Übersicht zu Verfahren für Studierende in besonderen Lebenslagen

Erscheinungsdatum: 15.01.2020

Für Studierende in besonderen Lebenslagen, das heißt mit Familienverantwortung, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, kann die Studienorganisation herausfordernd sein. Bei der Stundenplangestaltung ist es wichtig, dass diese Studierenden bei Modulen mit Teilnahmebeschränkungen die Möglichkeit erhalten, an den für sie zeitlich passenden Kursen teilzunehmen.

Eine Übersicht zeigt alle Verfahren und Zeiträume zur Eintragung in (teilnahmebeschränkte) Lehrveranstaltungen an allen Fakultäten der HAWK.

 

Eine vorzeitige Eintragung in Lehrveranstaltungen gibt es aus folgenden Gründen:

  • Kinderbetreuung (bis zum 14. Lebensjahr, bei Behinderung des Kindes ohne Altersbeschränkung) | Nachweis: Geburtsurkunde; bei Behinderung des Kindes Schwerbehindertenausweis oder amtsärztliches Attest
  • Studierende mit Pflegekindern bis zum 14. Lebensjahr | Nachweis: Bescheinigung des Jugendamtes und Meldebescheinigung
  • Schwangerschaft | Nachweis: Mutterpass
  • Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 2) | Nachweis: Bescheinigung der Pflegekasse (Angabe des Pflegegrades, Pflegeperson und Zeitaufwendung für die Pflege durch Antragstellenden (Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten)
  • Schwerbehinderung oder schwere/chronische Erkrankung | Nachweis: Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung vom Amtsarzt (Bezeichnung der Behinderung/schweren Erkrankung, Begründung, warum und in welchem Umfang die Behinderung oder schwere Erkrankung die Studierfähigkeit beeinträchtigt; Angabe von Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung/Erkrankung)

Soziale Arbeit (BA/MA), Kindheitspädagogik/Bildung und Erziehung im Kindesalter, Berufspraktikant*innen (Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit)

Für die vorzeitige Eintragung berechtige Studierende der Studiengänge Soziale Arbeit (BA/MA) sowie Kindheitspädagogik können die Eintragungen in die Veranstaltungen selbstständig vornehmen. Dazu müssen sie bei der ersten Nutzung des Verfahrens vorab die entsprechenden Nachweise bis zum 22. Januar 2020 im Dekanatsbüro einreichen. Alle Studierenden, die das Verfahren im Sommersemester 2020 nutzen möchten, müssen sich bis zum 22. Januar 2020 im Dekanatsbüro melden. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich im Informationsblatt im Downloadbereich.

ELP (BSc, MSc), BiG (BA) (Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit)

Studierende aus den Gesundheitsstudiengängen reichen ihre Nachweise im Zeitraum vom 01. Februar bis 05. Februar bei Katrin Babucke, Goschentor 1, Raum 21, ein (persönlich oder per E-Mail).
Studierende, die bereits in den vergangenen Semestern diesen Service in Anspruch genommen haben, müssen die Nachweise (Geburtsurkunden o. ä.) nicht wiederholt einreichen.

IPS Veranstaltungen (HAWK plus)

Für die IPS Veranstaltungen von HAWK plus können sich Studierende in besonderen Lebenslagen im Zeitraum vom 01. bis 07. Februar 2020 vorzeitig eintragen lassen. Zuständige Ansprechpartnerin ist Nicole Hildebrand.

Kontakt

Profilbild Klintworth
Referentin für den Familienservice