Die Bachelor- und Masterstudiengänge der HAWK Hochschule sind Präsenzstudiengänge. Das Studium mit Praxisphase ist die „klassischste“ Studienform, welche Sie in Vollzeit und überwiegend vor Ort an der Hochschule absolvieren. Sie ist kompakt, praxisorientiert und wird von der überwiegenden Anzahl der Studierenden gewählt. Der Zugang zur HAWK ist nicht nur mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich.
Studieren mit Berufserfahrung ermöglicht es Ihnen, Ihr Praxiswissen zu vertiefen und Ihre beruflichen Möglichkeiten zu erweitern. Nach dem Studium bieten sich Ihnen vielfältige Perspektiven als Angestellte oder als Selbstständige.
Mit der so genannten "3+3-Regelung" (dreijährige Berufsausbildung und dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf) ist der fachgebundene Zugang zur HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen möglich.
Wenn also zum jetzigen Zeitpunkt die Ausbildung der passende Weg für Sie ist, kann ein Studium danach immer noch möglich sein - auch ohne Abitur.
An bestimmten Lehrveranstaltungen können interessierte Personen auf Antrag als Gasthörer*innen teilnehmen.
Der Antrag auf Gasthörer*innenschaft ist für jedes Semester gesondert in der Regel bis 1 Monat nach Semesterbeginn für das jeweils laufende Semester zu stellen und zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf bei der Hochschule einzureichen.
Zustimmung und Umfang
Auf dem Antrag ist vor Abgabe die schriftliche Zustimmung der oder des Lehrenden (Professor*in/Dozent*in) einzuholen, die bzw. der die gewünschte Vorlesung abhält, sowie die Zustimmung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans der Fakultät.
Die Fakultäten können den Besuch von Lehrveranstaltungen zahlenmäßig beschränken und/oder vom Nachweis erforderlicher Studienleistungen oder Kenntnisse abhängig machen.
Der Umfang der von Gasthörer*innen besuchten Vorlesungen soll in der Regel nicht mehr als 10 Semesterwochenstunden betragen.
Gebühren
Es können auch Gasthörer*innen ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden. Sie sind in das Gasthörer*innenverzeichnis einzutragen und haben die in der Gebührenordnung der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen festgesetzte Gebühr zu entrichten.
Die Gebühr beträgt bei einer Belegung bis zu vier Semesterwochenstunden € 100,-- und bei einer Belegung von mehr als vier bis zu höchstens zehn SWS € 150,-- pro Semester. Studierende, die gleichzeitig an einer anderen niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung eingeschrieben sind und dies der HAWK durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, sind von der Zahlung der Gebühr auf Antrag zu befreien.
Zulassung
Bei Eintragung in das Gasthörer*innenverzeichnis erhalten die Gasthörer*innen eine Zulassung als Gasthörer*in. Diese berechtigt nicht zum Erhalt von Studienbescheinigungen und Nutzung des Semestertickets (soweit am Studienort eingeführt).
Die Fakultäten können Gasthörer*innen auf vorherigen Antrag zur Erbringung von Studienleistungen und zur Ablegung von Prüfungen gegen Gebühr zulassen.
Über den Antrag auf Gasthörer*innenschaft entscheidet die Leitung der Hochschule im Einvernehmen mit der Fakultät.
Geflüchtete erhalten Unterstützung bei Fragen zum Start oder zur Weiterführung eines Studiums, bei der Anrechnung von Studienleistungen, der Finanzierung sowie der Integration in die Hochschule.
Weitere Informationen finden Sie auf den Projektseiten von:
Das Studium bietet die Möglichkeit, längere Praxisphasen in einem kooperierenden Unternehmen zu absolvieren.
Diese Möglichkeit besteht für die Studiengänge:
Das Studium ist verbunden mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Es werden ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss und zeitgleich eine Berufsausbildung abgeschlossen.
Folgende Studiengänge bieten die Möglichkeit, von Beginn des Studiums an eine Facharbeiterausbildung in einem Unternehmen zu absolvieren:
Diese Studiengänge werden in Verbindung mit einem Ausbildungsplatz vergeben:
Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, einen Studiengang reduziert und mit verlängerter Regelstudienzeit zu studieren. Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie in § 10 der Immatrikulationsordnung und im Download- und Infocenter des Immatrikulationsamts.
Das Studium ermöglicht eine Vollzeit- oder Teilzeitberufstätigkeit neben dem Selbststudium, Seminaren vor Ort und virtueller Lehre.
Studiengänge die berufsbegleitend angeboten werden: