Herausforderungen in der Corona-Krise

Erscheinungsdatum: 31.03.2020

Die derzeitige Situation in der Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft vor viele neue Herausforderungen. Eine Ausnahmesituation für Familien und auch alleinerziehende Elternteile, deren Alltag auf den Kopf gestellt wird. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet online Möglichkeiten sich über staatliche Hilfen und Serviceangebote zu informieren, um diese Herausforderungen meistern zu können. Dabei ruft das Familienministerium alle dazu auf, wenn es möglich ist zu Hause zu bleiben und andere Wege zu finden, sich gegenseitig zu unterstützen.

Die Kinderbetreuung fällt weg, was nun?

Am 16. März 2020 kam es zu einer bundesweiten Schließung der Schulen und Kitas, die zunächst besteht. Die HAWK kann aufgrund der behördlichen Auflagen auch die Mobile Kinderbetreuung in Not- und Sonderfällen zur Zeit nicht anbieten.

 

Viele Arbeitgeber, so auch die HAWK, bieten bereits Möglichkeiten zum „Mobilen Arbeiten“ im Home Office an. Diese Maßnahme gibt den Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Vereinbarung von Familie und Beruf. Für Beschäftigte der HAWK gilt, dass sie unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeitsleistung freigestellt werden, sollte die Erledigung in Telearbeit oder mobiler Arbeit nicht möglich sein. Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiter*innen in der Personalabteilung zur Verfügung.

Kurzfristige Anpassungen beim Elterngeld (Neu: 07.04.2020)

Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen bei den gesetzlichen Regelungen vorgeschlagen:

  • Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben.
  • Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus - eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen - nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit haben, sollen keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesfamilienministeriums.

Kurzarbeitergeld beantragen?

Eine weitere Hilfe ist das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten, welches Arbeitgeber*innen beantragen müssen. Da viele Unternehmen die Kurzarbeit anordnen, ist das Kurzarbeitergeld eine wichtige Maßnahme, um die Beschäftigten vor Entgeltausfällen zu schützen.

Der Notfall-KiZ

Für viele Familien bedeuten die fehlende Kinderbetreuung, die Kurzarbeit oder andere berufliche Einschränkungen durch die Corona-Krise hohe Einkommenseinbußen. Neben den bereits entwickelten Hilfsangeboten, verkündete Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey den „Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen“.
Hier wird eine bereits bestehender Regelung abgewandelt und für diese Ausnahmesituation angepasst, um den Erhalt eines Kinderzuschlags zu erleichtern. Der Notfall-KiZ lässt sich ab April beantragen und es ist lediglich ein Einkommensnachweis des vergangenen Monats notwendig. Diese abgewandelte Regelung ist befristet und gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Mithilfe der KiZ-Lotsen kann geklärt werden, ob ein Anspruch besteht. 

Welche Serviceangebote gibt es seitens der Arbeitsagenturen?

Vorerst werden Fristen in Leistungsfragen ausgesetzt und persönliche Termine müssen nicht abgesagt oder eingehalten werden. Für Kundinnen und Kunden entstehen hierbei keinerlei Nachteile und es folgen keine Sanktionen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld, sowie der Grundsicherungsantrag können online ausgefüllt oder heruntergeladen werden.

Sind schwangere Frauen gefährdet?

Derzeit gibt es im internationalen Raum keine Indizien dafür, dass schwangere Frauen bei einer Coronavirus-Infektion besonders gefährdet sind. Momentan weisen infizierte Frauen in einer Schwangerschaft grippeähnliche Symptome auf, diese Auswirkungen werden auch weiterhin erwartet.

Hilfe für schwangere Frauen in Not

Gerade in Krisenzeiten brauchen schwangere Frauen in Konfliktlagen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, ein offenes Ohr für ihre Fragen und Ängste. Das deutschlandweite Hilfetelefon für „Schwangere in Not“ vermittelt eine kompetente Ansprechpartnerin. Das Hilfetelefon ist kostenfrei und täglich rund um die Uhr unter 0800 40 40 020 erreichbar. Die Beratung erfolgt vertraulich, auf Wunsch anonym und in mehreren Sprachen. Auf der Website www.geburt-vertraulich.de ist auch eine Chat- und E-Mail-Beratung möglich.

Wie meistern wir die häusliche Quarantäne?

Die Quarantäne ist eine wichtige Maßnahme, um Neuinfektionen zu vermeiden und eine Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Es gibt viele Wege den Kontakt zu Freunden und Familien weiter zu erhalten, sich gegenseitig zu Unterstützen und somit Unsicherheiten und anderen psychischen Belastungen entgegenzuwirken. Indem Eltern ihre Kinder unterstützen, Nachbar*innen sich gegenseitig helfen und beispielsweise älteren Bürger*innen den Einkauf abnehmen und die Gesellschaft aufeinander Acht gibt, kann die Quarantäne gemeistert werden und ihre Wirkung zeigen.

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Profilbild Klintworth
Referentin für den Familienservice