Der Familienservice kann wieder persönlichen Beratungen anbieten. Es sind auch weiterhin telefonische Beratungen und Online Beratungen via Zoom nach Terminvereinbarung möglich. Sie können hierfür den Familienservice per E-Mail (familie@hawk.de) oder telefonisch unter 05121/881-148 erreichen.
Um ein konzentriertes Arbeiten in Ruhe zu ermöglichen, sind die Familienräume als Lern- und Arbeitsräume für Studierende, die Kinder haben, nach vorheriger Anmeldung in Einzelnutzung geöffnet.
Folgende Familienräume sind als Arbeitsräume geöffnet:
Nutzungskreis
Die Familienräume stehen ausschließlich Studierenden, die Kinder haben, zur Verfügung.
Der Nachweis über die Erziehungsverantwortung erfolgt per Geburtsurkunde des Kindes/ der Kinder bei erstmaliger Anmeldung.
Einzelnutzung
Die Nutzung erfolgt einzeln. Der Raum dient als Lern- und Arbeitsmöglichkeit. Es ist immer nur ein Arbeitsplatz vorhanden und man soll in Ruhe arbeiten können.
Kinder
Die Räume dienen derzeit primär als Möglichkeit zum konzentrierten Lernen und Arbeiten. Kinder aus dem eigenen Haushalt oder Kinder von Sorgeberechtigten dürfen aber mitgebracht werden, wenn dies erforderlich ist. Die Aufsicht obliegt den Eltern/ den Sorgeberechtigten.
Buchung
Die Nutzung eines Familienraumes zum Lernen und Arbeiten ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Familienservice möglich.
Die Buchung erfolgt per Mail
Die Anzahl der Buchungen und die Länge des Buchungszeitraums sind frei wählbar. Einschränkungen ergeben sich aus der Verfügbarkeit.
Die Nutzungs- und Hygieneregeln der Familienräume befinden sich im hier im Download-Bereich.
Hinweis: Die Bibliotheken sind unter 3G-Bedingungen und mit Maskenpflicht wieder geöffnet. Einzelarbeitsplätze sind eingeschränkt vorhanden. Teilweise ist auch Gruppenarbeit möglich. Weitere Informationen sind auf der Bibliotheks-Homepage bei den Corona-FAQ zu finden. Die Terminreservierung für einen Arbeitsplatz in Hildesheim und Holzminden erfolgt über Stud.IP. Weitere Fragen beatwortet gerne das Service-Team-Kollegium der Bibliotheken.
Zur Zeit findet kein digitales Kinderprogramm statt.
Im März 2022 fand "HAWK Kids online" für Grundschulkinder zuletzt statt. Zweimal wöchentlich lief jeweils von 15-16 Uhr das Programm.
Der HAWK Zukunftsfonds unterstützt Studierende der HAWK, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer finanziellen Notsituation befinden. Auch Studierende mit Familienverantwortung werden bei der Vergabe der Mittel als Zielgruppe berücksichtigt.
Wenden Sie sich für weitere Informationen an Daniela Zwicker (Fundraising und Alumni Arbeit) oder an den Familienservice.
Studierende an den Standorten Hildesheim und Holzminden, die sich in akuten Notlagen befinden, können hier finanzielle Unterstützung erhalten. Weitere Infos hier.
Studierende mit Familienverantwortung (Schwangerschaft, Erziehungsverantwortung für Kinder im Alter bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, Pflegeverantwortung) können auf Grundlage der geltenden Prüfungsordnung einen Nachteilsausgleich beantragen, um Studien- und Prüfungsbedingungen anzupassen. Dies kann z.B. eine verlängerte Bearbeitungszeit von Abschluss- oder Hausarbeiten sein.
Zur Beratung können Sie sich an den Familienservice wenden.
Weitere Informationen: Nachteilsausgleich
Stand: 26.04.2021
Die Personalabteilung der HAWK informiert:
Mitarbeitende und Lehrende, die minderjährige oder Kinder mit Behinderung selbst betreuen müssen, sollten in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten versuchen, von zu Hause aus zu arbeiten. Das gilt etwa, wenn die Kinderbetreuung aufgrund der Schließung der Kindertagesstätte oder der Schule nicht gewährleistet und auch eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Dabei können Mitarbeitende die ganze Bandbreite des Arbeitszeitkorridors, also insbesondere auch die zeitlichen Randbereiche in den Morgen- und Abendstunden nutzen. Sofern dies nicht ausreicht, wenden sich Betroffene an die zuständige Personalsachbearbeiterin oder den zuständigen Personalsachbearbeiter, um eine individuelle Lösung zu finden. Denkbar wären gegebenenfalls der Abbau des Gleitzeitguthabens aus der Zeit vor der Coronavirus-Pandemie, der Aufbau von Minderstunden, der Abbau von (Rest-)Urlaub, Arbeitsbefreiung
unter Fortzahlung des Entgelts gemäß § 29 Absatz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für bis zu drei Arbeitstage oder Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts.
Das Kinderkrankengeld ist im April 2021 pro Elternteil von 20 auf 30 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 40 auf 60 Tage pro Kind erhöht worden. Erweitert wurde es um den Anwendungsbereich Kita-/Schulschließung. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Home Office tätig sind. Weitere Infos beim Bundesfamilienministerium, hier können Sie auch eine Musterbescheinigung für die Krankenkassen herunterladen. Weitere Fragen werden in einem FAQ sowie beim Bundesgesundheitsministerium beantwortet.
Die Personalabteilung der HAWK teilte in der HAWK.Info vom 15.01.2021 mit: Wer an der HAWK das Kinderkrankengeld beziehen würde, erhielte für diesen Zeitraum anstelle des Gehalts von der HAWK das Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Interessierte sollten daher vorab mit ihrer Krankenkasse klären, in welcher Höhe sie das Kinderkrankengeld zahlt und welche Nachweise für die Beantragung zu erbringen sind.
Damit werdende und junge Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie Verdienstausfälle haben oder die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, soll das Elterngeld angepasst werden. Folgende Regelungen sind geplant:
Ein Gesetzentwurf zu diesen Änderungen befindet sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten. Die wichtigsten Fakten zu den Änderungen und zu den Besonderheiten während der Corona-Pandemie stellt das Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend bereit.
Weitere Informationen: Familienportal
Die bestehende Regelung zur Lohnfortzahlung für Eltern im Infektionsschutzgesetz wurde geändert. Somit werden die Eltern noch stärker unterstützt, wenn sie aufgrund der fehlenden Kinderbetreuung ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können. Die Dauer der Lohnfortzahlung soll von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet werden. Künftig besteht damit insgesamt ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung – jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Weitere Informationen:
Der Ausschuss zum Mutterschutz hat Informationen und FAQs für schwangere und stillende Frauen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt.
Informationen und Empfehlungen finden sich auch bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Mutterschutz an der HAWK
Bei Einhaltung des Hygieneplans der HAWK (Stand 27. Juli 2020) und der notwendigen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist nach den aktuellen Erkenntnissen nicht von einer unverantwortlichen Gefährdung nach § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) auszugehen. Das bewährte Verfahren zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes an der HAWK findet weiterhin seine Anwendung.
Unterstützung in finanziellen Notlagen
Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren, die finanzielle Hilfe benötigen. Normalerweise müssen schwangere Frauen dafür zunächst einen persönlichen Beratungstermin in einer entsprechenden Beratungsstelle wahrnehmen. Die Bundesstiftung hat dieses Verfahren wegen der Corona-Pandemie nun vereinfacht. Die Beratung kann auch telefonisch erfolgen und der Antrag auf Hilfe per Post gestellt werden. Auf der Webseite der Bundesstiftung Mutter und Kind finden Sie weitere Informationen sowie Links zu Suchmaschinen, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden.
Hilfetelefon "Schwangere in Not"
Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden unter der Nummer 0800 40 40 020 erreichbare Hilfetelefon "Schwangere in Not" ist eine erste Anlaufstelle für Frauen, die über qualifizierte Beraterinnen Hilfe in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen finden. Es bietet auch eine fremdsprachige Beratung an.
Informationen zu gesetzlichen Änderungen, Unterstützungsmöglichkeiten und weitere nützliche Hinweise zur Pflege in Corona-Zeiten finden Sie hier.
Beschäftigte der HAWK, die pflegebedürfte Angehörige, die einer Risikogruppe angehören, im häuslichen Umfeld betreuen, sollen nach Möglichkeit nicht im Präsenzbetrieb eingesetzt werden. Der Nachweis der Betreuung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an die Personalabteilung. Ebenfalls ist eine Information der Organisationseinheit (Dekan/ Abteilungsleitung etc.) erforderlich (siehe HAWK.INFO Mai 6).
Ab Dienstag, 14. Dezember 2021, wird es auf dem Gelände des Campus Weinberg in Hildesheim ein Corona-Testzentrum geben. Alle Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden können täglich zwischen 08:00 und 15:00 Uhr einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchführen lassen.
Auch für Personen, die nicht der Hochschule angehören, wird das Testzentrum offen sein. Für alle HAWK-Mitglieder soll es allerdings eine „Fast Lane“ geben, um Wartezeiten zu verkürzen. Das Testzentrum wird von der Hildesheimer Firma Youco im Auftrag des Gesundheitsamts Hildesheim betrieben und ist in einem Container neben Haus D untergebracht. Ein Test ist sowohl mit als auch ohne Termin möglich. Um einen guten Ablauf zu gewährleisten wird jedoch darum gebeten, sich vorab unter https://testzentrum-hi.de/ anzumelden. Der Betrieb ist vorerst bis Ende Februar 2022 geplant.
Siehe auch:
Kitas und Schulen haben geschlossen, die Hobbies und Spielverabredungen müssen auch ausfallen. Wie können Kinder und Eltern trotzdem gut durch die Corona-Krise kommen? Der Familienservice der HAWK hat einige Ideen zusammengestellt.
Die Betreuungskräfte der Mobilen Kinderbetreuung und der Familienservice haben Ideen, Anregungen und Anleitungen zusammengetragen. Wir hoffen, dass sie dazu beitragen, dass Kinder und Eltern mit Spaß, Bewegung, Lust am Lernen und voller Kreativität die Zeit zu Hause gut gestalten können.
Spaß mit Bewegung:
Für die Entspannung danach:
Einige Hochschulen haben Videos von Vorlesungen im Rahmen von Kinderunis online gestellt, z. B.: Junior Uni Wuppertal
Für die Eltern:
Für die ganze Familie:
Tipps für das Homeschooling von den Betreuerinnen der Mobilen Kinderbetreuung:
Unterstützen können außerdem diese Lernseiten, Apps, Portale, Sendungen usw.:
Lernseiten:
Sendungen, Hör- und Videomaterial:
Apps:
Einfach mal ausprobieren: Experimente, Rezepte und Wissenschaft für Kinder
Ideen für Rezepte und Experimente haben die mobilen Betreuerinnen aus Holzminden zusammengestellt. Anleitungen finden sich in der Marginalie zum Download. Kinder können hier fast alles ganz alleine ausprobieren!