch, 27.01.21, von 16:00 bis 19:00 Uhr
- Vertiefung Kollegiale Beratung (online): Donnerstag, 04.02.21, von 16:00 bis 19:00 Uhr
- Vertiefung Umgang mit schwierigen Situationen (online): Sonnabend, 13.02.21, 10:00 bis 13:00 Uhr
Weitere Informationen liefert die folgende Internetseite:
https://www.hawk.de/de/studium/projekte/tutorienprogramm-fep
Inhaltliche Rückfragen beantwortet Markus Kieselhorst.
Kontakt:
Markus Kieselhorst
LernkulTour
Organisationsentwicklung
E-Mail: markus.kieselhorst@hawk.de
Tel.: 05121/881-474
In diesen Tagen steigt auch in Niedersachsen die Zahl der Schulen, Kindertagesstätten oder anderer Einrichtungen, die wegen Coronavirus-Infektionen ganz schließen oder Gruppen beziehungsweise Kohorten nach Hause schicken müssen. Bis zu 14 Tage häusliche Quarantäne können die Folge sein. Wenn HAWK-Beschäftigte in eine solche Maßnahme geraten, bittet die Personalabteilung, dies sofort der/dem Vorgesetzten und der/dem zuständigen Mitarbeiter/in in der Personalabteilung zu melden – am besten telefonisch und zusätzlich mit einer kurzen Nachricht per EMail, in der die betroffene Einrichtung und der Zeitraum der Quarantäne genannt sind.
Sobald eine schriftliche Aufforderung der von der Quarantäne betroffenen Einrichtung oder eines Gesundheitsamtes vorliegen, sollte dies nachgereicht werden. In einer solchen Quarantäne-Situation gilt die Lohnfortzahlung und die betroffene Person arbeitet aus dem Homeoffice – natürlich in Absprache mit der jeweiligen Leitung. Lohnfortzahlung gilt auch für diejenigen, deren Arbeitsaufgaben keine Heimarbeit möglich machen.
Bei Rückkehr aus Risikogebieten:
Anders sieht es bei Personen aus, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Sie müssen sich sofort in 14-tägige HeimQuarantäne begeben oder einen negativen Coronavirus-Test vorlegen. Dies gilt gemäß der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung). Hierin ist vorgeschrieben, dass sich Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne begeben. Alternativ können sie einen negativen Coronavirus-Test in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein und muss in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut bekannt gegebenen Staat durchgeführt werden.
Das Testergebnis müssen Reiserückkehrer/innen für mindestens 14 Tage aufbewahren. Eine Liste der aktuellen Risikogebiete pflegt das Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
HAWK-Angehörige sollten Reisen in Gebiete, die von der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind, nach Möglichkeit vermeiden. Private Reisen können natürlich nicht untersagt werden. Lässt sich eine Quarantänepflicht im Vorfeld absehen und möchten die betroffenen Personen die Reise dennoch antreten, sollten sie dies im Vorfeld mit den Vorgesetzten klären. Dabei muss abgesprochen werden, ob während der Quarantäne das Arbeiten von zu Hause möglich sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Beschäftigten den Zeitraum durch Erholungsurlaub, Abbau von Zeitguthaben, unbezahlten Sonderurlaub oder Ähnliches abdecken. Nur im Fall einer vor Urlaubsantritt nicht absehbaren Quarantäne im Auslandsurlaub oder nach der Rückkehr – beispielsweise wenn der Aufenthaltsort erst kurzfristig zum Risikogebiet erklärt worden ist – besteht auch dann ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn sich die Arbeitsleistung nicht von zuhause aus erbringen lässt. Das kann etwa der Fall sein, weil die Art der Arbeit eine Erledigung von zuhause nicht zulässt oder die Quarantäne im Ausland besteht. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, nimmt bitte Kontakt mit der/dem Vorgesetzten und/oder der zuständigen Person in der Personalabteilung auf, um das weitere Vorgehen (Nachweis eines negativen Tests/Quarantäne) abzusprechen.
Am vergangenen Freitag, 23. Oktober 2020, hat die temporäre „Stabstelle Corona“ mit der HAWK-Corona-Hotline unter der Telefonnummer 05121/881-500 ihre Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aber auch für Fragen in diesem Zusammenhang aufgenommen.
Die HAWK-Corona-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und wird aktuell von sechs Personen in wechselnder Zuständigkeit betreut. Vorbereitet wurde eine Meldekette, nach der die notwendigen Stellen in der Hochschule informiert und die weiteren Schritte eingeleitet werden. Die Grafik der Meldekette finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite unter dem Titel "Kommunikationskette"
Um auf eine zweite Welle des Infektionsgeschehens vorbereitet zu sein, wurde für die HAWK eine Betriebsstufen-Tabelle erarbeitet. Diese wurde den Fakultätsleitungen Ende vergangener Woche vorgestellt. Die Betriebsstufen-Tabelle definiert Betriebszustände, die, je nach weiterem Verlauf des Infektionsgeschehens oder durch behördliche Auflagen, den Präsenzanteil an der HAWK über alle Bereiche darstellt. Sie bietet Orientierung über die Möglichkeiten beziehungsweise Einschränkungen an den unterschiedlichen Stellen, je nach Betriebsstufe. Seit 01. Oktober 2020 befindet sich die Hochschule im „eingeschränkten Betrieb“. Die Betriebsstufen-Tabelle finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.
Seit zwei Monaten bietet die Stabsstelle Brandschutz der HAWK bereits die Brandschutzunterweisung als Online-Format an. Noch bis Ende März können Angehörige der HAWK an der digitalen Brandschutzunterweisung auf diese Weise teilnehmen. Derzeit haben etwa 25 Prozent der Studierenden und Beschäftigten die Online-Unterweisung bereits absolviert. Das kleine Pflichtprogramm lässt sich in unter einer Stunde bewältigen. Allen, die bereits teilge-nommen haben, dankt der Brandschutzbeauftragte Thomas Sonnenberg ganz herzlich.
Damit es Ende März nicht zu knapp wird, empfiehlt der Brandschutzbeauftragte, bereits im Januar oder Februar für die Online-Unterweisung Zeit einzuplanen. Für Rückfragen steht Thomas Sonnenberg zur Verfügung.
Kontakt:
Thomas Sonnenberg
Brandschutzbeauftragter
E-Mail: thomas.sonnenberg@hawk.de
Tel.: 05121/881-576
Mobil: 0173/7007673
Telegram: @HAWK_Brandschutz
www.hawk.de/brandschutz
Das Ende der Urlaubszeit steht an und auch an der HAWK erfordert das einen sensiblen Umgang mit möglichen Coronavirus-Übertragungen. An allen HAWK-Standorten müssen sich Personen bei der Rückkehr aus Risikogebieten in 14-tägige Heimquarantäne begeben oder einen negativen Coronavirus-Test vorlegen.
Dies gilt gemäß der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung).
Sie bestimmt, dass sich Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne begeben. Alternativ können sie einen negativen Coronavirus-Test in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein und muss in einem Mitgliedsstaat der
EU oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut bekannt gegebenen Staat durchgeführt werden.
Das Testergebnis müssen Einreisende für mindestens 14 Tage aufbewahren.
Eine Liste der aktuellen Risikogebiete pflegt das Robert-Koch-Institut:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebi…
Die HAWK bittet darum, sich vor der Reiseplanung, unmittelbar vor Reiseantritt sowie nach der Rückkehr umfassend zu informieren. HAWK-Angehörige sollten Reisen in Gebiete, die von der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind, nach Möglichkeit vermeiden. Private Reisen können natürlich nicht untersagt werden, dennoch ist insbesondere zu beachten, ob nach der Rückkehr aus dem Ausland eine Quarantäne erfolgen muss.
Lässt sich eine Quarantänepflicht im Vorfeld absehen und möchten die betroffenen Personen die Reise dennoch antreten, klären sie dies bitte im Vorfeld mit ihren Vorgesetzten. Dabei müssen sie absprechen, ob während der Quarantäne Arbeiten von zuhause möglich sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Beschäftigten den Zeitraum durch Erholungsurlaub, Abbau von Zeitguthaben, unbezahlten Sonderurlaub oder Ähnliches abdecken. Nur im Fall einer vor Urlaubsantritt nicht absehbaren Quarantäne im Auslandsurlaub oder nach der Rückkehr besteht auch dann ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn sich die Arbeitsleistung nicht von zuhause aus erbringen lässt. Das kann etwa der Fall sein, weil die Art der Arbeit eine Erledigung von zuhause nicht zulässt oder die
Quarantäne im Ausland besteht.
Sollten Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten und/oder der für Sie zuständigen Person in der Personalabteilung auf, um das weitere Vorgehen (Nachweis eines negativen Tests/Quarantäne) abzusprechen.
Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise zum Erholungsurlaub:
Die HAWK bittet darum, den Erholungsurlaub für das Jahr 2020 möglichst auch in diesem Jahr zu nehmen. Das stellt sicher, dass sich der Urlaub unter Einhaltung der Vertretungsregelungen zeitgerecht (insbesondere auch im Hinblick auf das Jahr 2021) nehmen lässt. Der Resturlaubsanspruch aus dem Jahre 2019 verfällt zum 30.09.2020. Bereits genehmigter Urlaub kann nach Absprache mit der/dem Vorgesetzten innerhalb des Jahres 2020 verschoben werden.
- Möglich ist immer, in Absprache mit dem Gebäudemanagement, die Hochschule kurzzeitig zu betreten, zum Beispiel, um Ausrüstung oder Materialien zu holen. Hierzu soll es zeitnah ein Ticketsystem oder etwas Ähnliches geben.
- Wartungs-, Reparatur- und andere Einsätze sind kurzfristig in Abstimmung mit der Abteilung Gebäudemanagement ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren möglich.
- Gruppen, Abteilungen oder Institute können auf der Basis des Hygieneplans Anträge für Präsenzen einreichen, zum Beispiel, weil
- Labor- und Werkstattarbeit unumgänglich ist,
- weil besondere Ausrüstung, zum Beispiel spezielle Software, Akten oder Ähnliches im Homeoffice nicht zur Verfügung stehen, oder
- weil mobile Arbeit, zum Beispiel wegen schlechter Internetanbindung beziehungsweise der häuslichen Situation unmöglich oder deutlich erschwert ist.
- Hier muss das Gesamtkonzept beziehungsweise der Gesamtantrag auf Basis des aktuellen Hygieneplans und einer Gefährdungsbeurteilung genehmigt werden. Die Umsetzung wird dann von den Fakultäten oder den Einheiten/Abteilungen realisiert.
- Möglich sind auch dringend erforderliche Lehr- und Prüfungsveranstaltungen, die über das Dekanat beantragt und vom Präsidium genehmigt werden müssen. Hier haben die Fakultäten schon Anforderungen eingereicht.
- Ebenfalls möglich sind Dienstgänge und Dienstreisen zwischen den Hochschulstandorten sowie Dienstreisen in Nicht-Risikogebiete in Deutschland, soweit die Hygieneregelungen eingehalten werden können. Hier laufen die Genehmigungen wie üblich über die Dekanate ans Präsidium beziehungsweise über die Abteilungsleitungen.
Für Personen mit Zutrittsgenehmigung gilt seit Montag, 04. Mai 2020, der Hygieneplan der HAWK, der unter anderem eine Maskenpflicht auf dem Gelände und in den Gebäuden der HAWK beinhaltet und aus dem die Regeln der Kontaktsperre hervorgehen.
Seit dem 04. Mai 2020 können die Hochschulen auf der Grundlage des Hygieneplans Ausnahmen regeln, wenn, bei einem strengen Maßstab, Präsenzveranstaltungen dringend erforderlich sind für:
- Prüfungen oder
- unabdingbare Praxisveranstaltungen in Laboren und Werkstätten.
- Als dringend erforderliche Ausnahme kann nur beantragt werden, was nach den Vorgaben des aktuellen Hygieneplans realisiert werden darf.
- Ausnahmen werden bei den Fakultätsleitungen gesammelt, bewertet und zur Entscheidung an das Präsidium weitergegeben.
- Das Präsidium entscheidet nach einem strengen Maßstab.
- Stimmt das Präsidium einer dringend erforderlichen Ausnahme zu, muss eine Gefährdungsbeurteilung nach neuen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften von der beantragenden Stelle durchgeführt werden.
Der allergrößte Teil der Prüfungen findet online statt und zwar in unterschiedlichen Formaten. Zur Unter-stützung der Lehrenden in diesem besonderen Corona-Semester hat die AG Online-Lehre eine ausführliche Handreichung entwickelt. Darin werden mögliche Abläufe und Szenarien beschrieben, wie zum Beispiel schriftliche Prüfungen IT-gestützt aus der Ferne. Als mögliche digitale Tools werden Stud.IP, Moodle und ein dafür geeignetes Live-Online-Tool und die für die Prüfung notwendigen Funktionen beschrieben. Außerdem werden auch rechtliche Voraussetzungen dargestellt. Die Handreichung umfasst zwanzig Seiten, zeigt unterschiedliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine handschriftlich verfasste IT-gestützte Klausur oder Szenarien für mündliche, IT-gestützte Prüfungen.
Vom Präsidium genehmigt worden ist auch eine geringe Zahl an Präsenzprüfungen an den Standorten. Die Fakultäten haben jetzt gemeinsam mit dem Sicherheitsingenieur, Hans-Henning Hennies, und dem Leiter der Abteilung Gebäudemanagement, Björn Kiefner, die organisatorischen Planungen für Prüfungen in Präsenz erfolgreich abgeschlossen – unter Einhaltung des entwickelten Sicherheitskonzepts für Prüfungen in Präsenz nach den Maßgaben des Hygieneplans und der Gefährdungsbeurteilung.
Das Konzept sieht jeweils autarke Prüfungssituationen vor. Die unterschiedlichen Prüfungsgruppen kommen dabei nicht miteinander in Kontakt. Auch das Zusammentreffen mit anderen Personen wird verhindert. Die Wegeführung hinein und hinaus ist so organisiert, dass es nicht zu einer langen Schlange beim Warten zum Zutritt in die Gebäude kommen sollte. Dieses System wird auch bei mündlichen Prüfungen, Kolloquien oder Labor- oder Werkstattnutzungen für Abschlussarbeiten realisiert.
Die Studierenden werden per Einladung von der jeweiligen Fakultät über den Ablauf, die Raumzuordnung, den Prüfungsplatz und das notwendige persönliche Verhalten nach den Maßgaben des Hygieneplans informiert.
Vor zwei Jahren war der Auftakt – nun steht das Forschungsinformationssystem (FIS) allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie relevanten Fachabteilungen der HAWK zur Verfügung. Auch nicht-angemeldete Interessierte können sich im Portal über öffentlich sichtbare Forschungsaktivitäten der HAWK wie Publikationen und Forschungsprojekte informieren.
Das FIS lässt sich unter folgender Adresse erreichen:
https://hisinone.hawk.de
Das FIS auf Basis der Software HISinOne befindet sich noch im Aufbau und wird sukzessive weiterentwickelt. Im FIS sammelt die HAWK alle Forschungs- und Transferaktivitäten. Die Hochschule macht dabei die Tätigkeiten sichtbar und bereitet sie auch für Berichtsanforderungen auf.
Die nächste Schulung für Anwenderinnen und Anwender bietet die HAWK wie folgt an:
- Freitag, 27. November, 2020, 09:00 Uhr
- Anmeldung per Mail an diana.schmidt@hawk.de
- Je nach Nachfrage folgen weitere Schulungen
Kontakt: Diana Schmidt
Forschungsreferentin Stabsabteilung Forschung und Transfer, Projektleitung Forschungsinformationsmanagement
E-Mail: diana.schmidt@hawk.de
Tel.: 0551/3705-259
Weitere Informationen gibt es unter:
www.hawk.de/fis
Aufgrund vieler Nachfragen zu Dienstreisen in der aktuellen Coronavirus-Pandemie informiert die HAWK-Finanzbuchhaltung über die aktuellen Regeln: Dienstreisen sind weiterhin entsprechend der Mitteilung aus März 2020 auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken.
Reisen in Risikogebiete im In- und Ausland sind weiterhin nicht gestattet. Exkursionen ins In- oder Ausland bleiben ausgesetzt, es sei denn, es handelt sich um Pflichtexkursionen (beispielsweise laut Curriculum), die für die Studierenden unbedingt notwendig sind. Das be-deutet auch, dass Dauerdienstreisegenehmigungen derzeit ungültig sind und daher unbedingt notwendige Dienst-reisen beantragt werden müssen. Die Fahrten zwischen den Standorten sind im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lungen möglich, müssen aber ebenfalls beantragt werden.
Risikogebiete nach den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden Sie hier: (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Genehmigte Dienstrei-sen in Gebiete, die bis zum Antritt der Dienstreise als Risikogebiete benannt werden, gelten dann als entzogen.
Bitte überprüfen Sie daher unbedingt vor Antritt Ihrer Dienstreise die Einschätzung des RKI.
Die Anträge für notwendige Dienstreisen reichen Sie bitte, wie bisher, bei der Reisekostenstelle ein. Die Kolleginnen stehen Ihnen auch bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Renate Ferl
E-Mail: renate.ferl@hawk.de
Tel.: 05121/881-109
Anja Toboldt
E-Mail: anja.toboldt@hawk.de
Tel.: 05121/881-346
Die ZIMT IT warnt vor vermehrten Phishing-Angriffen auf HAWK-E- Mail-Adressen. Mit einem vorgeblichen Update des HAWK-Mailsystems (Outlook, Exchange) wollen die Angreifenden widerrechtlich Zugriff auf die Zugangsdaten von HAWK-Mitgliedern erlangen. Bitte klicken Sie bei solchen Mails in keinem Fall auf die angehängten Links! Fragen Sie im Zweifel in der IT nach!Die IT möchte noch einmal deutlich machen, warum derartige Angriffe für die Hochschule so gefährlich sein können. Es geht aus Sicht der Angreifenden nicht nur um den bloßen Zugang zu den digitalen Konten. Für die Hacker ist ein solcher Zugang vielmehr der Ausgangspunkt für eine großangelegte Infiltration des Hochschulnetzwerkes.
Die Folgen können katastrophal sein, wie die Beispiele der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Ruhr-Universität Bochum zeigen. Hier standen bis zu mehreren Wochen die wichtigsten digitalen Systeme der Hochschulen still. Fast das ge-samte Netzwerk, inklusive aller Computer musste neu installiert werden. Ebenso mussten die Universitäten für alle Nutzerinnen und Nutzer neue Passwörter per Brief ausgeben. Bei uns an der HAWK wären dies rund 10.000 Personen. Auch wenn sich ein Angriff nicht mit hundertprozentiger Sicherheit verhindern lässt, können Sie doch viel tun, um diesen sehr viel unwahrscheinlicher zu machen.
- Seien Sie stets wachsam bei verdächtigen E-Mails und fragen Sie im Zweifel nach!
- Geben Sie Ihr Passwort nur auf Webseiten ein, die eindeutig der HAWK zuzuordnen sind. (hawk.de/hawk-hhg.de im Adressfeld).
- Ändern Sie Ihr Passwort nur über das HAWK-Passwortportal, per mail.hawk.de, oder direkt am Computer.
- Verwenden Sie unterschiedliche Passwörter für private und berufliche Zwecke.
- Verzichten Sie, wenn möglich, auf Administrationszugänge.
- Sollten Sie ungewöhnliches Verhalten beobachten, melden Sie dies bitte direkt an cert.it@hawk.de.
- Verzichten Sie auf Speichermedien, die Sie beruflich und privat nutzen. Nutzen Sie im Zweifel unsere Cloud unter cloud.hawk.de.
- Verwenden Sie keine gefundenen USB-Sticks, sondern geben diese bei der IT ab.
Bitte beachten Sie diese Hinweise. Um die Sicherheitsstandards weiter zu erhöhen, wird die ZIMT IT noch weitere Maßnahmen ergreifen, über die sie hier vorab informiert:
- Überprüfung von Links (URLs): E-Mail Inhalte mit Links werden auf schädliche Inhalte überprüft. Vom System erkannte schädliche Webseiten werden zukünftig zum Schutz der HAWK-Mitglieder blockiert.
- Die Webmail-Oberfläche (Anmeldemaske) wird dem Corporate Design angepasst (HAWK-Logo). Die Bedienung der Outlook-Webmail-Oberfläche ändert sich dadurch nicht.
- Alte E-Mail-Adressen mit den unten aufgeführten Domänen verlieren ihre Gültigkeit. Bitte stellen Sie bis Jahresende sicher, dass nur noch Ihre Adresse mit der @hawk.de Domäne genutzt wird.
- Beachten Sie bitte auch externe Online-Portale, wo Ihre alte E-Mail-Adresse als Benutzername registriert ist.
Die folgenden alten HAWK-Domain-Endungen verlieren ab Jahresende ihre Gültigkeit:
@hawk-hhg.de
@b.hawk-hhg.de
@g.hawk-hhg.de
@k.hawk-hhg.de
@m.hawk-hhg.de
@n.hawk-hhg.de
@r.hawk-hhg.de
@s.hawk-hhg.de
Am Donnerstag, 22. April 2021, findet der nächste Zukunftstag für Mädchen und Jungen der Klassenstufen 5 bis 9 statt. Das Präsidium hat beschlossen, dass die HAWK den Aktionstag aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausschließlich digital veranstaltet.
Die Hochschule bittet die Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und Stabsstellen, kreative und spannende digitale (Kurz-)Workshops für die Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und diese über ein Videosystem (beispielsweise Zoom) anzubieten. Dauer und Uhrzeit sind dieses Mal frei wählbar, eine gemeinsame Begrüßung findet nicht statt. Um ein altersgerechtes Angebot sicherzustellen, richtet sich ein Workshop entweder an die Klassenstufen 5 bis 6, 7 bis 8 oder die Klassenstufe 9. Die Schülerinnen und Schüler melden sich im Vorfeld für einen Workshop an. Die Koordination des Anmeldeverfahrens und die begleitende Organisation übernimmt das Gleichstellungsbüro.
- Ein Workshop soll sich an Mädchen richten, wenn der Frauenanteil im vorgestellten Studienbereich oder Beruf unter 40 Prozent beträgt (beispielsweise in technischen- und naturwissenschaftlichen Bereichen).
- Ein Workshop soll sich an Jungen richten, wenn der Männeranteil im vorgestellten Studienbereich oder Beruf unter 40 Prozent beträgt, (beispielsweise in sozialen, erzieherischen, künstlerischen Bereichen oder der Verwaltung).
- Ein Workshop kann sich nach Rücksprache mit dem Gleichstellungsbüro an alle Geschlechter richten, wenn er einen Studienbereich oder Beruf vortellt, in dem die Geschlechterverteilung ausgewogen ist (40 bis 60 Prozent Frauen- oder Männeranteil).
Eine Hilfestellung, ob sich ein Workshop für Mädchen, Jungen oder alle Geschlechter nach diesen Maßgaben eignet, bietet eine Auswertung der Frauen- und Männeranteile in den Studiengängen der HAWK (siehe Anlage in dieser HAWK.INFO). Außerdem berät das Gleichstellungsbüro hierzu gern.
Alle Beschäftigten, die sich beteiligen möchten, können das Angebotsformular (siehe Anlage) bis Freitag, 15. Januar 2021, ausgefüllt an gleichstellung@hawk.de zurücksenden.
Weitere Informationen zum Zukunftstag: www.hawk.de/zukunftstag Kontakt: Elisa Kiehl Gleichstellungsbüro E-Mail: gleichstellung@hawk.de Tel.: 05121 /881-187
Die Angebote der Hochschulübergreifenden Weiterbildung (HüW) gehen im Jahr 2021 zunächst online weiter. Das Team der HüW hat dabei fast alle Angebote im Januar und Februar 2021 auf den Online-Betrieb umgestellt. In un-terschiedlichen Formaten gestalten die Dozentinnen und Dozenten abwechslungsreiche und effektive Lehr-Lern-Situationen, indem sie Pausen einbauen, die Teilnehmenden aktiv einbeziehen und die Interaktionsmöglichkeiten der jeweiligen Konferenzplattform nutzen. Das gewährleistet auch online die Interaktion mit den Teilnehmenden und den Austausch innerhalb der Gruppe. Das Team der HüW freut sich über rege Anmeldungen und weist auf der Homepage und mit einem Flyer auf die kommenden Veranstaltungen hin.
Das Programm findet sich unter:
https://www.huew-niedersachsen.de/
Kontakt:
Christian Degenhardt
Hochschulübergreifende Weiterbildung an der HAWK
E-Mail: christian.degenhardt@hawk.de
Tel.: 05121/881-105
Nach wie vor werden die Stiftung Universität Hildesheim und die HAWK im gemeinsamen Weiterbildungsprogramm ihre Angebote dynamisch und agil sowie überwiegend online gestalten. Das heißt erneut, dass beide Hochschulen in ihrer Zusammenarbeit ihre Lernformate den aktuellen Möglichkeiten anpassen und Inhalte ergänzen, sobald sich ein neuer Weiterbildungsbedarf ergibt oder der Kreis des Personals einen solchen benennt. Das Mitwirken der Mitarbeitenden ist also wie immer gewünscht und gefragt. Das Team des Weiterbildungsprogramms freut sich auf einen regen Austausch und viele neue Lern-Erlebnisse.
Ganz neu im Programm und daher besonders erwähnenswert ist die „Bewegte Pause“. Sie bringt den Sport für 30 Minuten ins Büro oder ins Homeoffice. Die Maßnahme motiviert dazu, sich vom Schreibtischstuhl zu lösen und Kräftigungs-, Dehn-, Mobilisierungs- und Entspannungsübungen für den ganzen Körper zu lernen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Übungen für den Rücken-, Nacken- und Schulterbereich. Nähere Infos zur „Bewegten Pause“ und zum aktuellen Programm liefert der folgende Link:https://www.uni-hildesheim.de/dez1/personalentwicklung-fort-und-weiterbildung/
Kontakt:
Christian Degenhardt
Ansprechperson an der HAWK
E-Mail: christian.degenhardt@hawk.de
Tel.:05121/881-105
Gundula Sperling
Ansprechperson an der Uni Hildesheim
E-Mail: sperling@uni-hildesheim.de
Tel.: 05121 883-92608
In der aktuellen Situation bieten verschiedene Einrichtungen der HAWK Lehrenden und Studierenden für den Be-reich Online-Lehre Unterstützung in Form von Online-Seminaren an.
Für Lehrende und Studierende:
- Virtuelle Lehr- und Lernräume (BigBlueButton und Adobe Connect) in Stud.IP einrichten und verwalten
Es gibt eine Neuerung in Stud.IP: Zukünftig lassen sich nicht nur Adobe Connect-Räume, sondern auch BigBlueBut-ton-Räume in Stud.IP angelegen und verwalten. Diese Funktion steht sowohl Lehrenden als auch Studierenden zur Verfügung. Im Webinar erfahren Teilnehmende, wie sich diese Funktion aktivieren und verwenden lässt und welche Vorteile sich daraus für Studierende und Lehrende ergeben.
Das aktuelle Angebot mit konkreten Zeitangaben und Links zu den Live-Online-Räumen befindet sich auf der Startseite von Stud.IP und dort rechts oben in den „Ankündigungen“.
Die Online-Seminar- und Beratungsangebote der AG Online-Lehre gibt es auch hier:
https://www.hawk.de/de/studium/projekte/online-lehre-wer-was-wie-wo
Die auf Stud.IP eingerichtete (interne) Informationsplattform „Lehre in Zeiten von Corona“ enthält eine umfangrei-che Materialsammlung (Tools, Handreichungen, Literatur – s. Dateibereich und Wiki) zu anwendungsbezogenen und didaktischen Fragen der Online-Lehre: Stud.IP- Veranstaltung „Lehre in Zeiten von Corona“
Auch im Januar 2021 bietet LernkulTour wieder Veranstaltungen im Rahmen der Hochschuldidaktischen Weiterbil-dung an. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden diese online stattfinden und sich konkret mit der Situation der Online-Lehre beschäftigen. Für den Januar stehen folgende Themen auf dem Plan:
- Mehr Kontakt in der Online-Lehre. Auch in virtuellen Veranstaltungen zur Teilnahme aktivieren und in Bezie-hung gehen.
- Selbstlernaufgaben für Studierende – motivierend und lernintensiv gestalten
Details zu diesen Veranstaltungen und Beratungsangeboten finden Interessierte fortlaufend aktualisiert unter www.hawk.de/hochschuldidaktik. Den jeweiligen Zugang zu den Online-Weiterbildungen erhalten Teilnehmende zeitnah zur Veranstaltung nach ihrer verbindlichen Anmeldung per E-Mail bei meike.siegfried-laferi@hawk.de
Die HAWK stellt das Forschungsinformationssystem (FIS) HISinOne mittlerweile all ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, relevanten Fachabteilungen und interessierten Externen zur Verfügung. Bis zum Mittwoch, 31. März 2021, müssen Forschende alle Daten im FIS eintragen, die für die interne Forschungsförderung berücksichtigt werden sollen. Hier ist das FIS zu erreichen: https://hisinone.hawk.de/
Weitere Schulungsangebote für Anwenderinnen und Anwender:
- Dienstag, 26. Januar 2021, 13:00 – ca. 15:30 Uhr
- Montag, 01. Februar 2021, 13:00 – ca. 15:30 Uhr
- Anmeldung per E-Mail an diana.schmidt@hawk.de
Offene FIS-Sprechstunde bei Fragen:
- Dienstag 16. Februar 2021, 13:00 – 14:00 Uhr
- Donnerstag, 04. März 2021, 10:00 – 11:00 Uhr
- Link zur virtuellen Sprechstunde: https://wiki.hawk.de/
Kontakt:
Diana Schmidt
Forschungsreferentin Stabsabteilung Forschung und Transfer,
Projektleitung Forschungsinformationsmanagement
E-Mail: diana.schmidt@hawk.de
Tel.: 0551/3705-259
Weitere Informationen:
www.hawk.de/fis
Mit einem Urteil im Juli hat der Europäische Gerichtshof ein Abkommen für unwirksam erklärt, das die Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung von personenbezogenen Daten in die USA darstellte. Dies hat weitreichende Folgen, denn viele Softwareprodukte stammen aus den USA oder nutzen Technologien, die in den USA beheimatet sind. Die Stabsabteilung Datenschutzmanagement erarbeitet zusammen mit der ZIMT IT Lösungen, um die eingeführten und bewährten Produkte auch weiterhin nutzen zu können.
Im ersten Schritt haben der Datenschutz und die IT das Videokonferenzsystem Zoom genauer angesehen, denn es stellt aktuell einen Stützpfeiler der Online-Lehre an der HAWK dar. Nachdem das Unternehmen im Bereich Datenschutz Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen hat, ging es darum, auf Basis des Urteils eine neue Rechtsgrundlage zu vereinbaren und den Schutz und die Sicherheit der Daten zu erhöhen. Eine vertragliche Vereinbarung wurde geschlossen und die IT hat Änderungen in den sogenannten globalen Einstellungen vorgenommen, welche die Sicherheit erhöhen.
Diese Einstellungen dienen als Standard für alle HAWK-Lizenzen – sie werden in den nächsten Tagen die aktuellen Einstellungen überschreiben. Dies kann zu Folge haben, dass sich die eine oder andere Einstellung in Zoom-Accounts der HAWK-Mitglieder ändert. Neben den globalen Sicherheitseinstellungen können alle Zoom-Nutzenden an der HAWK auch dazu beitragen, die Daten noch besser zu schützen. Die IT hat hierzu eine Handreichung erstellt, welche die Einstellungsoptionen zur Erhöhung der Datensicherheit aufführt und erklärt.
Die Handreichung lässt sich hier herunterladen:
https://www.hawk.de/sites/default/files/2020-11/ueberarbeitung_der_einstellungen_zur_it-sicherheit_von_zoom_2020.11.24.docx
https://www.hawk.de/sites/default/files/2020-11/einstellungen_des_zoom-client_v2.0_0.pdf
Mit diesem Paket aus Datenschutzmaßnahmen, einem geänderten Vertrag, globalen Sicherheitseinstellungen und der Handreichung für individuelle Einstellungen erhöht die Hochschule die Sicherheit praxisgerecht.
Zum Schluss weist die IT noch darauf hin, dass die HAWK neben Zoom auch die quelloffene Videokonferenzsoftware BigBlueButton anbietet. Durch den Betrieb der Open Source-Software auf eigenen Servern gewährleistet die HAWK alle Aspekte des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Darum empfiehlt die Stabsabteilung Datenschutzmanagement die Verwendung von BigBlueButton. Da Zoom unter anderem Vorteile in der Einfachheit der Nutzung und der Stabilität bei größeren Gruppen bietet, ist nachvollziehbar, dass es weiterhin an der HAWK zum Einsatz kommt. Deshalb bemüht sich die Hochschule auch darum, Zoom auf die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Das ZIMT IT verteilt über die HAWK-Cloud häufig nachgefragte Software für den heimischen Einsatz an alle Studierenden, Lehrenden und Bediensteten. Wer sich bei der HAWK-Cloud anmeldet, findet dort jetzt den geteilten Ordner „Oeffentliche Software - HAWK“. Der Ordner umfasst Anwendungen sowie fakultätsbezogene Programme für die Nutzung durch alle Hochschulangehörigen. Unter der Programmauswahl bietet das ZIMT IT beispielsweise die Telefon- und Chatsoftware Cisco Jabber und IBM SPSS 26.
Um die Angehörigen der HAWK vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, hat die Hochschule über den Verlauf der Pandemie viele Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die den Alltag direkt der Situation anpassen. Um viele Fragen vorab bereits zu klären, hat die Personalabteilung Informationen zum Umgang mit Betreuungsausfällen, Vorstellungsgesprächen, befristen Verträgen bei Promovierenden in der Coronavirus-Pandemie und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder einer Quarantäne zusammengestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an die/den für Sie zuständige/n Personalsachbearbeiter/in.
Zusätzlich gibt es die Zentrale HAWK-Corona-Hotline unter 05121/881-500
Rufen Sie die Hotline insbesondere an, wenn Sie:
- positiv auf das Virus getestet wurden und Kontakte an der Hochschule hatten.
- Krankheitssymptome, aber keinen Test haben und sich unsicher sind, ob Sie an die Hochschule kommen sollten – zur Abstimmung des weiteren Vorgehens auf Basis des Merkblatts „Krankheitssymptome“.
Verhalten im Fall von fehlenden Betreuungsmöglichkeiten
Für den Fall, dass aufgrund einer Quarantäne-bedingten Ganz- oder Teil-Schließung von Schulen, Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen nicht gewährleistet ist, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der/dem Vorgesetzten und der Personalabteilung auf – am besten telefonisch und zusätzlich mit einer kurzen Nachricht per E-Mail, in der die betroffene Einrichtung und der voraussichtliche Zeitraum genannt sind. Sobald eine schriftliche Aufforderung der betroffenen Einrichtung oder eines Gesundheitsamtes vorliegen, reichen betroffene HAWK-Angehörige diese Information nach. In einer solchen Quarantäne-Situation gilt die Entgeltfortzahlung und die betroffene Person arbeitet aus dem Homeoffice – natürlich in Absprache mit der jeweiligen Leitung. Entgeltfortzahlung gilt auch für diejenigen, deren Arbeitsaufgaben nicht in Heimarbeit möglich sind.
Vorstellungsgespräche
Vorstellungsgespräche finden in der Regel digital statt. Ausnahmen sind nur mit besonderer Begründung und in Abstimmung mit dem Sicherheitsingenieur Hans-Henning Hennies möglich.
Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitgesetz (WissZeitVG) für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die zur Qualifizierung beschäftigt werden
Das „Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie“ hat unter anderem die gesetzlichen Höchstbefristungsgrenzen über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wiss-ZeitVG) vorübergehend erweitert. 7/9 Gemäß § 7 Absatz 3 WissZeitVG verlängert sich die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 [vor der Promotion] und 2 [nach der Promotion] insgesamt zulässige Befristungsdauer um sechs Monate, wenn ein Arbeitsverhältnis nach § 2 Absatz 1 zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. September 2020 besteht. Dies weitet das neue Gesetz auf Beschäftigungsverhältnisse aus, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.03.2021 begründet wurden/werden.
Mit der Verlängerung der Höchstbefristungsgrenzen sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zum Zweck der Qualifizierung beschäftigt sind, trotz der Phase pandemiebedingter Einschränkungen, ihre Qualifizierungsziele und damit auch ihre berufliche Weiterentwicklung weiterverfolgen können.
Wichtig ist, dass die Beschäftigungsverhältnisse nicht automatisch verlängert werden. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die zum Zweck der Qualifizierung geschlossen wurden und bei denen es pandemiebedingt zu Einschränkungen hinsichtlich der Qualifizierung kommt oder gekommen ist, ist es möglich, einen Antrag auf Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses zu stellen. Aus dem Antrag muss erkennbar sein, worin die pandemiebedingte Einschränkung lag/liegt und welche Auswirkungen dies auf die Erreichung des Qualifizierungsziels hat. Der Antrag ist über das Dekanat an die Leiterin der Personalabteilung, Maren Schlegel, zu richten.
Auch für Rückfragen steht Maren Schlegel gern zur Verfügung.
Maren Schlegel
Leiterin Personalabteilung
Tel.: 05121/881-122 oder hausintern 71-122
E-Mail: maren.schlegel@hawk.de
Entgeltfortzahlung in verschiedenen Fällen
Während einer Quarantäne oder auch in regulären Krankheitsfällen gilt die Entgeltfortzahlung.
Alle noch zu zahlenden Belege wie Rechnungen, Honorarabrechnungen oder Auslagenerstattungen sind spätestens bis zum Montag, 14. Dezember 2020, in der Finanzbuchhaltung vorzulegen. Nur so kann die Finanzbuchhaltung sicherstellen, dass diese Belege noch in diesem Jahr gezahlt werden können. Bargeldeinzahlungen können noch bis zum Montag, 21. Dezember 2020, vorgenommen werden.
Die Termine für den Buchungsschluss im Jahr 2021 für das Geschäftsjahr 2020 teilt die Finanzbuchhaltung gesondert mit.
Fragen beantwortet Senta Dreher, die Leiterin der Finanzbuchhaltung.
Kontakt:
Senta Dreher
Finanzbuchhaltung
E-Mail: senta.dreher@hawk.de
Tel.: 05121 /881-226
Korruption vorzubeugen und Aufklärung zu leisten, hat selbst in Pandemiezeiten einen hohen Stellenwert, wenn eine große Anzahl an Mitarbeitenden zu Hause im Homeoffice arbeitet. Um für das Thema zu sensibilisieren, hat die Universität Hildesheim zusammen mit der HAWK im Rahmen des Weiterbildungsprogramms bereits im Jahr 2019 eine Veranstaltung zur Korruptionsprävention mit der Vortragenden Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff aus-gerichtet.
Die PowerPoint-Präsentation des Vortrags liegt dieser HAWK.INFO als Anhang bei. Die Informationen und insbe-sondere Beispiele helfen bei der Sensibilisierung aller Hochschulmitglieder für dieses Thema. Als weiterer Anhang liegt dieser E-Mail ein Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen bei. Weitere Informationen liefert die Website „Korruptionsprävention und -bekämpfung“. Fragen hierzu beantwortet HAWK-Justiziarin Ingrid Mintrup.
Kontakt:
Ingrid Mintrup
Justiziariat / Berufungen
E-Mail: ingrid.mintrup@hawk.de
Tel.: 05121/881-127
Die Coronavirus-Pandemie hat viele Studierende in eine finanzielle Notlage gebracht: Der Nebenjob fällt dauerhaft weg oder läuft nur reduziert, Eltern sind in Kurzarbeit und häufig stoßen auch eigene finanzielle Rücklagen bereits an ihre Grenze. In der Folge werden Gelder für Lebenshaltungskosten und Materialien fürs Studium knapp. Um die Studierenden hier zu unterstützen, hat die HAWK deshalb einen Zukunftsfonds ins Leben gerufen. Seit Mai 2020 hat die Hochschule viele Spenden gesammelt und damit schon mehr als 100 Studierende unterstützt. Die HAWK erreichen auch weiterhin Anfragen hierzu. 5/6
Sollten Studierende durch die Coronavirus-Pandemie in eine finanzielle Notlage gekommen sein, können sie eine Anfrage an Daniela Zwicker mit dem Betreff „Zukunftsfonds“ unter der Adresse daniela.zwicker@hawk.de stellen. Die HAWK vergibt einen Höchstbetrag von 350 Euro.
Wer für den Zukunftsfonds spenden möchte, kann Studierende schon ab einem Mindestbetrag von 5 Euro unterstützen. Jede Spende zählt und hilft.
Alle Informationen zum Zukunftsfonds finden sich unter:
www.hawk.de/zukunftsfonds
Kontakt: Daniela Zwicker
Forschung und Transfer
E-Mail: daniela.zwicker@hawk.de
Tel.: 05121 /881- 579
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU und die Niedersächsische E-Rechnungs-Verordnung (NERechVO) verpflichtet öffent-liche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen. Sollte die Ausstellung einer elektronischen XRechnung an die HAWK gewünscht sein, findet sich ein entsprechendes Merkblatt zum Thema im Anhang dieser HAWK.INFO. Das Merkblatt erklärt alle notwendigen Angaben für die XRechnung und den Empfang von PDF-Rechnungen. Fragen zu dem Thema beantwortet Senta Dreher.
Kontakt:
Senta Dreher
Leitung Finanzbuchhaltung
E-Mail: senta.dreher@hawk.de
Telefon: 05121/881-226
Das Gebäudemanagement bittet darum, leere Flaschen der bereitgestellten Hand- und Flächendesinfektionsmittel an den Hausdienst zurückzugegeben. Die leeren Flaschen werden erneut befüllt und wieder innerhalb der Hochschule ausgegeben.
Kontakt
Michael Schlüter
Technischer Leiter Gebäudemanagement
E-Mail: michael.schlueter1@hawk.de
Tel.: 05121 / 881-694